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Visum - Arbeitserlaubnis

Posted By: Isa_dup1

Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 07:56

Kann man mit einem Visum für Deutschland (befristet auf 2 Jahre, Zusatz- Erwerbstätigkeit gestattet) auch in Österreich arbeiten, oder muss hier dann ein Visum für Österreich gestellt werden? Ich kämpfe mich durch die ganzen Gesetzestexte, verstehe aber nur spanisch. Vielleicht könnte Ihr mir weiterhelfen, bevor ich mich bei den Ämtern erkundige. Danke
Posted By: Isa_dup1

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 09:18

Ich werde mich direkt an das Auswärtige Amt wenden, dann habe ich wirklich eine konkrete Auskunft. Danke
Posted By: Karmoussa

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 09:40

[Winken]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 16:44

Bitte diese Fragen lesen dann ist deine Frage beantwortet:

http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000789

Österreich gehört zum Schengener Übereinkommen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html

Claudia
Posted By: LOE090304

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 17:28

Da wir sehr nahe an der österr. Grenze wohnen, habe ich mich auch schon mal schlau gemacht. Der Salzburger Arbeitsmarktservice sagte mir, daß mein Mann in Ö nur arbeiten dürfte, falls ich auch in Ö arbeite und dann glaube ich, hieß es noch, daß ich schon eine gewisse Zeit in Ö arbeiten müßte. Falls für Dich auch Salzburg in Frage kommt, schreibe ich Dir gerne die Tel.Nr. des Salzburger Arbeitsmarktservices.
Posted By: LOE090304

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 05/04/2005 17:30

ups, sehe gerade, Du wohnst in Österreich [Lächeln]
Posted By: Isa_dup1

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 06/04/2005 08:20

Liebe Claudia, danke für Deinen Hinweis. Ich habe, bevor ich mein Posting gemacht habe, dies alles durchgelesen. Leider habe ich jedoch keinen Hinweis auf die Arbeit in Österreich gefunden, da das Visum und die Arbeitserlaubnis für Deutschland ja vorhanden ist. Vielleicht habe ich auch nicht genau genug gelesen. Lt. Auskunft des auswärtigen Amtes, darf ein tunesischer Staatsbürger mit einem deutschen Visum nicht in Österreich arbeiten - es muss ein Arbeitsvisum für Österreich beantragt werden. Diese Antwort habe ich in Deiner Auflistung leider nicht gefunden. Danke trotzdem vielmals für den Hinweis.

@ Sigrid - Danke auch Dir für Deine Antwort. Ja ich wohne in Österreich und es würde eine Arbeit in Kärnten in Frage kommen.

lg Isa
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 07/04/2005 05:50

Ich finde das genau deine Antwort die du bekommen hast in der Frage welche in diesem anderen Thema steht, enthalten ist. Hier steht es für Deutschland, da aber Österreich zum Schengener Abkommen gehört trifft dies auch zu. Aber egal du hast ja jetzt eine Antwort bekommen und weißt was zu tun ist.

Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?

Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.) Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise in der Regel erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung erteilt hat.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch auf dieser hier heruntergeladen werden.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.

Viel Glück
Claudia
Posted By: Isa_dup1

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 07/04/2005 06:24

Danke vielmals Claudia. Diese Auflistung hilft mir jetzt weiter. Hatte bis jetzt mit diesen Sachen noch nichts zu tun. Sollte es tatsächlich klappen, werde ich Euch natürlich berichten wie schwer oder wie leicht wir dieses Arbeitsvisum bekommen haben. lg
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Visum - Arbeitserlaubnis - 07/04/2005 14:11

Isa dann bin ich froh das es dir etwas hilft, drücke euch die Daumen das alles schnell klappt.

Claudia
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