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Re: Reisekrankenversicherung im Visumsverfahren
[Re: schonni]
#315520
14/09/2009 14:31
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Ta7funa
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Hi Schonni, ich hab die vom ADAC genommen (Incoming Reise-Krankenvers): Klick mal hier die is vom ADAC und sehr gut. Viel Glück wünsch ich. Bei uns hats leider nicht geklappt. Und das war im August.
Last edited by Ta7funa; 14/09/2009 14:32.
Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
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Re: Reisekrankenversicherung im Visumsverfahren
[Re: schonni]
#315546
14/09/2009 17:16
14/09/2009 17:16
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Ta7funa
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Ich meine die Papiere um eine VE zu bekommen ! Sorry habe mich da falsch ausgedrückt. Hä? Ja was denn nun ? Was brauchst du denn jetzt ? a, die Reisekrankenversicherung für ihn, b, die Verpflichtungserklärung deinerseits ??? Wenn du nicht genau weisst, WAS du für die VE brauchst, dann fahr am besten aufs Landratsamt bei dir. Manche brauchen nämlich z.b. den Mietvertrag auch mit dabei, manche nicht. Kommt halt ganz drauf an wo du wohnst. Ich z.b. hab keinen gebraucht, sondern nur die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen im Original, meinen Ausweis und 25 Euro.
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Re: Reisekrankenversicherung im Visumsverfahren
[Re: tamtam]
#316096
21/09/2009 10:56
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Hallo Tamtam, bei FZF brauchst du doch gar keine "Reisekrankenvers". Das brauchst du nur bei nem Visa von kurzfristigen Aufenthalten. Hier mal der Auszug: Reisekrankenversicherung im Visumverfahren Für alle Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte bis 3 Monate (auch Transit) ist bei der Botschaft seit 2004 der Nachweis einer Reisekrankenversicherung zwingend erforderlich. Dieser Nachweis muss schon bei Antragstellung vorgelegt werden und natürlich für den gesamten beantragten Reisezeitraum gültig sein. Bei sog. Jahresvisa für Geschäftsleute ist lediglich der Nachweis für die erste Reise erforderlich, aber auch für die folgenden Reisen kann an der Grenze ein Krankenversicherungsschutz verlangt werden. Die Krankenversicherung muss für alle Schengener Staaten gültig sein und kann z.B. in Deutschland oder Tunesien abgeschlossen werden. In Tunesien bieten alle grösseren Versicherungsunternehmen eine Versicherung an, die die EU-Erfordernisse mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro erfüllen. Für die Bearbeitung der Visumanträge ist ohne Unterschied, wo die Versicherung abgeschlossen wurde. Es unterhält auch kein Unternehmen besondere priviligierte Beziehungen mit der Botschaft, die eine Visumerteilung erleichtern könnten. Letztlich sind die Kosten für die Versicherung überschaubar, wir wünschen aber allen Reisenden eine gute und gesunde Rückkehr! Und hier nochmal das Merkblatt zur FZF, was man braucht. Gruss
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