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Re: Heiraten in Deutschland
[Re: Frogger]
#332039
06/07/2010 14:35
06/07/2010 14:35
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Joined: Jan 2005
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PeppermintPatty
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>>> da liegst du falsch, oder hast dich verschrieben... für FZF NACH Heirat füllt man ja auch Antrag auf AE aus, und das kostet definititv nur 2 Dinar an (Visa-)Gebühren. (Was das von dir Erst-genannte wäre) <<<
Es gibt die Familienzusammenführung nach Heirat im Ausland und die Familienzusammenführung nach Heirat in Deutschland. Hier wurde vom zweiten Fall geschrieben [b](Visum für die Heirat IN Deutschland verbunden mit einer sofort anschließenden Familienzusammenführung IN Deutschland).Dieses Visum ist zunächst einmal ein Touristenvisum für Deutschland (denn es VERPLFICHTET ja NICHT zur Heirat), erst in Verbindung mit einer Heirat berechtigt es, ohne Ausreise sofort anschließend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Doch - davon ganz unabhängig, auf dem Merkblatt der Botschaft zu allen Arten von Langzeitvisa:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__FZF-deutsch,property=Daten.pdf
zu denen namentlich die Visa zur Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung gehören, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro angegeben (letzter Satz auf dem Merkblatt). Hallo frogger, mir könnte es egal sein, mich betrifft es nicht, aber ich finde mit den Wortklaubereien verwirrst du mehr als dass du hilfst Bzgl FZF nach Heirat im Ausland sowie FZF zum Kind ist dieses Merkblatt aber dann definitiv falsch!
Last edited by PeppermintPatty; 06/07/2010 14:38.
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Re: Heiraten in Deutschland
[Re: sunny_m]
#332063
06/07/2010 21:42
06/07/2010 21:42
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Frogger
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Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat. Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind. Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre. Die Person mit diesem Visum ist also weder verpflichtet, noch besonders berechtigt, eine Ehe einzugehen (eine Heirat ist nämlich mit jeder Art von Aufenthaltstitel, auch z.B. mit einem Touristenvisum, möglich). Dieses VISUM berechtigt allerdings NACH einer Eheschließung, sofort einen Antrag auf eine AUFENTHALTSERLAUBNIS zu stellen, ohne dazu aus Deutschland ausreisen zu müssen oder eine Duldung zu erhalten, dies ist seine Besonderheit. Ob das Auswärtige Amt die Gebühren erstattet, ist eine andere Frage, denn zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Antragsteller ja noch kein Ehegatte, sondern wollte es nur werden. Der einzige Eingriffspunkt dürfte da übers Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) gehen mit der Argumentation, daß hier eine Gleichbehandlung erfolgen müßte (wenn die Eheschließung dann tatsächlich stattgefunden hat). Etwaige Gerichtsurteile dazu sind mir nicht bekannt, die Regelung (es ist eine EU-Regelung, also keine nationale) ist allerdings ja auch noch relativ neu. Wäre vielleicht einen Versuch wert.
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Re: Heiraten in Deutschland
[Re: Frogger]
#332075
07/07/2010 08:50
07/07/2010 08:50
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die Botschaft erteilt ausschliesslich Visa und keine Aufenthaltserlaubnis!!
Habe ich etwas anderes behauptet? Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat. Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.
......der Antrag (ob bereits in TN geheiratet oder Heirat in D) ist der gleiche! NOOOOOOOO. Es wird kein Schengenvisa erteilt, sondern ein nationales Visa.
Dieses nationale Visum ist dasselbe wie ein Schengen-Visum bis auf die Einschränkungen, daß man damit nur einmalig und nur nach Deutschland einreisen kann - mit anderen Worten: ein Touristenvisum nur für Deutschland; ich habe niemals gesagt, es wäre ein Schengen-Visum. ????? hallo....wo bitte ist es denn überhaupt das gleiche? Weil beides eine klebende Unterseite hat?????? Ein nationales Eheschliessungsvisum und ein Besuchsschengenvisum ist was absolut anderes, mit ganz anderen rechtlich Folgen!!!! (Frogger.......der "normalsterbliche" User blickt hier eh nimmer durch )
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Re: Heiraten in Deutschland
[Re: Frogger]
#332076
07/07/2010 10:40
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Joined: Oct 2008
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sunny_m
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Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat. Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.
Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre. Die Person mit diesem Visum ist also weder verpflichtet, noch besonders berechtigt, eine Ehe einzugehen (eine Heirat ist nämlich mit jeder Art von Aufenthaltstitel, auch z.B. mit einem Touristenvisum, möglich).
Lieber Frogger, ich weiß ja nicht welche Erfahrungen Du gemacht hast, aber tatsächlich ist der Antrag sowohl nach Eheschließung in Tunesien als auch zum Zwecke der Heirat der Gleiche. Der Antrag für ein Schengenvisum ist ein ganz anderer. Mit einem Tourivisum heiraten? Man kann es versuchen, allerdings denke ich nicht, dass der ausländische Ehepartner gleich dableiben kann. Am Ende des Visums ausreisen und erneut den Antrag auf FzF stellen im Heimatland ist dann angesagt. Ein gravierender Unterschied ist ja zum Beispiel, dass man für ein Tourivisum keinen Deutschtest benötig für das "Heiratsvisum" sehr wohl. LG sunny
Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
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Re: Heiraten in Deutschland
[Re: sunny_m]
#332095
07/07/2010 17:54
07/07/2010 17:54
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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<seufz> Ich versuche es noch einmal:
"Das Heiratsvisum" ist KEIN FZF-Visum weil dies NUR für Personen ausgestellt wird, die bereits Familienmitglieder SIND. Will man erst heiraten, dann besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Familienverhältnis, also kann es keinen Familiennachzug geben.
Im Text des Visums zu einem Heiratsvisum im Paß steht dieser Visumszweck: "Heirat mit ANSCHLIESSENDEM Familiennachzug". Hierdurch wird ausgedrückt, daß man mit diesem Visum zunächst heiraten will und daran anschließend sofort ein Familiennachzug ausgeführt wird. Mit dem Erwerb des Aufenthaltstitels "Aufenthaltserlaubnis" erlischt das Visum (ebenso wie ein FzF-Visum). Mit der Heirat erlischt die Verpflichtunsgerklärung, weil kraft Gesetzes dann ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Ehegatten besteht (das ist wichtig, falls die VE von einem Dritten gemacht wurde). Gleichzeitig entsteht eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland, die Krankenversicherung, die vor der Einreise abgeschlossen wurde, bleibt aber zusätzlich gültig, bis sie abläuft. Ab dem Tag der Heirat muß der Ausländer daher entweder in der Familienversicherung des Ehegatten oder in einer privaten Versicherung aufgenommen werden.
Findet die Heirat jedoch NICHT statt, dann gibt es natürlich auch keinen Familiennachzug und beide Zwecke des Visums werden nicht erfüllt. In DIESEM Falle gilt das Visum trotzdem als ein nationales Touristenvisum weiter, bis es abläuft (3 Monate, mit Verlängerung maximal 6 Monate), der nicht-heiratende Visumsinhaber muß das Land also nicht sofort verlassen, wenn er nicht heiraten will (ob er dann sobald noch einmal ein Heiratsvisum bekommt, steht auf einem anderen Blatt).
Da dieses Visum also sozusagen eine Kombination von FzF- und Touristenvisum ist, müssen für die Erteilung auch BEIDE Voraussetzuungen erfüllt sein, sowohl der Sprachnachweis (den ein Touristenvisum nicht benötigt), als auch die Verpflichtungserklärung und Wohnraumprüfung (die ein FzF-Visum beide nicht benötigt).
Ich hoffe, damit den Charakter des "Heiratsvisums" klarer gemacht zu haben.
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