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Heiraten in Deutschland #331953
05/07/2010 15:20
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Huhu,

hat einer Eurer Männer in letzter Zeit Antrag auf "Heiratsvisum" gestellt?
Welche Gebühr musste er bezahlen??
Bin jetzt echt mal gespannt.

LG
von einer sauren
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #331969
05/07/2010 18:35
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*hochhol*


mir fällt aktuell nur "schonni" ein... villeicht meldet sie sich ja hier noch...

Re: Heiraten in Deutschland [Re: PeppermintPatty] #331972
05/07/2010 18:51
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Gemäß der Informationsseite der Deutschen Botschaft beträgt die Verwaltungsgebühr für diesen Antrag zur Zeit 60 Euronen.

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #331973
05/07/2010 18:56
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@frogger: sorry, aber das "heiratsvisum" ist kein Schengenvisum, ist der gleiche Antrag wie der FZF also 2 TDN für die Telefongebühren, oder sollte ich mich da so täuschen??

Lg sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #331983
05/07/2010 20:14
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Hallo,

hier bin ich.
Mein zukünftiger hat eben gerade gesagt das er 115 Dinar bezahlt hat.

grüßle Schonni

Re: Heiraten in Deutschland [Re: schonni] #331985
05/07/2010 20:27
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Original geschrieben von: schonni
Hallo,

hier bin ich.
Mein zukünftiger hat eben gerade gesagt das er 115 Dinar bezahlt hat.

grüßle Schonni


Ja, das sind etwa 60 Euro zum Tageskurs in Dinar. smile

Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #331986
05/07/2010 20:30
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Original geschrieben von: sunny_m
@frogger: sorry, aber das "heiratsvisum" ist kein Schengenvisum, ist der gleiche Antrag wie der FZF also 2 TDN für die Telefongebühren, oder sollte ich mich da so täuschen??

Lg sunny


Die Gebühr für die Visa-Arten Heirat mit folgender FzF und Tourist ist laut des Informationsblatts der Deutschen Botschaft dieselbe (ist ja beides im Prinzip zunächst ein Touristenvisum). Daß der Preis für das erstere bei 60 Euro lag und liegt, kann ich im übrigen aus eigener Erfahrung bestätigen.

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #331987
05/07/2010 20:43
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O, dann hatte ich per email ne falsch Auskunft von der Borschaft.
Lol, dann hab ich die heute aber ziemlich runtergeputzt;)

Die haben mir nämlich die Auskunft gegeben, dass es genauso behandelt wird wie FzF und daher dieselben Kosten und derselbe Antrag anfallen. Soviel ich weiß ist dies auch so.

Naja geärgert habe ich mich heute noch über mehr, gottseidank geben sie schriftliche Auskünfte und dann hat man's schwarz auf weiß!

Lg sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332026
06/07/2010 11:21
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Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: sunny_m
@frogger: sorry, aber das "heiratsvisum" ist kein Schengenvisum, ist der gleiche Antrag wie der FZF also 2 TDN für die Telefongebühren, oder sollte ich mich da so täuschen??

Lg sunny


Die Gebühr für die Visa-Arten Heirat mit folgender FzF und Tourist ist laut des Informationsblatts der Deutschen Botschaft dieselbe (ist ja beides im Prinzip zunächst ein Touristenvisum). Daß der Preis für das erstere bei 60 Euro lag und liegt, kann ich im übrigen aus eigener Erfahrung bestätigen.


Hallo frogger,

da liegst du falsch, oder hast dich verschrieben... für FZF NACH Heirat füllt man ja auch Antrag auf AE aus, und das kostet definititv nur 2 Dinar an (Visa-)Gebühren.
(Was das von dir Erst-genannte wäre)

Re: Heiraten in Deutschland [Re: PeppermintPatty] #332027
06/07/2010 11:25
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FZF zur Eheschliessung ist ein nationales Visum.......kein Touristen/Schengenvisum.

Re: Heiraten in Deutschland [Re: LOE110119] #332031
06/07/2010 11:45
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--> im übrigen sehr wichtig das passende Visum zu haben.
Mit einem Touristenvisum erhält man bei meiner ABH im Anschluss keine AE, da der angegeben Aufenthaltszweck nicht überein stimmt. Somit muss man erneut ausreisen und mit dem passenden Visa wieder einreisen.

Re: Heiraten in Deutschland [Re: PeppermintPatty] #332036
06/07/2010 13:46
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da liegst du falsch, oder hast dich verschrieben... für FZF NACH Heirat füllt man ja auch Antrag auf AE aus, und das kostet definititv nur 2 Dinar an (Visa-)Gebühren.
(Was das von dir Erst-genannte wäre)
<<<

Es gibt die Familienzusammenführung nach Heirat im Ausland und die Familienzusammenführung nach Heirat in Deutschland. Hier wurde vom zweiten Fall geschrieben (Visum für die Heirat IN Deutschland verbunden mit einer sofort anschließenden Familienzusammenführung IN Deutschland).

Dieses Visum ist zunächst einmal ein Touristenvisum für Deutschland (denn es VERPLFICHTET ja NICHT zur Heirat), erst in Verbindung mit einer Heirat berechtigt es, ohne Ausreise sofort anschließend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Doch - davon ganz unabhängig, auf dem Merkblatt der Botschaft zu allen Arten von Langzeitvisa:

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__FZF-deutsch,property=Daten.pdf

zu denen namentlich die Visa zur Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung gehören, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro angegeben (letzter Satz auf dem Merkblatt).

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332037
06/07/2010 13:55
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Original geschrieben von: Frogger

Dieses Visum ist zunächst einmal ein Touristenvisum für Deutschland (denn es VERPLFICHTET ja NICHT zur Heirat), erst in Verbindung mit einer Heirat berechtigt es, ohne Ausreise sofort anschließend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Nein, ein Visum zur Eheschliessung ist KEIN Touristenvisum.
Ein Visum zur Eheschliessung ist NUR ein nationales Visum!

Ein Visum zum Studium verpflichtet auch nicht......man darf trotzdem nach der Einreise es sich anders überlegen und wieder nach hause fliegen.
LG Simla

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332039
06/07/2010 14:35
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Original geschrieben von: Frogger
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da liegst du falsch, oder hast dich verschrieben... für FZF NACH Heirat füllt man ja auch Antrag auf AE aus, und das kostet definititv nur 2 Dinar an (Visa-)Gebühren.
(Was das von dir Erst-genannte wäre)
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Es gibt die Familienzusammenführung nach Heirat im Ausland und die Familienzusammenführung nach Heirat in Deutschland. Hier wurde vom zweiten Fall geschrieben [b](Visum für die Heirat IN Deutschland verbunden mit einer sofort anschließenden Familienzusammenführung IN Deutschland).Dieses Visum ist zunächst einmal ein Touristenvisum für Deutschland (denn es VERPLFICHTET ja NICHT zur Heirat), erst in Verbindung mit einer Heirat berechtigt es, ohne Ausreise sofort anschließend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Doch - davon ganz unabhängig, auf dem Merkblatt der Botschaft zu allen Arten von Langzeitvisa:

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__FZF-deutsch,property=Daten.pdf

zu denen namentlich die Visa zur Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung gehören, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro angegeben (letzter Satz auf dem Merkblatt).



Hallo frogger,

mir könnte es egal sein, mich betrifft es nicht, aber ich finde mit den Wortklaubereien verwirrst du mehr als dass du hilfst wink

Bzgl FZF nach Heirat im Ausland sowie FZF zum Kind ist dieses Merkblatt aber dann definitiv falsch!

Last edited by PeppermintPatty; 06/07/2010 14:38.
Re: Heiraten in Deutschland [Re: PeppermintPatty] #332041
06/07/2010 15:59
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Das sind keine Wortklaubereien, sondern ist eine präzise Ausdrucksweise. Aber wenn Du es bevorzugst, formuliere es einfach so:

Die Visumsgebühr für alle Visa beträgt 60 Euro (unter 18 Jahren: 30 Euro) und gilt in allen EU-Ländern (es handelt sich um einen Beschluß des EU-Rates, nicht um nationale Gebühren).

Von der regulären Visumsgebühr sind u.a befreit: Ehegatten, die zu ihrem europäischen (europäische Staatsbürgerschaft!) Ehepartner ziehen, minderjährige Kinder, die zu ihrem Vater/Mutter ziehen und Väter/Mütter, wenn sie zu ihrem minderjährigen Kind ziehen.
Und: In einigen Ländern ist die Visumsgebühr generell ermäßigt (einige Ostblockländer) und zwar auf 35 Euro.

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332043
06/07/2010 16:15
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Und jetzt noch den Link dazu:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...enmerkblatt.pdf
LG Simla

--> nationales Visum zur Eheschliessung.....Einzelfallentscheidung der Auslandsvertretung!

Re: Heiraten in Deutschland [Re: LOE110119] #332050
06/07/2010 19:04
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na dann hätt mer´s ja wink

Re: Heiraten in Deutschland [Re: PeppermintPatty] #332052
06/07/2010 20:02
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So, aus gegebenem Anlaß ich noch einmal.
War heute aus gegebenem Anlaß sowohl brim Standesamt, als auch bei der Ausländerbehörde:
beide sehr netten Beamten haben unabhängig voneinander die Köpfe geschüttelt und gemeint, dieser Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung ist kein Visumsantrag und wird auch kostemäßig wie Familienzusammenführung behandelt, dürfte daher keine 60 Euronen kosten. Ich solle NACH der Heirat Beschwerde beim Auswärtigen Amt einlegen und das Geld zurückfordern.

Lg
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #332055
06/07/2010 20:37
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Original geschrieben von: sunny_m

Ich solle NACH der Heirat Beschwerde beim Auswärtigen Amt einlegen und das Geld zurückfordern.

s25

Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #332063
06/07/2010 21:42
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Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat.
Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.

Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre. Die Person mit diesem Visum ist also weder verpflichtet, noch besonders berechtigt, eine Ehe einzugehen (eine Heirat ist nämlich mit jeder Art von Aufenthaltstitel, auch z.B. mit einem Touristenvisum, möglich).

Dieses VISUM berechtigt allerdings NACH einer Eheschließung, sofort einen Antrag auf eine AUFENTHALTSERLAUBNIS zu stellen, ohne dazu aus Deutschland ausreisen zu müssen oder eine Duldung zu erhalten, dies ist seine Besonderheit.

Ob das Auswärtige Amt die Gebühren erstattet, ist eine andere Frage, denn zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Antragsteller ja noch kein Ehegatte, sondern wollte es nur werden. Der einzige Eingriffspunkt dürfte da übers Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) gehen mit der Argumentation, daß hier eine Gleichbehandlung erfolgen müßte (wenn die Eheschließung dann tatsächlich stattgefunden hat). Etwaige Gerichtsurteile dazu sind mir nicht bekannt, die Regelung (es ist eine EU-Regelung, also keine nationale) ist allerdings ja auch noch relativ neu.

Wäre vielleicht einen Versuch wert. smile

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332067
06/07/2010 22:15
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Original geschrieben von: Frogger

Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis,

die Botschaft erteilt ausschliesslich Visa und keine Aufenthaltserlaubnis!!


Original geschrieben von: Frogger

Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre.

NOOOOOOOO. Es wird kein Schengenvisa erteilt, sondern ein nationales Visa.

*heul*

Re: Heiraten in Deutschland [Re: LOE110119] #332072
07/07/2010 01:56
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Original geschrieben von: Simla

die Botschaft erteilt ausschliesslich Visa und keine Aufenthaltserlaubnis!!


Habe ich etwas anderes behauptet? smile

Original geschrieben von: Frogger

NOOOOOOOO. Es wird kein Schengenvisa erteilt, sondern ein nationales Visa.


Dieses nationale Visum ist dasselbe wie ein Schengen-Visum bis auf die Einschränkungen, daß man damit nur einmalig und nur nach Deutschland einreisen kann - mit anderen Worten: ein Touristenvisum nur für Deutschland; ich habe niemals gesagt, es wäre ein Schengen-Visum. smile

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332075
07/07/2010 08:50
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Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Simla

die Botschaft erteilt ausschliesslich Visa und keine Aufenthaltserlaubnis!!


Habe ich etwas anderes behauptet? smile

Original geschrieben von: Frogger
Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat.
Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.

......der Antrag (ob bereits in TN geheiratet oder Heirat in D) ist der gleiche!


Original geschrieben von: Simla

NOOOOOOOO. Es wird kein Schengenvisa erteilt, sondern ein nationales Visa.

Original geschrieben von: Frogger

Dieses nationale Visum ist dasselbe wie ein Schengen-Visum bis auf die Einschränkungen, daß man damit nur einmalig und nur nach Deutschland einreisen kann - mit anderen Worten: ein Touristenvisum nur für Deutschland; ich habe niemals gesagt, es wäre ein Schengen-Visum. smile


????? hallo....wo bitte ist es denn überhaupt das gleiche? Weil beides eine klebende Unterseite hat??????
Ein nationales Eheschliessungsvisum und ein Besuchsschengenvisum ist was absolut anderes, mit ganz anderen rechtlich Folgen!!!!

(Frogger.......der "normalsterbliche" User blickt hier eh nimmer durch wink )

Re: Heiraten in Deutschland [Re: Frogger] #332076
07/07/2010 10:40
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Original geschrieben von: Frogger
Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat.
Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.

Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre. Die Person mit diesem Visum ist also weder verpflichtet, noch besonders berechtigt, eine Ehe einzugehen (eine Heirat ist nämlich mit jeder Art von Aufenthaltstitel, auch z.B. mit einem Touristenvisum, möglich).



Lieber Frogger,
ich weiß ja nicht welche Erfahrungen Du gemacht hast, aber tatsächlich ist der Antrag sowohl nach Eheschließung in Tunesien als auch zum Zwecke der Heirat der Gleiche.
Der Antrag für ein Schengenvisum ist ein ganz anderer.

Mit einem Tourivisum heiraten? Man kann es versuchen, allerdings denke ich nicht, dass der ausländische Ehepartner gleich dableiben kann. Am Ende des Visums ausreisen und erneut den Antrag auf FzF stellen im Heimatland ist dann angesagt.
Ein gravierender Unterschied ist ja zum Beispiel, dass man für ein Tourivisum keinen Deutschtest benötig für das "Heiratsvisum" sehr wohl.

LG
sunny


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Re: Heiraten in Deutschland [Re: sunny_m] #332095
07/07/2010 17:54
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<seufz> Ich versuche es noch einmal:

"Das Heiratsvisum" ist KEIN FZF-Visum weil dies NUR für Personen ausgestellt wird, die bereits Familienmitglieder SIND. Will man erst heiraten, dann besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Familienverhältnis, also kann es keinen Familiennachzug geben.

Im Text des Visums zu einem Heiratsvisum im Paß steht dieser Visumszweck: "Heirat mit ANSCHLIESSENDEM Familiennachzug".
Hierdurch wird ausgedrückt, daß man mit diesem Visum zunächst heiraten will und daran anschließend sofort ein Familiennachzug ausgeführt wird. Mit dem Erwerb des Aufenthaltstitels "Aufenthaltserlaubnis" erlischt das Visum (ebenso wie ein FzF-Visum). Mit der Heirat erlischt die Verpflichtunsgerklärung, weil kraft Gesetzes dann ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Ehegatten besteht (das ist wichtig, falls die VE von einem Dritten gemacht wurde). Gleichzeitig entsteht eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland, die Krankenversicherung, die vor der Einreise abgeschlossen wurde, bleibt aber zusätzlich gültig, bis sie abläuft. Ab dem Tag der Heirat muß der Ausländer daher entweder in der Familienversicherung des Ehegatten oder in einer privaten Versicherung aufgenommen werden.

Findet die Heirat jedoch NICHT statt, dann gibt es natürlich auch keinen Familiennachzug und beide Zwecke des Visums werden nicht erfüllt. In DIESEM Falle gilt das Visum trotzdem als ein nationales Touristenvisum weiter, bis es abläuft (3 Monate, mit Verlängerung maximal 6 Monate), der nicht-heiratende Visumsinhaber muß das Land also nicht sofort verlassen, wenn er nicht heiraten will (ob er dann sobald noch einmal ein Heiratsvisum bekommt, steht auf einem anderen Blatt).

Da dieses Visum also sozusagen eine Kombination von FzF- und Touristenvisum ist, müssen für die Erteilung auch BEIDE Voraussetzuungen erfüllt sein, sowohl der Sprachnachweis (den ein Touristenvisum nicht benötigt), als auch die Verpflichtungserklärung und Wohnraumprüfung (die ein FzF-Visum beide nicht benötigt).

Ich hoffe, damit den Charakter des "Heiratsvisums" klarer gemacht zu haben.

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