Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland

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Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen. Wer eine dieser Möglichkeiten erwägt, sollte sich zunächst einmal vom Akademischen Auslandsamt oder dem Auslandsbeauftragten seiner Fakultät beraten lassen.

Im einzelnen wird auf folgende Möglichkeiten hingewiesen:


a) Praktika

Bei Studiengängen, die ein Praktikum einschließen, kommt der Ableistung dieses Praktikums im Ausland besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für die Ingenieurwissenschaften, die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen, für die Fakultäten der Land- und Forstwirtschaft sowie die Ernährungswissenschaften, aber auch für Medizin und andere Fachrichtungen. Praktikantenplätze werden vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) über die folgenden örtlichen Betreuungsstellen in die Länder der Europäischen Gemeinschaft, nach USA, Kanada und in Entwicklungsländer (z.B. nach Afrika) vermittelt:

International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE)

Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales (AIESEC)

Westdeutscher Famulanten-Austausch (wfa)


Das Deutsche Komitee der IAESTE vermittelt Praktikantenplätze in folgenden Fachrichtungen:


Archäologie
IAESTE-Lokalkomittee Karlsruhe
Architektur
Karlstrasse 42 - 44 / Zi. 109
Bauingenieurwesen
D-76133 Karlsruhe
Bergbau
( 0721 - 608 4912
Biologie
Biologie Fax: 0721 - 608-4925
Brauwesen
Anwesend: Montags 20 - 21 Uhr
Chemie
Donnerstags 10 - 11 Uhr
Elektrotechnik

Forstwirtschaft

Gartenbau

Geodäsie

Geologie

Geophysik

Graphik/Druck

Holz- und Papiertechnik

Hüttenkunde

Informatik

Kerntechnik

Landwirtschaft

Luftfahrttechnik

Maschinenbau

Mathematik

Pharmazie

Physik

Schiffbau

Steine und Erden

Textiltechnik

Verfahrenstechnik

Wirtschaftsingenieurwesen (technisch)



Voraussetzung für die Bewerbung um einen Praktikantenplatz ist, daß vor Antritt des Praktikums mindestens zwei Studiensemester absolviert worden sind.

Das Deutsche Komitee der AIESEC vermittelt Praktika überwiegend in den Fachrichtungen

Betriebswirtschaft
AIESEC Karlsruhe
Jura
Jura Waldhornstraße 27
Volkswirtschaft
D-76131 Karlsruhe
Wirtschaftsingenieurwesen (kaufmännisch)
0721 - 608 2668
Wirtschaftswissenschaften
Anwesend: Mo - Fr 13.00 bis 14.00 Uhr

zu einem zwei- bis sechsmonatigen Ausbildungsprogramm in über 50 Ländern. Die Lokalkomitees der AIESEC werben Stellen für ausländische Studierende bei Firmen ihres Einzugsbereiches, sorgen für Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnis, Lohnsteuerbefreiung, Unterkunft und tragen Sorge für das Betreuungsprogramm.

Der Westdeutsche Famulanten-Austausch vermittelt für Medizinstudierende, die mindestens zwei klinische Semester und eine vierwöchige Famulatur vor Antritt einer Famulatur im Ausland nachweisen können, im Rahmen des internationalen Austauschprogramms der International Federation of Medical Student Association (IFMSA) Famulantenplätze in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Ausreichende englische oder französische Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. Es empfiehlt sich weiter, daß auch die entsprechende Landessprache beherrscht wird.

Für ein Praktikum oder eine Famulatur im außereuropäischen Ausland kann eine Reisebeihilfe beim DAAD beantragt werden. Anträge über das AIESEC oder IAESTE Lokalkomittee, mindestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums.


b) Sprach- und Fachkurse

Zur Vertiefung bereits vorhandener Sprachkenntnisse in den Semesterferien vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) drei- bis vierwöchige Sprachkursstipendien, jedoch nicht für Englisch- und Französischkurse.

Daneben vermittelt der DAAD für Studierende der höheren Semester auch den Besuch von fachorientierten Kursen, die der wissenschaftlichen Fortbildung unmittelbar dienen und eine Dauer von einer Woche haben, im europäischen Ausland. Diese Kurse können auch finanziell gefördert werden.


c) Kurz-, Semester- und Jahresaufenthalte; verschiedene Programme

Es gibt die Möglichkeit, Kurz-, Semester- und Jahresaufenthalte im europäischen Ausland sowie in außereuropäischen Ländern durchzuführen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert eine Reihe von Sonderprogrammen; zur Zeit können folgende Programme genannt werden:

Integriertes Auslandsstudium (fast ausschließlich nur noch außereuropäische Länder)

Jura in Genf und Lausanne

Musik und Bildende Künste/Design

Anglisten, Amerikanisten, Kanadisten und andere Geistes- und Sozialwissenschaftler nach USA und

Kanada

Ostasiatische Sprachen

Theologie in Jerusalem

Anglisten nach Großbritannien und Irland

Romanisten nach Frankreich

Politologen, Historiker und Wirtschaftswissenschaftler nach Frankreich



Die Broschüre "Studium, Forschung, Lehre - Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche" gibt im einzelnen Auskunft über diese Programme (im Akademischen Auslandsamt oder beim DAAD direkt erhältlich).


d) Nutzung der Möglichkeiten des integrierten Auslandsstudiums
Von besonderer Bedeutung für die Förderung des Auslandsstudiums ist die Durchführung gemeinsamer Studienprogramme zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ("Integriertes Auslandsstudium"). Im Rahmen dieses Programms verbringen jeweils kleine Gruppen des Fachbereichs einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern am entsprechenden Fachbereich der ausländischen Partnerschaftshochschule. Durch das Programm "Integriertes Auslandsstudium" wird die Anrechnung der im Ausland verbrachten Studiensemester und der erbrachten Studienleistungen wesentlich verbessert. Das Programm ermöglicht deutschen Studierende ein Auslandsstudium im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen von deutschen mit ausländischen Hochschulen.

Das Programm "Integriertes Auslandsstudium" ist entwickelt worden, um vornehmlich jüngeren Studierende nach der Diplomvorprüfung oder Zwischenprüfung ein Auslandsstudium innerhalb eines fachbezogenen, festen Rahmens zu ermöglichen. Vorzugsweise werden Programme im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Biowissenschaften sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gefördert. Als Zielländer kommen außerhalb Europas vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, aber auch andere Länder mit gut ausgebauten Hochschulen in Betracht; innerhalb Europas werden Programme des "Integrierten Auslandsstudiums" in Staaten gefördert, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören; entsprechende Programme in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können im Rahmen des SOKRATES/ ERASMUS-Programms gefördert werden.

Die Initiative für ein Programm des "Integrierten Auslandsstudiums" geht in der Regel von einer Fakultät oder einem Fachbereich einer deutschen Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule aus. Die Hochschule trifft dann mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen eine Vereinbarung, in der die beteiligten Fakultäten oder Fachbereiche die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienzeiten und erbrachten Studienleistungen bestätigen. Das Auslandsstudium wird demnach bei der Rückkehr der Studierende von der Heimathochschule voll anerkannt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert das "Integrierte Auslandsstudium" mit Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Die Förderung des DAAD besteht aus Teilstipendien und der Übernahme bestimmter Programmkosten. Die Teilstipendien werden für maximal zwei Semester vergeben. Die Teilnehmer am Programm müssen einen Teil der Lebenshaltungskosten selbst aufbringen, sei es aus eigenen, sei es aus anderen öffentlichen Mitteln. Bei "Selbstzahlern" wird z.Z. eine Eigenbeteiligung von mindestens DM 500,- monatlich zugrunde gelegt. Der DAAD zahlt ein Teilstipendium sowie eine Reisekostenpauschale und übernimmt ggf. anfallende Studiengebühren. Allerdings wird Wert darauf gelegt, daß die eigentlichen Studiengebühren ("Schulgeld") innerhalb des Programms erlassen werden.

Nach der Genehmigung des Programms durch den DAAD liegt die Auswahl der Teilnehmer am Programm ganz in den Händen der Hochschule. Bewerbungen um Teilnahme am Programm "Integriertes Auslandsstudium" sind daher nur bei der Hochschule möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt der Universität oder die Programmbeauftragten.

Eine besondere Form des "Integrierten Auslandsstudiums" ist die Einrichtung gemeinsamer Studiengänge durch Hochschulen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Hierbei wird ein Studium für eine bestimmte Dauer an einer ausländischen Hochschule zwingend vorgeschrieben und zugleich zum Bestandteil des Studiums an der inländischen Hochschule gemacht.

In der Fakultät für Elektrotechnik der Universität Karlsruhe wird das " Europäische Gemeinschafts-studium Elektrotechnik " mit einer französischen (ESIEE Noisy) und einer britischen Hochschule (Universität Southampton) sowie einer spanischen (Universidad Pontificia Comillas - ICAI, Madrid) durchgeführt (Informationen: A. Niessen , Akad. Auslandsamt; Prof. Dr. K. Kroschel, Inst. f. Nachrichten-technik).

Dieses Programm sieht vor, daß die Studierenden nach einem Grundstudium von drei Jahren an der Hochschule ihres Heimatlandes jeweils ein Jahr an den Partnerhochschulen der beiden anderen beteiligten Länder studieren. Die Studierenden erhalten nach erfolgreichen Abschluß ihres Studiums den an ihrer Heimathochschule üblichen akademischen Grad (Diplom), daneben ein dreisprachiges Zertifikat, das von allen drei beteiligten Hochschulen unterzeichnet wird.

Weiter wird in der Fakultät für Elektrotechnik (Institut für Automation und Robotik, Prof. Kienke, Prof. Kroschel, Frau Müller-Klumpp) gemeinsam mit dem Institut National Polytechnique in Grenoble (INPG) ein Studiengang mit einer Doppeldiplomierung angeboten.

Die Fakultät für Maschinenbau (Institut für Technische Mechanik, Prof. Mesch, Frau Hornik) bietet einen gemeinsamen Studiengang mit einer Doppeldiplomierung in Zusammenarbeit mit der Ecole Nationale Supérieure des Arts et Métiers (ENSAM) an.

Weitere deutsch-französische Studiengänge mit Doppeldiplomierung werden in der Fakultät für Physik (Prof. Dr. Engelhardt) und der Fakultät für Informatik (Prof. Dr. Calmet) angeboten; das jüngste Kind dieser Art ist das gemeinsame deutsch-französische Diplom in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, ebenfalls mit Grenoble.


e) SOKRATES/ ERASMUS
Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung von Studierenden-mobilität und Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Erasmus = European Action Scheme for the Mobility of University Students)

Besonders bedeutsam ist die "Internationalisierung des Studiums" im europäischen Bereich. Ausgehend von dem Leitziel eines "Europas der Bürger", wie es der Rat der Europäischen Gemeinschaft formuliert hat, hat gerade das Land Baden-Württemberg der Förderung der Kooperation von baden-württembergischen Hochschulen mit Hochschulen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft besondere Bedeutung beigemessen. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Zahl der Studierenden aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft an baden-württembergischen Hochschulen in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen ebenso wie die Zahl der Studierenden von Hochschulen des Landes, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen.

Eine wesentliche Verstärkung des Studierendenaustausches mit Hochschulen in den Ländern der Europäischen Union ( sogar des EWR) wird durch "Erasmus" – jetzt "SOKRATES/ ERASMUS -, das EU-Programm zur Förderung der studentischen Mobilität, erzielt; es ist bei den baden-württembergischen Hochschulen auf starke Resonanz gestoßen. Zur Durchführung dieses Programms werden von der Europäischen Gemeinschaft erhebliche Mittel bereitgestellt; damit soll ein Netzwerk gemeinsamer Studienprogramme aufgebaut und Mobilitätszuschüsse an Studierende gezahlt werden können.

Näheres siehe unter Kapitel 9, SOKRATES/ ERASMUS-Programme der Universität Karlsruhe


f) Fremdsprachenassistenten

Für Studierende der neueren Sprachen und anderer Geisteswissenschaften vermittelt der Pädagogische Austauschdienst in eine Reihe europäischer Länder sowie nach USA, Kanada, Australien und Neuseeland Stellen als Fremdsprachenassistenten an ausländischen Sekundarschulen. Die Bewerber für europäische Länder sollten nach Möglichkeit die Zwischenprüfung abgeschlossen haben. Die Stellen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Neuseeland und Australien sind Bewerbern mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt vorbehalten. Die deutschen Fremdsprachenassistenten sind in der Regel im Ausland zwischen neun und elf Monate lang tätig.

Die Fremdsprachenassistentenzeit dauert:

in Frankreich
8 Monate (Beginn 1. Oktober)
französischsprachige Schweiz
9 Monate (Beginn 1. September)
in Belgien
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Großbritannien
bis zu 11 Monaten (Beginn August/September)
in der Republik Irland
bis zu 9 Monaten (Beginn 1. Oktober)
in Italien
8 Monate (Beginn Oktober)
in Neuseeland
bis zu 11 Monaten (Beginn 1. Februar)
in den Niederlanden
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Spanien
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Australien
bis zu 11 Monaten (Beginn Januar bzw. Mai in N.S.W.)
in Kanada
8 Monate (Beginn Oktober)
in den USA
bis zu 10 Monaten (Beginn 1. September)

Bewerbern, die noch keine Unterrichtserfahrung als Lehrende haben, wird die Ableistung von Schulpraktika bzw. die Hospitation im neusprachlichen Unterricht an Gymnasien empfohlen. Ferner sollen sich alle Bewerber vor der Tätigkeit im Ausland mit der Phonetik der deutschen Sprache befassen. Fremdsprachenassistenten werden an Schulen in allen Teilen der betreffenden Länder beschäftigt. Die Zahl der Stellen in den Universitätsstädten ist gering. Es ist zweckmäßig, nicht einen bestimmten Ort, sondern eine Gegend als Wunsch anzugeben und diesen Wunsch auch zu begründen. Dabei sollten Angaben über bestehende Partnerschaften zwischen dem Heimatort und Orten im Ausland geltend gemacht werden. Im Ausland unterstehen die deutschen Fremdsprachenassistenten der Schulleitung und den Unterrichtsbehörden. Sie erhalten eine Vergütung, die die Kosten einer bescheidenen Lebenshaltung deckt. Die Vergütung ist kein Entgelt für geleistete Arbeit, sondern eine Art Unterrichtsbeihilfe. Die Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen und sollten nicht älter als 30 Jahre sein.

Merkblatt und Beantwortung von Einzelanfragen:

Pädagogischer Austauschdienst (PAD) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Postfach 22 44

53113 Bonn

( (0228) 50 11


Oberschulamt Karlsruhe
Hebelstrasse 2
76133 Karlsruhe

Bewerbungstermine, Merkblatt und Bewerbungsformulare sind auch beim Akademischen Auslandsamt erhältlich.

Termine:

für Nordamerika:
15. Oktober
für europäische Länder:
01. Dezember



g) Weitere Möglichkeiten

Für Absolventen und junge Wissenschaftler nach dem ersten Studienabschluß gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, ihre Ausbildung im Ausland fortzusetzen oder zu ergänzen. Zur wissenschaftlichen Fortbildung und zur Durchführung von Forschungsaufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland vergeben die bislang genannten Organisationen und darüber hinaus auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft verschiedene Arten von Stipendien.

Für den naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Bereich stellt der Wissenschaftsausschuß der NATO Stipendien für jüngere Wissenschaftler (nach der Promotion) zur Verfügung (Durchschnittsförderungszeit ein Jahr).

Zur Durchführung von Dissertationen (z.B. zur Materialsammlung an Universitätsinstituten, in Archiven, Bibliotheken und anderen Forschungseinrichtungen) werden auch Kurzstipendien vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) vergeben, die zum Teil auch die Arbeit in Laboratorien oder die Durchführung von Feldarbeiten einschließen. Auskünfte hierüber im Akademischen Auslandsamt.