Die Leistungen decken den existenzsichernden Bedarf ab. Dieser entspricht dem früheren Münchner Sozialhilfeniveau. Der Bedarf wird für jedes Familienmitglied einzeln ermittelt:

Regelleistung für eine erwachsene, alleinstehende Person: 345 Euro
Regelleistung für zwei erwachsene Partner: je 311 Euro
Regelleistung Kind (0-14 Jahre): 207 Euro
Regelleistung Jugendlicher (15-18 Jahre): 276 Euro
plus angemessene Miete und Heizung.

Die Stromkosten müssen aus der Regelleistung bezahlt werden. Einmalige Leistungen wie Zuschüsse zu einem Fahrrad oder für Schulausstattung gibt es nicht. Der Münchner Stadtrat hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Regelleistungen. Sie sind seit Januar 2005 gesetzlich festgelegt.
Kann dieser errechnete Bedarf nicht aus

eigenem Einkommen

dem Einkommen des Partners/Ehegatten

dem Einkommen des Kindes (Kindergeld, Unterhalt) oder

aus dem Vermögen der Bedarfsgemeinschaft gedeckt werden, wird ALG II bezahlt

Donnerstag, 27. April, 2006
800 Tunesischer Dinar = 489.290 Euro
800 Euro (EUR) = 1308.02 Tunesischer Dinar (TND)

Mittelkurs war 0.59791 / 0.61161 (Geld/Brief)
Geschätzter Preis basierend auf täglichen US Dollar Raten.

Sieht also klar besser aus für den Animateur.... besonders, wenn man die geringeren Lebenshaltungskosten im Hinterkopf behält. [Big Grin]

Auswanderungsgruß
Susanne