Es müssen aber sehr wichtige Gründe vorliegen um zwei Staatsbürgerschaften zu bekommen.

Gründe wären:

wenn du Besitz / Grundstücke in Deutschland hast schon jetzt, da es auf die Daten darauf ankommt

wenn du Beamter usw. bist

so ohne Weiteres bekommt man keine 2 Staatsbürgerschaften, denn die CDU hat dies erst im Juli 2004 im Bundestag abgelehnt, wenn es nach der Rot/Grünen Regierung gegangen wäre, wäre dies kein Problem.

Man sollte alles lesen und so steht es auch aktuell auf der Seite vom Auswärtigen Amt.

Ehemalige Deutsche, die nach dem bisherigen Recht ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verloren hatten (§ 25 StAG), können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen bei Wohnsitznahme im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit unter erleichterten Voraussetzungen wieder erwerben.

Ehemalige Deutsche können auch bei Beibehaltung ihres Wohnsitzes im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben, wobei der Stellungnahme der zuständigen Auslandsvertretung wesentliche Bedeutung zukommt (§ 13 StAG).

Ausländer können auch im Ausland eingebürgert werden, sofern besondere Bindungen an Deutschland dies rechtfertigen (§ 14 StAG).

Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes. Der Verlust tritt bei Personen, die nicht der deutschen Wehrpflicht unterliegen, in jedem Fall ein, da sie eine Zustimmung eines Kreiswehrersatzamtes nicht erhalten können.

Wenn dies alles bei dir zutrifft dann kannst du beide Staatsbürgerschaften behalten, aber dies ist das aktuelle Gesetz welches am 01.01.2000 in Kraft trat.

Claudia