...das der Standesbeamte ein zusätzliches Gespräch verlangt hat mit der "Braut"...

...für den Fall, daß die von mir abgesagte Ehe (ausweislich meiner Unterschrift unter dem Aktenvermerk) doch noch stattfinden sollte, so wie sie es dort vortrug. Und bei einem späteren Gespräch mit dem Standesbeamten sagte der mir, daß, nach seiner Rücksprache mit Kollegen, das Gespräch nicht hätte stattfinden können, da aus gesetzlicher Sicht keine Handhabe bestünde - die bloße Absicht eines Ehepartners, den anderen zu übervorteilen reiche nicht aus, solange der andere Ehepartner diese Handlung oder Absicht tolerieren würde. Insofern kann also, trotz der Geschehnisse, in der Theorie noch immer eine Eheschließung aufgrund des vorgelegten Antrages hin erfolgen (und zwar 6 Monate lang), solange sich der andere Ehepartner nicht an den Eskapaden des einen stört. Das ist zwar auf den ersten Blick ein merkwürdiger Gedanke, doch auf den zweiten Blick ist es durchaus konsistent mit unserem Gesellschaftssystem, das eine hohe Toleranzschwelle propagiert.