...das finde ich schon fast unverschämt!...

Nun, bei aller Zustimmung, die ich dem Gesetzgeber für die Idee hinter der Gesetzesnovelle zubillige, habe ich selbst auch erhebliche Probleme mit diesem Gesetz.
Das beginnt damit, daß z.B. Ehegatten aus Israel oder Korea (neben anderen Ländern, wie Kanada oder Australien) von dem Nachweis der Sprchkenntnisse ausgenommen sind, ausgenommen sind ebenfalls die Ehegatten "Hochqualifizierter", die von Firmengründern, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen - da stellt sich in der Tat die Frage, wie gerechtfertigt diese Regelungen sind und/oder ob sie nicht tatsächlich auf eine ganz bestimmte Gruppe von Leuten (z.B. finanziell und intellektuell schlechter gestellte Partnerschaften von Türken und Russen) zugeschnitten ist (und so wird damit ja auch von den konservativen Parteien her argumentiert, denn jedemanständigen Deutschen ist es ja klar, daß wir schon zuviele Türken hier haben und da etwas getan werden muß...).
Fraglich ist zudem, inwieweit sich diese Voraussetzung mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt - denn wenn ein Ehegatte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, muß der deutsche Partner Deutschland verlassen und in dem anderen Lande leben, um den Vollzug der Ehe zu ermöglichen (also auch ohne, daß dem ausländischen Partner ein Gesetzesverstoß strafrechtlicher Art vorgeworfen wird).

Da werden sicherlich die Gerichte einiges zu tun bekommen und ich bin fast geneigt, zu glauben, daß die Einbeziehung deutsch-gemischter Ehen kippen wird. Bis da hin aber ist das Gesetz natürlich vollständig gültig und man muß die Bedingungen so erfüllen, wie es geschrieben steht.