ich würde das kind immer zusätzlich in den eigenen pass eintragen lassen,-egal welcher nationalität, sobald sich die nachnamen von mutter und kind unterscheiden (ganz unabhängig vom klag) kann es bei aus und wieder einreise zu schwierigkeiten kommen...
zusätzlich die sorgerechts-bescheinigung kopieren... dort ist die nationalität des vaters nicht aufgeführt,- nicht die scheidungs unterlagen, die geben herkunft über die nationalität dann wird man dort hellhörig und DIESE überprüfungen dauern EWIG...
so habe ich es immer gemacht und bin gut damit gefahren...


midoun