Original geschrieben von: Wolf
...Und wir sind ausdrücklich nur nach deutschem Recht verheiratet...

Nach welchem Recht sonst, wenn Ihr in Deutschland geheiratet habt - auf diese Klarstellung kannst Du verzichten. :-)

...Wir leben doch in D und wenn wir in T leben würden, wäre es halt anders und auch unser Ehevertrag würde nicht mehr greifen...

Selbstverständlich würde er das tun - Tunesien und Deutschland erkennen Ehen gegenseitig an, eine in TN geltende Ehe gilt genauso auch in Deutschland und umgekehrt. Einzige Ausnahme wäre ein "sittenwidriger" Ehevertrag, der in Deutschland in diesen Klauseln (aber nicht in seiner Gesamtheit) ungültig wäre, etwas ähnliches mag allerdings auch für Tunesien zutreffend sein


Dazu noch mal:

Du kannst auch nach tunesischem Recht in DE heiraten.
Oder die 2 Frauen auf dem Standesamt bei uns waren betrunken als sie uns fragten nach welchem Recht wir in DE heiraten wollen... ;\)
Oder das ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden???
Schreibe hier - erwähne es noch mal - nur von unseren persönlichen Erfahrungen (und wir haben ein Formular unterzeichnet, dass wir nach deutschem Recht heiraten!!).

Und:
Du weißt doch nicht was in unserem Ehevertrag geschrieben steht.
Und das was dort steht KANN nur in DE greifen..... \:\)