Hallo Simla,
also ich bin damals DEFINITIV OHNE Erlaubnis des Vaters Ein- und Ausgereist ! Diese Auskunft habe ich damals auch so vom tun. Konsulat in München bekommen:
"Sobald man gleichzeitig mit dem Kind Ein-und Ausreist, braucht man keine Genehmigung."
Den tunesischen Pass meiner Kinder muss ich IMMER vorlegen (der deutsche Pass wird mir dann immer gleich abwertend lächelnd "zurückgeschmissen" ) - da es an den Namen der Beiden offensichtlich ist das sie nicht wirklich "rein" deutschstämmig sind.