Die islamische Ehe ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag aus der Gruppe der Kaufverträge und hat keine religiöse Bedeutung.

Bei der islamischen Eheschließung ist die Zustimmung des Bräutigams und der Braut bzw. des Heiratsvormunds der Braut (Wali), welcher durch die Braut bestimmt wird, zwingend erforderlich. Nach Auffassung mancher Rechtsschulen (Madhabib) können Frauen zur Ehe gezwungen werden, wenn der Rechtsvertreter der Vater oder Großvater väterlicherseits ist und wenn es sich um die erste Ehe der Braut handelt, bei der stillschweigend Jungfräulichkeit vorausgesetzt wird. Das Fachwort dafür ist Wali mudschbir, Heiratsvormund mit der Berechtigung zur Ausübung von Zwang.

Die Scharia erlaubt die Verheiratung von Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, d. h. im Falle von Mädchen das Einsetzen der Regelblutung. Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt jedoch ein Mindestalter fest.

Nun der Gegensatz, da alle diese Länder die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, außer die USA und Namibia.

Zwangsheirat

Zwangsheirat verstösst gegen die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bei Kinderheirat wird zusätzlich gegen die UN-Kinderrechtskonvention und gegen sexuellen Kindesmissbrauch verstoßen. Doch es gibt viele Gründe, warum die Zwangsheirat, darunter unter großem Anteil die Kinderheirat, immer noch fortbesteht. Dies sind hauptsächlich traditionelle Gründe und Bräuche, aber auch Armut und AIDS sowie der wohlmeinende Schutz der Mädchen durch deren Eltern.
In den meisten Ländern ist das legale Heiratsalter 15 Jahre oder älter. Doch ist dies in vielen Ländern nur das gesetzlich vorgeschriebene Alter und gilt nicht für religiöse und traditionelle Heiraten.

Hier eine Liste wie es in den einzelnen Ländern gehandhabt wird:
http://www.amnesty-maf.de/themen/Zwangsheirat.htm

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert, dass die Kindheit so lange andauert, bis das 18. Lebensjahr erreicht ist. Dennoch werden in den meisten Länden Afrikas, Asiens, Latein-Amerikas und des Mittleren Ostens die Mehrheit der Mädchen vor diesem Alter verheiratet. Obwohl sich die UN-Kinderrechtskonvention viel mit der Kindesheirat befasst, bezieht sie sich nicht vollständig darauf. Dieser Punkt wird von der Vienna Declaration and Programme of Action, Kapitel B4, weiter ausgeführt, das sich mit den Rechten von Kindern befasst.

Ich bin sehr erschüttert das man ein Gesetz (UN-Kinderrechtskonvention) unterschreibt und diese gerade in einem sehr wichtigen Thema nicht einhält.
Man ermahnt diese Ländern immer wieder und Änderungen treten nicht ein.

Ich habe diese Texte oben aus langen Texten entnommen, da dies für mich ein sehr wichtiges Thema immer wieder ist.

Hier noch einmal der Link, wobei es dazu viele Seiten gibt.
http://www.amnesty-maf.de/themen/Zwangsheirat.htm

Hier noch Links zu Kinderrechten:
http://www.unicef.de/mediathek_liste.html?kat=259
http://www.unicef.de/mediathek_liste.html?kat=5323

Claudia