Eheschließung
Stand: 24.01.2008
Eheschließung in Tunesien:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen
ermächtigt.
Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten bzw.
Notar erfolgen.
Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen!
In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in
Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand
ist,) ist in Tunesien nicht vorgesehen.
Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten üblicherweise
folgende Unterlagen:
● ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Standesamtes
● eine das Ehefähigkeitszeugnis ergänzende französischsprachige Bescheinigung der Deutschen
Botschaft Tunis (hierzu legen Sie bitte das Ehefähigkeitszeugnis und Ihren Pass vor, Abgabe
Mo.-Fr. 08.00-10.30 Uhr, Gebühr: 30 € in Dinar, Abholung am darauf folgenden Arbeitstag um
14:30 Uhr bzw. freitags um 12:15 Uhr)
● Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzbehörde mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer
angefertigten französischen Übersetzung
● Ihre Geburtsurkunde neueren Datums mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer
angefertigten französischen Übersetzung
● Ihr Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität
● manche Standesämter verlangen ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches
Gesundheitszeugnis
● soweit zutreffend Heirats- und Scheidungsurkunden Vorehen betreffend mit einer von einem
staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
B.P. 35, 1002 Tunis-Belvédère
ANSCHRIFT
1, rue el Hamra, Mutuelleville
1002 Tunis-Belvédère / TUNESIEN
INTERNET: http://www.tunis.diplo.de
TEL (00216) 71-78.64.55 -
FAX (00216) 71-78.82.42
● Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten
wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der
nichtmuslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines
tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung
zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt
erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.
Ehefähigkeitszeugnis:
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (am jetzigen
oder letzten Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen sind zur Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses üblicherweise erforderlich:
Deutsche/r Verlobte/r:
● Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
● Ihre Geburtsurkunde
● Ihr Reisepass oder ein anderer Nachweis der Staatsangehörigkeit
● soweit zutreffend Heirats- und Scheidungsurkunden Vorehen betreffend
Tunesische/r Verlobte/r:
● Ihre von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance)
mit deutscher Übersetzung
● Ihre von der Deutschen Botschaft legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit
deutscher Übersetzung
● Eine von der Deutschen Botschft Tunis legalisierte Ledigkeitsbescheinigung (Certificat de célibat)
mit deutscher Übersetzung
● Eine von der Deutschen Botschaft beglaubigte Fotokopie Ihres Passes
● soweit zutreffend Ihre von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden
Vorehen betreffend, mit deutscher Übersetzung
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt
erteilen!
Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!






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