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Re: Eheverträge
[Re: Lyle Nhary]
#247969
14/04/2008 13:16
14/04/2008 13:16
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes. ..
Dies entspricht genau meiner persönlichen Einschätzung, die ich durch Kenntnis einiger entsprechender Fälle gewonnen habe. Ich halte es allerdings nicht für "unsinnig" eine solche Klausel in einen Ehevertrag einzufügen, denn er bietet immerhin eine Chance, wenn man an den "richtigen" Beamten oder Richter gerät, so klein sie auch ist - ohne eine solche Klausel aber ist es völlig aussichtslos. Zum einen besitzt der Vater ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch ohne Sorgerecht (er kann z.B. festlegen, daß die Mutter in seiner Nähe wohnen muß, damit er jederzeit Zugang zu den Kindern hat, und wenn dies nicht gewährleistet ist, das Sorgerecht selbst anfechten), und zum anderen wird von nicht wenigen Richtern (und sogar von einigen Offiziellen im Justizministerium) das Primat des islamischen Rechts über das säkulare Recht betont (was durch eine Verfassungsklausel abgesichert ist), so daß selbst ein "international privatrechtlich anerkannter Vertrag" von tunesischen Gerichten für unvereinbar mit lokalem Recht erklärt werden kann (ein Vorbehalt, der durch internationale Übereinkunft gewährleistet wird). Dies scheint besonders oft bei erb- und familienrechtlichen Dingen zu unvorhersehbaren Urteilen zu führen. In diesem Falle ist der Spruch, daß man auf hoher See und vor Gericht nur in Gottes Hand ist, mehr als berechtigt...
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Re: Eheverträge
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#247976
14/04/2008 14:27
14/04/2008 14:27
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 39 germany
bella40
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germany
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mmhhh, nach dem ich heute von fachlicher seite den hinweis bekommen habe, den güterrechtsstand in der tunesischen heiratsurkunde bzw. im vertrags schriftlich festhalten zu lassen, wäre es eventeuell auch möglich
- der nacheheliche Unterhalt (Unterhaltsverzicht, einseitig oder wechselseitig) für den Ehegatten - der Ausschluß des Versorgungsausgleichs - wie der Hausrat aufzuteilen ist (bzw. soll bei einem verbleiben) - wem die Ehewohnung zugesprochen werden soll. Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sind unbeachtlich.
mitzuregelen.
oder werden im islamischen ehevertrag nur die folgenden themen geklärt und weitere ergänzungen werden abgelehnt oder für ungültig erklärt. fragen über fragen.
- die Eheschließung selber - Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise - Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau - Güterstand (i.d.R. Gütertrennung) - Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann
liebe grüsse, bella
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Re: Eheverträge
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#253703
12/05/2008 12:00
12/05/2008 12:00
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Joined: May 2008
Beiträge: 161 ***
senoritau2
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Liebe Claudia,liebe Mitlieder, ich bin neu im Forum und froh, dass es diese Seite gibt! Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen. Mein Verlobter ist Tunesier und ich bin Deutsche. Wir sind beide schon etwas reifer und haben beide jeweils eine Scheidung hinter uns. Er, ohne Kinder, ich mit zwei bereits erwachsenen Kindern. Nach langer Fernbeziehung und reiflicher Prüfung haben wir nun beschlossen im Juni in Tunesien zu heiraten. Der spätere Wohnort wird aber hier in Deutschland sein. Das dauert aber noch etwas, da wir beide hier und dort noch einige Dinge zu erledigen haben. Wohnung etc. Ich habe mich in den letzten Jahren wirklich ausführlich über viele Dinge informiert, aber ein Umstand ist mir noch unklar. Die Heiratsurkunde dort ist der Ehevertrag an sich und würde, nach guter Überlegung, auch ausreichen. Also für uns - vorerst Gütertrennung und kein Unterhalt nach der Scheidung - obwohl man ja nicht dran denken soll, aber... Meine Kinder sind groß und gemeinsame nicht mehr geplant. Wie ist es aber mit der Staatsbürgerschaft? Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte? Ich weiß es klingt etwas naiv, aber selbst zwei Behörden hier in meiner Stadt konnten mir keine Auskunft geben. Könnt ihr mir bitte helfen? Viele liebe Grüße von Senoritau2.
Last edited by senoritau2; 12/05/2008 12:04.
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