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Re: Eheverträge [Re: Sajana] #246513
07/04/2008 15:09
07/04/2008 15:09
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Gitta Offline
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Also, wenn man ein Haus mit Grundstück kaufen möchte, sollte man sich nach dem "Titre Bleu" Blauer Titel erkundigen, bzw. nur eine Immobilie mit diesem Titel kaufen.(Haus und Grundstück sind dann amtlich vermessen und eingetragen im Grundstücksamt. Vor dem Kauf sollte man eine Kaufgenehmigung beim zuständigen Gouverneur einholen. Macht ein Rechtsanwalt. Danach kann man beim Grundstücksamt mit Namen eingetragen werden.
Liebe Grüße


"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)
Re: Eheverträge [Re: Gitta] #247135
10/04/2008 11:49
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Also es wird nicht geändert, auf 18 Jahre. Dies war eine falsche Information seitens einer Organisation. So ist es derzeit und soll auch so bleiben:

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #247137
10/04/2008 11:52
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lovegirl Offline
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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist es so das selbst ein Kind mit deutschen Paß die erlaubniss braucht, sobald dies ein tunesischen bzw. ein arabischen namen hat.

Na dann weiß ich schon mal bescheid für die Zukunft...




Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Eheverträge [Re: lovegirl] #247138
10/04/2008 11:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Ja leider, schon wenn die einen kleinen Anschein bekommen, was am Name oft der Fall ist, fragen die nach diesen Papier.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #247155
10/04/2008 13:31
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bousa Offline
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Was ist denn wenn das kind einen tunesischen Namen hat aber die Mutter hat das alleinge Sorgerecht würde bei der Einreise reichen das Gerichtsurteil vorzulegen

Re: Eheverträge [Re: bousa] #247170
10/04/2008 14:11
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fritzi Offline
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ich gehe mal davon aus, dass du nicht die EINreise sondern die AUSreise aus Tunesien meinst... dann:

erst lesen, dann fragen....

ein paar Beiträger früher, in genau diesem Thema hier steht:
 Original geschrieben von: Simla

Kinder tunesischer Väter benötigen IMMER bei der Ausreise die Erlaubnis des Vaters.
Dies kann NICHT abgetreten werden, übertragen, verzichtet, auf Dauer ausgesprochen oder auf Dritte übertragen werden oder oder oder. Das DEUTSCHE Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Ruhensanordnung ist in Tunesien NICHT anerkannt!!
Lediglich das tunesische Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit von dieser Ausreisegenehmigung. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in Tunesien nachweislich lebt und arbeitet.
Wohnen beide Eltern in Tunesien, ist es jedoch als Europäerin SEHR schwer das tun. Sorgerecht überhaupt zu bekommen. Auch wenn das Kind ausschliesslich bei der Mutter lebt.
LG Simla


das beantwortet die Frage (zur AUSreise) also sogar für das deutsche UND das tunesische Sorgerecht. welches du meinst hast du ja nicht dazugeschrieben.


allerdings ist das jetzt vielleicht völlig an deiner Frage vorbei? du schreibst ja "bei der Einreise".. also die Einreise nach Tunesien? dafür bräuchte man dann wohl mindestens einen Ausweis oder sowas? ich glaube nicht dass für den Ausweis ein Gerichtsurteil Ersatz sein kann


...langsam frag ich mich wirklich was denn die Frage war... "Gerichtsurteil" statt Ausweis/Pass zur Einreise? oder ging es doch um die Ausreise? hmmmmmm


primus in orbe deos fecit timor

http://tbolba.myminicity.com/
Re: Eheverträge [Re: fritzi] #247207
10/04/2008 16:04
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ja klar war die ausreise gemeint sorry.

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #247746
12/04/2008 05:49
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Hallo nochmals,
ok habe es verstanden mit den Kindern und meiner eigenen Reisefreiheit!!!
Was ich noch nicht verstehe... leider stehe ich da auf dem Schlauch...
WENN ICH IN EINEM VERTRAG SCHREIBE; VON MIR STAMMTEN 2000 eURO ZUM HAUSBAU; UND DASS DAS ZUR SCHEIDUNG IM FALLE DES FALLES AN MICH ÜBERWIESEN WERDEN MÜSSTE; IST DASS DOCH RECHTLICH FAST SCHON WIE EINE VERSPÄTETE MORGENGABE; NUR EBEN DASS SIE NICHT VOM MANN KOMMT!? ALSO KANN SO EIN VERTRAG DAZU FÜHREN, DASS DER BETRAG ABGESTOTTERT WERDEN MUSS ODER IST DAS WILLKÜRLICH???

Re: Eheverträge [Re: Gitta] #247961
14/04/2008 04:30
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Hallo,das ist sehr ineressant, aber wa skostet denn so ein RAanwalt inTunesien?????????????????????????????????????????? bitte sagt mir doch, wie ich möglichst gut und günstig vor dem Notar des Standesamtes in Tunesien(Rathaus) einen Ehevertrag vorbereiten kann, der es in sich hat und sinnvoll ist.

Kann er auf französich formuliert sein?

Habe gehört, vor dem Standesamt kann man ihn selbst aufsetzen...
bitte um gute Infos

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #247964
14/04/2008 12:25
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Guten Morgen,
kannst du oder dein Mann (habe nicht gelesen wo er seinen Wohnsitz hat) für die 2000 Euro eine Zollbescheinigung beibringen, oder einen offiziellen Bank- Überweisungsauftrag D - Tn?
Mein Anwalt hat mich mal vertreten bei 1 Gerichtsverhandlung. Mit allen Vorbereitungskosten hat mich das 300 Dinar gekostet.
Bei dem Aufsetzten eines Vertrages, dürfte es entsprechend billiger sein.


"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
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Re: Eheverträge [Re: Lyle Nhary] #247969
14/04/2008 13:16
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...Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes. ..

Dies entspricht genau meiner persönlichen Einschätzung, die ich durch Kenntnis einiger entsprechender Fälle gewonnen habe. Ich halte es allerdings nicht für "unsinnig" eine solche Klausel in einen Ehevertrag einzufügen, denn er bietet immerhin eine Chance, wenn man an den "richtigen" Beamten oder Richter gerät, so klein sie auch ist - ohne eine solche Klausel aber ist es völlig aussichtslos.
Zum einen besitzt der Vater ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch ohne Sorgerecht (er kann z.B. festlegen, daß die Mutter in seiner Nähe wohnen muß, damit er jederzeit Zugang zu den Kindern hat, und wenn dies nicht gewährleistet ist, das Sorgerecht selbst anfechten), und zum anderen wird von nicht wenigen Richtern (und sogar von einigen Offiziellen im Justizministerium) das Primat des islamischen Rechts über das säkulare Recht betont (was durch eine Verfassungsklausel abgesichert ist), so daß selbst ein "international privatrechtlich anerkannter Vertrag" von tunesischen Gerichten für unvereinbar mit lokalem Recht erklärt werden kann (ein Vorbehalt, der durch internationale Übereinkunft gewährleistet wird). Dies scheint besonders oft bei erb- und familienrechtlichen Dingen zu unvorhersehbaren Urteilen zu führen. In diesem Falle ist der Spruch, daß man auf hoher See und vor Gericht nur in Gottes Hand ist, mehr als berechtigt...

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #247972
14/04/2008 13:44
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Vielleicht würde ich dann zusätzlich zu dem Ehevertrag einen Schrieb aufsetzen in dem dein Mann bestätigt das du jeder Zeit mit dem Kind TN verlassen kannst? Richterlich beglaubigen..
Für Einzelreisen gibt es das ja auch, evtl ist es ja auch Möglich genau das bis zum Alter von 20 Jahre auch fest zu halten?

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #247976
14/04/2008 14:27
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mmhhh, nach dem ich heute von fachlicher seite den hinweis bekommen habe, den güterrechtsstand in der tunesischen heiratsurkunde bzw. im vertrags schriftlich festhalten zu lassen, wäre es eventeuell auch möglich

- der nacheheliche Unterhalt (Unterhaltsverzicht, einseitig oder wechselseitig) für den Ehegatten
- der Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- wie der Hausrat aufzuteilen ist (bzw. soll bei einem verbleiben)
- wem die Ehewohnung zugesprochen werden soll.
Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sind unbeachtlich.

mitzuregelen.

oder werden im islamischen ehevertrag nur die folgenden themen geklärt und
weitere ergänzungen werden abgelehnt oder für ungültig erklärt. fragen über fragen.

- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann

liebe grüsse, bella

Re: Eheverträge [Re: Frogger] #249116
19/04/2008 23:24
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OK FROGGER das fand ich jetzt hilfreich, danke auch, es gibt eigentlich keine Chance, aber zumindest eine kleine Verbesserung durch eine klausel, dass die Mutter jederzeit ausreisen darf, werde das versuchen, da mein verlobter damit einverstanden ist...

Re: Eheverträge [Re: CandelaNeu] #249117
19/04/2008 23:27
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Das ist hilfreich, es gibt zumindest eine kleine Verbesserung durch eine klausel, aber ich mache den Vertrag direkt dort , also selbst übersetzt bzw. geschrieben und dann dem Standesebamten vorgelegt, was meint ihr?

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #249120
19/04/2008 23:31
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Ausser
- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann
kann doch auch ein Betrag angegeben werden, den die Frau in die Ehe miteinbringt...
oder ist es ratsam dies als später zu zahlende Morgengabe zu deklarieren, da man es ja sowieso nur bei Scheidung zurückverlangen möchte...
liebe grüsse

Re: Eheverträge [Re: Gitta] #249121
19/04/2008 23:48
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Guten Morgen,
kannst du oder dein Mann für die 2000 Euro eine Zollbescheinigung beibringen,oder einen offiziellen Bank- Überweisungsauftrag D - Tn?
Mein Anwalt hat mich mal vertreten bei 1 Gerichtsverhandlung. Mit allen Vorbereitungskosten hat mich das 300 Dinar gekostet.
Bei dem Aufsetzten eines Vertrages, dürfte es entsprechend billiger sein.
Hallo, habe nicht verstanden warum diese Zollbescheinigung,
vielleicht hole ich das Geld am Automaten...??
Wäre dies als Beweis zu rechnen falls ich das auf sein Konto spiele???
liebe Grüsse

Re: Eheverträge [Re: kenza] #253190
08/05/2008 16:04
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Schlimmer, unter umstaenden, Gutertrennung in TN ist nicht das gleiche wie in D;;; in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!!

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #253703
12/05/2008 12:00
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Liebe Claudia,liebe Mitlieder,
ich bin neu im Forum und froh, dass es diese Seite gibt! Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen. Mein Verlobter ist Tunesier und ich bin Deutsche. Wir sind beide schon etwas reifer und haben beide jeweils eine Scheidung hinter uns. Er, ohne Kinder, ich mit zwei bereits erwachsenen Kindern. Nach langer Fernbeziehung und reiflicher Prüfung haben wir nun beschlossen im Juni in Tunesien zu heiraten. Der spätere Wohnort wird aber hier in Deutschland sein. Das dauert aber noch etwas, da wir beide hier und dort noch einige Dinge zu erledigen haben. Wohnung etc. Ich habe mich in den letzten Jahren wirklich ausführlich über viele Dinge informiert, aber ein Umstand ist mir noch unklar. Die Heiratsurkunde dort ist der Ehevertrag an sich und würde, nach guter Überlegung, auch ausreichen. Also für uns - vorerst Gütertrennung und kein Unterhalt nach der Scheidung - obwohl man ja nicht dran denken soll, aber... Meine Kinder sind groß und gemeinsame nicht mehr geplant. Wie ist es aber mit der Staatsbürgerschaft? Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte? Ich weiß es klingt etwas naiv, aber selbst zwei Behörden hier in meiner Stadt konnten mir keine Auskunft geben. Könnt ihr mir bitte helfen? Viele liebe Grüße von Senoritau2.

Last edited by senoritau2; 12/05/2008 12:04.
Re: Eheverträge [Re: senoritau2] #253706
12/05/2008 12:05
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Anty1 Offline
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 Original geschrieben von: senoritau2
Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte?


Guten Morgen!
Du verlierst weder deine deutsche Staatsangehörigkeit, noch benötigst du von ihm eine Erlaubnis zur Ausreise!

Viel Glück im Juni,

Anty ;\)


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Eheverträge [Re: senoritau2] #253707
12/05/2008 12:11
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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 Antwort auf:
Meine Kinder sind groß und gemeinsame nicht mehr geplant. Wie ist es aber mit der Staatsbürgerschaft? Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte?


Guten Morgen und Herzlich Willkommen hier im Forum.

Man verliert duch eine Eheschließung mit einem Tunesier NICHT die Deutsche Staatsbürgerschaft. Du kannst ohne Erlaubnis Ein- und Ausreisen. Da deine Kinder von einem anderen Vater stammen und sie Erwachsen sind, musst du dir auch was die Kinder angeht keine Gedanken machen.

Viele nützliche und aktuelle Infos erhältst du auch hier:
http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/

Was man nach der Eheschließung alles benötigt um ein Visa auf Familienzusammenführung zu beantragen findest du hier: http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #253709
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Liebe Anty, liebe Claudia,
ich danke euch von Herzen für die schnelle Antwort!
Vielen Dank für die Wünsche und auch euch alles Gute!
Liebe Grüße, Senoritau2

Re: Eheverträge [Re: senoritau2] #253710
12/05/2008 12:16
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Danke und sofern du noch ragen hast melde dich einfach, hier kann man dir so gut wie auf alle Fragen eine Antwort geben und auch Erfahrungen austauschen.

Auch wenn manche eine andere Ansicht haben, den Weg den du gehst, das ist der richtige.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #253711
12/05/2008 12:34
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senoritau2 Offline
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Meine Güte tut das gut! Vielen Dank! Es ist sehr sehr schwer gegen die vielen Ansichten zu bestehen. Wichtig für mich war letztendlich, dass meine Söhne es respektieren. und das tun sie, weil sie ihn kennengelernt haben. Man kann auch etwas "totdenken", wenn du verstehst. Meine deutsche Ehe ist leider gescheitert, aber da habe ich mich doch vorher auch nicht so abgesichert und geprüft und tausend Vorurteile von anderen zu hören bekommen. Es reicht jetzt. Alle Macht der Liebe!

Re: Eheverträge [Re: senoritau2] #253714
12/05/2008 12:48
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Ich sehe es auch so und man kan nie sagen das es das ist für immer, man hofft es egal ob Binationale Ehe oder Deutsch - Deutsch, das wichtigste ist immer man sollte sich absichern und vorher sehr gut informieren.

Kein Risiko eingehen und was kannst du verlieren, nichts, man kann nur gewinnen.

Claudia

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