Original geschrieben von: Claudia Poser

Wenn aber die Frage gestellt wird, ob man bessere Chancen hat, wenn mann eine Ex-Frau und einen 8-jährigen Sohn hat, um ein Besuchsvisum zu bekommen, kann ich dies nur so schreiben, wie ich es kenne. Und dies schrieb ich auch.

Hallo Claudia,
mit dem kennen ist das so eine Sache. Nichts lieben die Behörden mehr als "mein Kollege hat aber.....".

Da im Visumsantrag die Frage "Kinder" gestellt wird, erübrigt sich das Verschweigen, was Du geraten hast.

Ein Visum wird grundsätzlich von der Botschaft erteilt. Jedoch behält sich diese vor im Einzelfall auch u.a. die ABH anzufragen.
LG Simla