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Re: Einreise was beachten? [Re: LOE151215] #270186
07/08/2008 15:07
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das ist doch Blödsinn...Wenn man nicht nachfragt kann ,mann verdammt viel Scheiß erleben

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE151215] #270188
07/08/2008 15:10
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 Original geschrieben von: Pina
 Original geschrieben von: armsofanangel
Mein zukünftiger man hat heute bei der Flughafenpolizei angerufen
Er MUSS für 45 dinar Ausreisemarken kaufen..ich könnt schon wieder brechen


Naja wenn einer sich schon die Mühe macht und nachfrägt (demnach die Marken auch kaufen würde, wenn es denn sein muss), sagt man halt Ja...



coole geschäftsidee....
das mach ich zukünftig auch...
hab dann hier immer alles am lager, hauptsache der kunde bestellt.... *grins*

angel-maus, tief durchatmen, letzte 2 nächte allein im großen bett quer schlafen und sich dann freuen, dass er endlich da ist ;o)
bussi.

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE090716] #270191
07/08/2008 15:24
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Das gibts tatsächlich auf so manchen willkürlichen Behörden!
Wenn etwas nicht obligatorisch ist, haben die Pech gehabt, die es trotzdem tun. Wenn jemand nicht nachfrägt und etwas obligatorisch ist...Ja, dann gibts Probleme.

LG & schönen Nachmittag

Re: Einreise was beachten? [Re: sunnygirl1975] #270192
07/08/2008 15:28
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weiß der eigentlich von Angels Bettschwäche?
Also ich finde wir drucken Sondermarken, und wie immer Alles wird gut

LG Zaza

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE090716] #270193
07/08/2008 15:42
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 Original geschrieben von: armsofanangel

Ich habe mal etwas von Ausreisemarken gehört.

Muss meine Nichte auch immer kaufen.............laut TNflughafen müssen alle TunesienResident eine Marke kaufen (genauso wie Carte d´sejour-Inhaber).
Ein Visum zu FZF unterscheidet sich optisch nicht von einem Besuchsvisa. Würde mich da nicht auf einen tunesischen Beamten verlassen - dass er den kleinen feinen Unterschied erkennt.
Die unterscheiden im groben nur ob Visa oder AE (UAE, AB, NE, AB)
LG Simla

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE110119] #270206
07/08/2008 16:22
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Wie erklärt sich dann die Unterschiedlichkeit?

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE090716] #270216
07/08/2008 17:19
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Welche? Dass die einen ne Marke brauchen und die anderen nicht?

Mei, die wollen vom Kind auch nur manchmal beide Pässe sehen oder eine Ausreiseerlaubnis vom Vater usw..

Fakt ist, jeder TunesienResident muss ne Marke kleben - obs dann geprüft/verlangt wird oder nicht - Tunesien lässt grüssen
LG Simla
@Angel...........45 TND machens auch nicht mehr. Soll er einen Karton kaufen und jedem Grenzer eine aufs Hirn kleben ;\)

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE110119] #270294
08/08/2008 02:16
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Da ich vor zwei Tagen gelandet bin kann ich zur Einreise des Kindes was sagen. War ziemlich geplättet also bei der Ausreise aus Tunesien wollten die Behörden in Tunesien beide Pässe für meine Tochter sehen und den Stempel bekam sie in ihren Tunesischen Passport. Und bei der Einreise in Deutschland habe ich auch beide vorgelegt und der Typi meinte dann zu mir ich sollte denn Tunesischen ganz ganz schnell wieder wegstecken schliesslich gebe es keine Doppelstaatsangehörigkeit.Hmm wollte nur noch nach Hause und hatte keine ZZeit zum diskutieren aber ich denke und meine es auch das ich erst kürzlich gelesen habe das es ein Abkommen giebt zwischen Tunesien und Deutschland da Tunesien ihre Leute nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen. Und meine Tochter ist nunmal halb Tunesin und min Mann hat sie ganz normal angemeldet in der Botschaft. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Einreise was beachten? [Re: bandy] #270306
08/08/2008 08:28
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In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:

Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.

--> wichtig bei der Ein-und Ausreise nach Tunesien ist, dass der Einreise-/Ausreisestemple im GLEICHEN Pass ist !!
LG Simla

Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz (Stand: 01.09.07)
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE110119] #270312
08/08/2008 10:42
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Salecha Offline
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so ist es.
Mein Mann reist hier in D immer mit dem dtsch Pass aus und dann auch wieder ein und in TN mit dem tunesischen.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Einreise was beachten? [Re: Salecha] #270315
08/08/2008 11:39
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Wenn sie in Tunesien mal beide Pässe meiner Nichte sehen wollten, hätten wir ein Problem, die hat nur den Deutschen Kinderausweis...ist lediglich dieses Jahr gefragt worden wo denn ihr Tunesischer Papa wäre worauf sie(5 Jahre) antwortete: Ja zu Hause, arbeiten!

Re: Einreise was beachten? [Re: alia2] #270317
08/08/2008 12:01
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Hallo Alia,
das mag bei ihr und bei vielen anderen gut gegangen seit, 1000mal, seit Jahren.
Aber man sollte sich trotzdem über die Gesetzeslage informieren und da ist die Lage ganz klar.
Wohl dem, der nie vom Glück verlassen wird ;\)
LG Simla

Re: Einreise was beachten? [Re: LOE110119] #270389
08/08/2008 22:43
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Danke das nächste mal drucke ich mir das denn aus und halte es dem netten Herrn bei der Einreise nach Deutschland unter die Nase.Dann kann der sich solche Sprüche kneifen. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Einreise was beachten? [Re: LOE110119] #270785
12/08/2008 12:49
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Nela Offline
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 Antwort auf:
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!

Das war für Tunesier aber immer so, da Tunesien zu den Ländern gehört, die einen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen:

"Doppelte Staatsangehörigkeit war und ist möglich bei den Herkunftsstaaten, die eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verweigern."

Quelle: http://www.123recht.net/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetz-2007__a26077.html



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