Das gibts tatsächlich auf so manchen willkürlichen Behörden! Wenn etwas nicht obligatorisch ist, haben die Pech gehabt, die es trotzdem tun. Wenn jemand nicht nachfrägt und etwas obligatorisch ist...Ja, dann gibts Probleme.
Muss meine Nichte auch immer kaufen.............laut TNflughafen müssen alle TunesienResident eine Marke kaufen (genauso wie Carte d´sejour-Inhaber). Ein Visum zu FZF unterscheidet sich optisch nicht von einem Besuchsvisa. Würde mich da nicht auf einen tunesischen Beamten verlassen - dass er den kleinen feinen Unterschied erkennt. Die unterscheiden im groben nur ob Visa oder AE (UAE, AB, NE, AB) LG Simla
Re: Einreise was beachten?
[Re: LOE110119]
#270206 07/08/200816:2207/08/200816:22
Welche? Dass die einen ne Marke brauchen und die anderen nicht?
Mei, die wollen vom Kind auch nur manchmal beide Pässe sehen oder eine Ausreiseerlaubnis vom Vater usw..
Fakt ist, jeder TunesienResident muss ne Marke kleben - obs dann geprüft/verlangt wird oder nicht - Tunesien lässt grüssen LG Simla @Angel...........45 TND machens auch nicht mehr. Soll er einen Karton kaufen und jedem Grenzer eine aufs Hirn kleben
Re: Einreise was beachten?
[Re: LOE110119]
#270294 08/08/200802:1608/08/200802:16
Da ich vor zwei Tagen gelandet bin kann ich zur Einreise des Kindes was sagen. War ziemlich geplättet also bei der Ausreise aus Tunesien wollten die Behörden in Tunesien beide Pässe für meine Tochter sehen und den Stempel bekam sie in ihren Tunesischen Passport. Und bei der Einreise in Deutschland habe ich auch beide vorgelegt und der Typi meinte dann zu mir ich sollte denn Tunesischen ganz ganz schnell wieder wegstecken schliesslich gebe es keine Doppelstaatsangehörigkeit.Hmm wollte nur noch nach Hause und hatte keine ZZeit zum diskutieren aber ich denke und meine es auch das ich erst kürzlich gelesen habe das es ein Abkommen giebt zwischen Tunesien und Deutschland da Tunesien ihre Leute nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen. Und meine Tochter ist nunmal halb Tunesin und min Mann hat sie ganz normal angemeldet in der Botschaft. lg
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:
Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
--> wichtig bei der Ein-und Ausreise nach Tunesien ist, dass der Einreise-/Ausreisestemple im GLEICHEN Pass ist !! LG Simla
Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz (Stand: 01.09.07) Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!
Re: Einreise was beachten?
[Re: LOE110119]
#270312 08/08/200810:4208/08/200810:42
Wenn sie in Tunesien mal beide Pässe meiner Nichte sehen wollten, hätten wir ein Problem, die hat nur den Deutschen Kinderausweis...ist lediglich dieses Jahr gefragt worden wo denn ihr Tunesischer Papa wäre worauf sie(5 Jahre) antwortete: Ja zu Hause, arbeiten!
Re: Einreise was beachten?
[Re: alia2]
#270317 08/08/200812:0108/08/200812:01
Hallo Alia, das mag bei ihr und bei vielen anderen gut gegangen seit, 1000mal, seit Jahren. Aber man sollte sich trotzdem über die Gesetzeslage informieren und da ist die Lage ganz klar. Wohl dem, der nie vom Glück verlassen wird LG Simla
Re: Einreise was beachten?
[Re: LOE110119]
#270389 08/08/200822:4308/08/200822:43
Danke das nächste mal drucke ich mir das denn aus und halte es dem netten Herrn bei der Einreise nach Deutschland unter die Nase.Dann kann der sich solche Sprüche kneifen. lg
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!
Das war für Tunesier aber immer so, da Tunesien zu den Ländern gehört, die einen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen:
"Doppelte Staatsangehörigkeit war und ist möglich bei den Herkunftsstaaten, die eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verweigern."