Antwort auf:
Und zusätzlich schreib ich dann noch---> ist das Kind einmal beim Tunesischen Konsulat angemeldet (z.B. durch den Vater und die ihm zustehende Geburtsurkunde), wird dieses Kind automatisch in Tunesien angemeldet. Man erhält somit auch in Tunesien eine Geburtsurkunde für sein in Deutschland geborenes Kind!

So isses!

 Antwort auf:
Der letzte TNGrenzer sagte mir, dass dt-tn-Kinder durch das Konsulat in den "GrenzComputer" kommen und da alle Pässe (tunesische sowie Kinderreisepässe) maschinenlesbar sind (die alten Modelle laufen aus).......fallen automatisch die dt-tn-Kinder beim Grenzübertritt "in die Falle".....ach wenn das Kind Lisa Müller heisst!


Registriert das Tunesische Konsulat (und somit der "Grenz-Computer") das Lieschen denn auch als Lieschen Müller oder nur als Lieschen Ben XY? Denn das wäre ja die Voraussetzung für eine Erkennung.