Da ich davon ausgehe, dass eine Scheidung im Falles des Falles sowieso über ein Jahr dauert und es eben genau in dieser Zeit häufig zu Entführung des Kindes kommt, sehe ich dies noch eine Alternative, die der Frau in D die gleichen Rechte wie dem tun. Mann in Tunesien geben würde. Damit wäre das Ganze enwas ausgewogener im Risiko. Sie ist natürlich nur von Nutzen in Bezug auf Deutschland: die Bestimmung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Frau ab Geburt?