[quote=Simla]@anchadia: "Gerechtigkeit" wirds da leider nicht geben. Man kann sich vor einer Entführung nicht schützen

Hallo! Meinte ich nicht so direkt vor dem Gesetz, sondern in Bezug auf die Tatsache, daß von Tunesien aus nichts zu machen wäre, wärest Du mit dem Kind erstmal dort.
Jedoch von Europa aus schon, natürlich kann man da vorsorgen mit dem alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht für Deutschland und jemand anderer könnte dann, ohne Bescheinigung, auch das Deutschand nicht mit dem Flugzeug (oder Europa nicht mit dem Schiff ) verlassen. Vorausgesetzt nicht der gleiche Nachname.
Was an dieser Diskussion halt immer stört, ist daß in diesen Bedenken immer so viel Mißtrauen unsererseits gegenüber den tunesischen Ehemännern mitschwingt.
Doch wenn man die Gesteze in T kennt und Entführungen von Kindern tun. Väter hautnah miterlebt hat, doch wiederum berechtigt!
Wünsche allen gute Entscheidungen!