Hallo anchadia,
für verheiratete, nicht getrennt lebende, gibt es das nicht - denn bei ehelichen Kindern verheirateter Eltern haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Lebt man in Trennung muss dies gerichtlich eingeklagt werden (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt).
Es bedarf heutzutage schon einiges, dass die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen wird.
Eine Trennung und eine "unbegründete" Sorge das Kind könnte entführt werden reicht nicht aus.
LG Simla