Original geschrieben von: anchadia

Interessant ist es deshalb doch trotzdem, wie man verhindern kann, daß ein Kind vom Vater erst gar nicht über die Grenze gebracht werden kann,

Deshalb sprach ich von der Grenzsperre.
Das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht legt man sorgfällig in den Aktenordner ab - die Grenzen wissen davon nichts.
LG Simla