ich sagte auch, wenn jemand das aus eigenen mitteln finanzieren will, nicht dann, wenn jemand eine VE für denjenigen macht. das zum 1.

und das sperrkonto verlangt auch nicht die abh, sondern ggf. die deutsche botschaft im heimatland des studenten, weil er nämlich dort das visum beantragt, im regelfalle, sobald er die zulassung einer uni in händen hat. ein anruf bei der abh wäre also ziemlich sinnarm in diesem moment, da dann ggf. die abh der stadt, in der studiert wird, zuständig ist.