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Re: Islamische Eheschließung vorerst ohne Standesamt
[Re: Asslama75]
#298704
27/02/2009 13:05
27/02/2009 13:05
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Joined: Jan 2003
Beiträge: 68 Baden
Asslama75
OP
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OP
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Joined: Jan 2003
Beiträge: 68
Baden
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Vielen Danke für eure Nachricht und eure Gedanken.
Vor allem Danke an Rubensdorfi für deine Erfahrungen. Wie war dies mit der "Kleiderordnung"? Musstest du ein Kopftuch tragen?
Vor einiger Zeit habe ich eine Deutsche in der Moschee in Deutschland getroffen, sie hatte ihren tunesischen Partner auch erstmal nur in der Moschee in Deutschland geheiratet. Leider konnten wir uns nicht ausfürlich unterhalten und haben uns aus den Augen verloren.
Jedoch weiß ich bei ihr, dass sie in der deutschen Moschee gefragt wurde ob sie irgendwann den Moslimischen Glauben annehmen möchte. Ihre Antwort war damals ja obwohl sie weiterhin Katholikin (vorerst!!???) geblieben ist. Bei diesem Treffen war sie mit Kopftuch in der Moschee - ich ohne!
Wie bereits gesagt, konnte ich leider nicht länger mir ihr sprechen. Da ich die Frauenbeauftragte der Moschee relativ gut kenne, habe ich auch bereits mit ihr gesprochen. Jedoch nannte sie mir, dass man in Deutschland erst im Standesamt heiraten muss und dann die islamische Eheschließung in der Moschee in Deutschland vollziehen kann. Nun ja, die Praxis bzw. die Begegnung mit der Deutschen hat mir anderes gezeigt.
Nun ja, aber dies ist auch nicht der Fall der mich vorrangig interessiert. Da Sie gegen eine Eheschließung ohne das Standesamt ist, machte es auch leider keinen Sinn genauere Details von ihr zu erfahren.
Definitiv weiß ich, es ist möglich in Tunesien diese Art von Ehe (ohne rechtliche Verpflichtungen) einzugehen beim Imam und ohne das Standesamt.
In Ägypten heißen die islamische Ehen: Orfi-Ehen... ist dies in Tunesien genau das Selbe??
Das dies keine Lösung ist und dass dies definitiv ein Problem bzgl. rechtlicher Seite, Zweitehe etc. hat ist definitiv richtig. Ich möchte hier auch bitte keine Diskusion ob dies nun gut oder schlecht ist... somit keine Vorurteile, keine Verurteilungen... Sicherlich wissen viele von euch, dass es in Ägypten sehr viele Probleme mit diesen Orfi-Ehen gibt... Jedoch, wenn man weiß warum man diese "Orfi-Ehe" tut und genau weiß worauf man sich einlässt... ist auch eine Orfi-Ehe nicht schlecht.. egal aus welchen Hintergründen.
Bisher war mir auch bekannt, dass übliche islamische Eheschließungen in der Moschee mit Ehemann, Vater der Braut und die weiteren wichtigen Männer in die Moschee gehen und der Imam später zur Muslima nach Hause geht. So ist dies auch heute in vielen Moscheen in Tunesien der Fall. Jedoch ist dies eine Beziehung von zwei Moslemen und Tunesiern - dies hat definitiv nichts mit meiner Idee zu tun.
Schönen Freitag an euch alle.
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Re: Islamische Eheschließung vorerst ohne Standesamt
[Re: Nela]
#298784
27/02/2009 21:42
27/02/2009 21:42
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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Die Paragraphen sind nunmehr entfallen.
Hier eine Erklärung des BMI dazu:
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Das neue Eherecht im novellierten Personenstandsgesetz Der Deutsche Bundestag hat Ende 2006 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes das Verbot der kirchlichen Voraustrauung im Personenstandsgesetz zu streichen. Dieses Verbot galt nicht nur für die großen Kirchen, sondern für alle Religionsgemeinschaften. Nach dem neuen Personenstandsgesetz stehen die staatliche Eheschließung und die kirchliche Trauung (oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung) rechtlich nebeneinander.
Das Bundesministerium des Innern hält das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz für richtig und sinnvoll.
Das bisherige Verbot war ohnehin weder straf- noch bußgeldbewehrt und entfaltete – zumindest im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen – kaum praktische Bedeutung. Die Vorschrift über das Verbot der kirchlichen Voraustrauung war ursprünglich mit einer Strafandrohung versehen, seit 1953 aber nur noch als Ordnungswidrigkeit – und dies ohne Androhung einer Geldbuße – eingestuft.
Die Aufnahme entsprechender Vorschriften in das neue Personenstandsgesetz begegnete verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Rechtsvorschrift, die eine kirchliche Amtshandlung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässt, wird in der einschlägigen verfassungsrechtlichen Literatur als unzulässige Beschränkung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts angesehen.
Mit der Neuregelung wird gleichwohl damit nicht die seit 1876 in Deutschland obligatorisch eingeführte Zivilehe wieder abgeschafft. Auch ist das Eherecht nicht geändert worden. Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 Abs. 1 BGB). Nur aus ihr folgen rechtliche Wirkungen für die Ehepartner. Kirchlichen Trauungen oder religiösen Eheschließungsfeierlichkeiten wird dies auch in Zukunft nicht zukommen. Eine nicht vor dem Standesamt geschlossene Ehe hat danach grundsätzlich keine Rechtswirkungen. Der Wegfall der §§ 67 und 67a Personenstandsgesetz ändert hieran nichts.
Die großen Kirchen haben das Interesse des Staates respektiert, dass keine kirchlichen Ehen geschlossen werden, durch die nur der Schein auch einer gültigen zivilrechtlichen Ehe entsteht. Von staatlicher Seite besteht weiterhin ein großes Interesse daran, dass die bürgerliche und kirchliche Ehe denselben Lebenssachverhalt, nämlich die auf Lebensdauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau meinen.
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