Ich würde mich vor allem zunächst einmal beim Sozialamt oder der Gewerkschaft erkundigen, ob diese Bezahlung nicht den (Straf)Tatbestand des Lohnwuchers erfüllt (ca. 30% unter Tarif- oder ortsüblicher Bezahlung) bei Stundensätzen mit einer "3" vorne ist das sehr gut möglich. In jedem Falle liegt die Bezahlung hier nur ganz hauchdünn über dem Sozialhilfeniveau (darunter, wenn man Fahrtkosten etc. abzieht), und wenn die Arbeit köperlich schwer ist, dann sollte man es sich schon genau überlegen, ob man sie annimmt, oder nicht.