...ich schrieb ja, AUF ANTRAG !
@Frogger: Les doch mal die Beiträge richtig und erkundige Dich genau, dann machts auch mehr Spass!...

Sorry - aber es gibt bei der Rezeption der Worte einen Unterschied zwischen "kann auf Antrag" (= üblicherweise, solange ein formaler Antrag/Amneldung vorliegt) und "wird nur beim Vorliegen von Voraussetzungen" (= grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird genehmigt).

Ist zwar nur ein semantischer Unterschied, aber der sorgt dafür, daß am Ende viele Leute genau das falsche verstehen - falls Du in Foren herumschaust, oder Fragen von Leuten nach einer entsprechenden Zeitungsnotiz hörst, dann weißt Du, was ich meine. Richtiger ist es da m.E. den Ausnahmecharakter, und nicht die Regel hervorzuheben, so wie es vom Gesetz her auch gemeint ist.