Hallo !
Also das Elterngeld wir NICHT dirrekte versteuert !
Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt -
also es geht ungefähr so : es wird dem Gehalt des normal arbeitenden Partners zugerechnet, dann wird daraus der Steuersatz abgelesen . Dieser wird dann aber nur auf das Gehalt des arbeitenden Partners angewendet. Bischen kompliziert, aber so ist es.
Alles klar ?
LG norbi