Original geschrieben von: Simla
Liegt glaub daran, dass nur Linie als Nur-Flug nach Tunesien verkauft werden darf und kein Charter?


Es soll ein entsprechendes Gesetz geben, das ich aber bisher trotz eingehender Suche nicht in der Lage war, aufzuspüren.

Zu der Sache selbst - ich hatte ja schon einmal darauf hingeweisen, daß für die Einreise nach Tunesien GRUNDSÄTZLICH ein Reisepaß erforderlich ist, doch daß bei Pauschalreisen AUSNAHAMSWEISE auch stattdessen der Personalausweis akzeptiert werden KANN (ein Anrecht darauf besteht, wohlgemerkt, selbst bei einer Pauschalreise nicht!).

Allerdings tue ich mich etwas schwer, dies als DEN Grund für die Einreiseverweigerung hinzunehmen, denn üblicherweise werden Reisende, selbst wenn sie den Personalausweis vorzeigen, nicht nach Flugunterlagen gefragt. Da ist vermutlich noch etwas anderes im Spiel gewesen, z.B. die Einreise per tui-Flug (denn tuifly bringt so gut wie niemals Reisegruppen, so daß bei einem tuifly-Flug also normalerweise keine Fluggäste sind, die nur mit einem Personalausweis einreisen können, und die dann natürlich sofort auffallen).

Die tuifly-Flüge nach Tunis sind keine Charterflüge, sondern Linienflüge, so daß

1) wie oben geschrieben keine Leute mit Personalausweis drinsein dürften, also logischerweise
2) diejenigen, die drin sind, auch kein Unterkunftsvoucher benötigen

Da ist dann entweder ein Linienflug unnötigerweise als Charterflug verkauft worden - oder es hat sich nicht um tuifly gehandelt...

Da könnte man sich nun sogar ganz dumm stellen und dem Reisebüro sagen, daß die Einreise verweigert wurde, WEIL die in dem Unterkunftsvoucher ausgewiesene Unterkunft nicht existiert (früher existierten die sehr wohl, waren aber bessere Jugendherbergen, das gibt es wohl nicht mehr). Falls der Reisende beim Buchen nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wurde, daß diese Unterkunft nicht existiert, sollten m.E. Erstattungsansprüche möglich sein.