Yup, die Geburtsurkunde ist die Quelle des Personenstandes in Tunesien. Allerdings ist das Personenstandsregister in arabisch.

Insofern ist es durchaus möglich, wenn man eine französischsprachige Geburtsurkunde möchte, gewissen Wünsche bei der Transliteration zu äußern und insofern diese Urkunde dann anderen Unterlagen, die man schon hat, anzupassen, bzw. den Namen so, wie man ihn sich selbst vorstellt, in lateinischen Buchstaben zu manifestieren <g>, denn ... nur in der CIN gilt die arabische Schrift, im Reisepaß steht der Name stets mit lateinischen Buchstaben.

Das mag weit hergeholt klingen, doch in sämtlichen Fällen, die mir bekannt sind, gab es Probleme bei der Transliteration von Namen (meist bei Vornamen, doch auch bein Nachnamen) - da ist es schon sinnvoll, gleich an der Quelle anzusetzen und sich ein Dokument zu beschaffen, das eventuelle Probleme gar nicht erst aufkommen läßt.
Es scheint auch so zu sein, daß in Tunesien in letzter Zeit Namen (Nachnamen) bereinigt werden, denn ich kenne mehrere Fälle, bei den jemand, als er eine CIN oder einen Reisepaß haben wollte, darüber aufgeklärt wurde, daß er eigentlich ganz anders heißt und die Personaldokumente entsprechend geändert werden müssen.
Zudem sind die Datenbestände anscheinend nicht immer völlig aktuell oder vollständig (Originalton: Wann ihre Eltern geheiratet haben? Da müssen Sie Ihre Eltern nach fragen).

Und um wieder zum Thema zurückzukommen - wundert es da wirklich jemanden, wenn es im Wahlregister für In- und Auslandstunesier gewisse Unstimmigkeiten gibt? smile

Last edited by Frogger; 09/10/2009 20:52.