Hier mal ein paar Auszüge aus dem Wisch:

Ich bin darüber belehrt worden, dass eine wesentliche Voraussetzung für den beantragten Aufenthaltstitel der Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen mir und meinem Ehegatten ist.

Ich erkläre, dass
- ich von meinem Ehegatten nicht getrennt lebe
- die Ehe nicht geschieden ist, weder von mir noch von meinem Ehegatten beantragt worden ist, keine Scheidungsabsichten bekannt sind
- dies unser alleiniger Wohnsitz im Bundesgebiet ist

Ich wurde darauf hingweisen, dass eine unrichtige Angabe mit einer Strafanzeige geahndet werden kann.............