Original geschrieben von: Tinetine

also wir waren 2 jahre verheiratet und das trennungsjahr ist schon rum

Also habt Ihr nur 1 Jahr eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt? Somit gibts keine Niederlassungserlaubnis, nicht mal eine Verlängerung, auch nicht, wenn er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt.
Wenn er in Tunesien lebt schon gleich gar nicht.......nach 6 Monaten im Ausland erlischt sowieso alles.
LG Simla