Ich trage mich ja auch mit dem Gedanken die tunesische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Mir würde gesagt, daß ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen stellen kann. Wenn dieser begründet ist, z. B. wegen Verlust von Eigentum in Deutschland, würde diesem in der Regel statt gegeben und man hätte auch zwei Staatsbürgerschaften.

http://www.bva.bund.de/nn_383930/DE/Aufg...ibehaltung.html


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Friede sei mit dem, der der Rechleitung folgt.