Hallo,
Habe ein paar Fragen: Mein Sohn (11) hat die doppelte Staatsangehörigkeit. Neben dem tunesischen Paß hat er einen deutschen Kinderausweis. Dieser läuft am 26.1.2011 ab.

Wir sind vom 4.7.-5.8. in Tunesien. Für deutsche Erwachsenenreisepässe gilt ja bekanntlich die Regelung, dass der Ausweis noch 6 Monate gültig sein muss.
Weiß jemand, ob das auch für den Kinderausweis gilt?
Und ob er auch bei Ausreise noch 6 Monate gültig sein muss?
Und ob das auch nötig ist, wenn man ausserdem einen tunesischen Pass hat (und man ja eigentlich damit in Tunesien einreist)? Mein Mann sagt, sie wollen den deutschen Paß meist gar nicht sehen.

Die Bearbeiterin bei uns im Einwohnermeldeamt war mit dieser Fragestellung überfordert. So wie ich die Homepage des Auswärtigen Ates verstehe, dürfte mein Sohn wohl kein Problem haben und es müßte ohne neuen Pass gehen, aber so eindeutig ist das nicht formuliert. Und ich hab auch keine Lust auf lange Diskussionen und nörgelige Zollbeamten...

Wäre super, wenn jemand etwas Näheres wieß.

Vielen Dank