@ Jens,

ich bin sicher, dass Nadeem Elyas und die anderen Verfasser der Charta als richtige Muslime zu betrachten sind und die Scharia anerkennen. Sie interpretieren sie nur so, dass kein Konflikt mit dem Grundgesetz entsteht. Mit "islamischem Recht" ist die Scharia gemeint:

Zitat:
Artikel 10: Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.

Im nächsten Artikel kommt dann das Verhältnis zum Grundgesetz mit dem für Muslime wirklich sehr bemerkenswerten Bekenntnis zum freien Religionswechsel:

Zitat:
Artikel 11: Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime daher die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.

Gruss, Sabri