@Yasmin: Kimos Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gilt imme für 1 Jahr. Zum Jahresende muss er immer eine neue Genehmigung für das nächste Jahr beantragen. Nächstes Jahr im Oktober bekäme er dann die unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Da ich ihn nicht erreichen kann, weiß ich nicht, ob er jetzt darauf verzichtet. Dann käme er nur noch über eine Einladung mit Touristenvisum nach D.