Seltsam, daß es immer wieder (und noch) soviele Vorstellungen über ein "FCR" gibt... Deshalb hier einmal eine kurze Darstellung:
Die Situation:
1) In Tunesien gibt es hohe Zölle für Kraftfahrzeuge ("Luxussteuern"), dies macht den Kauf eines Kraftfahrzeuges teuer.
2) In Tunesien gibt es Importquoten für Kraftfahrzeuge, an die Händler gebunden sind und die Fahrzeuge teuer machen. Insgesamt dürfen pro Jahr nur 30.000 Fahrzeuge importiert werden, doch diese Importbeschränkung wird in sehr naher Zukunft entfallen, da Tunesien das FTA (Welthandelsabkommen) unterzeichnet hat. DIESER Grund für hohe Preise bei dem Kauf eines Kraftfahrzeges wird also in naher Zukunft nicht mehr existieren.
Das FCR:
Tunesier, die im Ausland leben und arbeiten, dürfen einmal in ihrem Leben, und zwar innerhalb der letzten 180 Tagen vor ihrer endgültigen RÜCKKEHR nach Tunesien, ein Kraftfahrzeug einführen und müssen dafür dann nur 25% (Fahrzeuge bis 2000 ccm³ Benzin/2500 Diesel ccm³ UND Gesamtgewicht weniger als 3,5 Tonnen) oder 50% (größere Fahrzeuge) der sonst fälligen Steuern (siehe oben Punkt 1) zahlen.
Die Bedingungen für ein FCR: Die Person muß
a) - tunesischer Nationalität sein (= tunesischer Paß)
b) - erwachsen sein (über 20 Jahre)
c) - vor der Rückkehr nach Tunesien mindestens ein Jahr lang legal im Ausland gelebt haben
d) - sich in letzten Jahr weniger als 120 Tage in Tunesien aufgehalten haben
---> speziell für Haushaltsgüter
e1) - der Gesamtwert der zu importierenden Haushaltsgüter (Mobiliar etc.) darf 15.000 TND pro Haushalt nicht überschreiten.
f1) - die Güter wurden innerhalb der letzten 180 Tage vor der endgültigen Rückkehr nach Tunesien gekauft
---> speziell für ein Fahrzeug
e2/f2) - das Fahrzeug darf nicht älter als 3 Jahre (personenwagen) bzw. 5 Jahre (andere Fahrzeuge und Geländewagen) sein und muß weniger als 3,5 Tonnen wiegen
g) - wenn die Güter in TUNESIEN gekauft werden/wurden, muß der Kauf in Devisen erfolgen / erfolgt sein.
h) - weder selbst NOCH seine Ehefrau bisher von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben (jeder kann also nur einmal in seinem Leben ein FCR in Anspruch nehmen, auch wenn er verheiratet ist, in einer tunesischen Ehe verliert also eine Person durch die Heirat den FCR-Anspruch).
Benötigte Unterlagen zur Beantragung:
I) Legalisiertes Zollfreistellungs-Formular 6.3.41
II) Paß, zusätzlich Fotokopie aller 32 Seiten
III) Nationale Carte ID und Geburtsurkunde für unverheiratete Männer (zur Feststellung ob er verheiratet ist)
IV) Zollerklärung mit Aufstellung aller Güter
Spezialregelungen für Fahrzeuge:
Es gibt zwei Arten von FCR, eine davon muß gewählt werden:
1) FCR "TU-Kennzeichen": Zollminderung um 25/50%, das Fahrzeug darf verkauft werden
ODER
2) FCR "RS-Kennzeichen": komplette Zollfreistellung, das Fahrzeug darf NICHT verkauft werden
ACHTUNG! Ein FCR-Fahrzeug darf NUR entweder SELBST oder im BEISEIN des FCR-Inhabers oder seiner Ehefrau gefahren werden. Ausnahmen für direkte Familienangehörige (das sind nur Eltern oder Kinder) können in der zentralen Zollstelle schriftlich beantragt werden.
Offizielles Dokument:
http://www.douane.gov.tn/Rdef.htm