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Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in #337677
23/10/2010 16:21
23/10/2010 16:21
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Derzeit kommen sehr oft Fragen was man für Unterlagen benötigt (Österreicher/in - Tunesier/in) bei Eheschließung

Hier aus dem Internet die Infos mit Links:

Eheschließung im Ausland

Eine von einem österreichischen Staatsbürger im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn die für die Eheschließung vorgesehenen Formvorschriften jenes Staates eingehalten werden, in welchem die Ehe geschlossen wird. Österreicher müssen sich daher bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland an die nach den Gesetzen des Gastlandes zuständige staatliche oder konfessionelle Behörde wenden. Die österreichischen Vertretungsbehörden stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Eine Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe durch eine österreichische Behörde ist nicht vorgesehen. Zweckmäßig ist es, ausländische Heiratsurkunden vor Vorlage bei österreichischen Behörden in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen (beeideter Gerichtsdolmetsch).

Die österreichische Rechtsordnung sieht keine Eheschließung österreichischer Staatsbürger vor den österreichischen Vertretungsbehörden ("KONSULAREHE") vor. Eine zwischen einem österreichischen und einem ausländischen Partner vor dem diplomatischen oder konsularischen Vertreter des ausländischen Partners geschlossene Ehe ist nur dann für den österreichischen Rechtsbereich gültig, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wurde, eine solche Form der Eheschließung anerkennt. In Österreich geschlossene "Konsularehen" sind für den österreichischen Rechtsbereich unwirksam.

Will ein österreichischer Staatsbürger im Ausland heiraten und bedarf er nach den Gesetzen des Gastlandes eines österreichischen EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES (Gültigkeitsdauer sechs Monate).Für dessen Ausstellung ist jene österreichische Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich, ist jene Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz in Österreich hatte. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, ist die Gemeinde Wien (Standesamt Wien-Innere Stadt) zuständig. Besitzen beide Verlobte die österreichische Staatsbürgerschaft, so genügt es - sofern das ausländische Recht nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt -, dass nur ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobten ausgestellt wird.

Auch wenn die Behörden des Aufenthaltsstaates (Eheschließungsstaat) kein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, wird dennoch dringend empfohlen, ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dies kann insbesondere für die Klärung des künftigen gemeinsamen Familiennamens außerordentlich wichtig sein.
Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens)

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, so ist zur Entgegennahme aller Erklärungen über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens) nach Scheidung (Aufhebung) dieser Ehe, das:

Standesamt Wien-Innere Stadt, A-1082 Wien, Schlesingerplatz 4, zuständig.

Man findet dazu alle Infos im Internet:

Eheangelegenheiten

An der Österreichischen Botschaft werden keine Eheschließungen vorgenommen.

Für Eheschließungen in Tunesien wenden Sie sich bitte an das jeweilige Wohnsitz-Standesamt Ihres zukünftigen Ehegatten in Tunesien, um Auskunft über die geforderten Unterlagen zu erhalten.

Die tunesischen Standesämter verlangen von AusländerInnen im Allgemeinen die Vorlage eines "Ehefähigkeitszeugnisses". Dieses Dokument erhalten Sie beim Standesamt Ihres österreichischen Wohnorts.

Die Österreichische Botschaft erstellt bei Vorlage des Originals eine französische Übersetzung, welche Sie anschließend beim zuständigen tunesischen Standesamt vorlegen können.

Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, so legen Sie bitte folgende Unterlagen der Botschaft vor:

* Kopie des österreichischen Reisepasses
* Österreichisches Ehefähigkeitszeugnis
* Das diesbezügliche Merkblatt der ÖB Tunis bietet dafür zusammengefasste Informationen.

Download Merkblatt zur Eheschließung mit tunesischen Staatsangehörigen http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_up..._tunes._StA.pdf

* Kosten: € 42,00; für den aktuellen Gegenwert in TND folgen Sie bitte dem Link Konsulargebührenliste: http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_up....2010_dtsch.pdf
monatliche Änderungen bitte immer direkt schauen!!!!


Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt hinsichtlich von Kindern, welche aus binationalen Ehen entstammen (insbesondere im Falle einer Scheidung):
download Informationsblatt: http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_up...us_Mischehe.pdf


Das benötigt an an Unterlagen:

Information über die Eheschließung von österreichischen mit
tunesischen Staatsangehörigen – Ehefähigkeitszeugnis
Für die Heirat in Tunesien muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorliegen, welches der /die zukünftige österreichische Ehepartner/in bei seinem/ihrem Standesamt beantragen muss.
Der tunes. Bräutigam bzw. die tunes. Braut muss auf dem Antrag (Niederschrift) unterschreiben. Dies muss vor dem Botschaftsbeamten geschehen, der die Unterschrift dann beglaubigt. Die betreffende Partei muss sich mit dem Reisepass ausweisen. Das Dokument wird dann durch die Partei mit allen für sie in Frage kommenden unten angeführten Dokumenten an den/die zukünftige/n Ehepartner/in in Österreich retourniert, welche/r dann die Vervollständigung des Antrags übernimmt.
Das darauf anhand der Unterlagen von der österreichischen Behörde ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis muss der Österreichischen Botschaft in Tunis vorgelegt werden, damit eine französische Fassung angefertigt werden kann. Mit dieser ist das Brautpaar dann befugt, in Tunesien zu heiraten.


Folgende Dokumente werden benötigt:

Tunesische Staatsbürger/innen:

Voraussetzungen:
Ehemündigkeit – vollendetes 17. Lebensjahr; Geschäftsfähigkeit - vollendetes 20. Lebensjahr, nicht
verwandt und nicht verschwägert!
1. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (darf nicht älter als 6 Monate sein)
2. Pass als Nachweis der Staatsbürgerschaft
3. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
4. Bestätigung über den Familienstand (Ledigenbestätigung)
5. Falls schon einmal Eheschließungen vorher stattgefunden haben, anstelle des Punktes 4 die Heiratsurkunden aller Vorehen sowie deren Auflösung (z.B. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss)
Alle ausländischen Personenstandsdokumente bedürfen einer deutschen Übersetzung sowie der diplomatischen Beglaubigung des tunesischen Außenministeriums (Übersetzung und Originaldokument/Übersetzer muss dem tunesischen Außenministerium bekannt sein) und sind bei der österreichische Vertretungsbehörde in Tunesien zur Überbeglaubigung vorzulegen.
Die Übersetzung wird deshalb verlangt, weil sonst der Beglaubigungsvermerk des tunesischen Außenministeriums in arabischer Sprache angebracht wird.


Österreichische Staatsbürger:
Voraussetzungen:
Ehemündigkeit und Geschäftsfähigkeit – vollendetes 18. Lebensjahr, nicht verwandt und nicht
verschwägert!
1. Geburtsurkunde
2. Staatsbürgerschaftsnachweis
3. Pass für Legitimation
4. Ehefähigkeitszeugnis (im Falle einer Vorehe die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil).
Alle ausländischen Personenstandsdokumente müssen beglaubigt sein.
Österreichische Staatsbürger/innen durch Abstammung, welche tunesische StA heiraten möchten, können die Unterlagen, welche sie persönlich brauchen von ihrem Standesamt erfragen

Link:
http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_up..._tunes._StA.pdf

Link wo alles steht: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/tunis/r...egenheiten.html


Claudia

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #342969
20/01/2011 16:59
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Danke für diese ausführlichen Informationenen!
Leider hab ich trotzdem noch ein paar Fragen.
Mein tunesischer Freund und ich werden in Mahdia heiraten (dieses Jahr) - nur standesamtlich.
1. Wie schaut das aus mit Trauzeugen? Kann das mein Vater bei mir machen, oder gibts das nicht?
2. Wie "alt" darf meine Ehefähigkeitsbescheinigung sein, kann ich die in Mahdia auf arabisch übersetzen lassen und muss die wirklich von der österreichischen Botschaft in Tunis noch überbeglaubigt werden?
3. Geburtsurkunde: Gilt da meine aus meinem Geburtstjahr, oder muss ich mir eine neue machen lassen (wie "alt" darf sie dann sein) und muss diese (natürlich auf arabisch übersetzt) von der Botschaft überbeglaubigt werden?
4. Wie läuft eine standesamtliche Hochzeit ab? Gibts die zu unterschreibenden Papiere auch auf französisch oder muss man blind unterschreiben? Wo finde ich das mit der Gütertrennung?

Ja, das wars fürs erste Mal, ich hoffe dass ich bald Urlaub für die Hochzeit buchen kann, zur Zeit ja noch sehr schwierig, leider.

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, danke schon jetzt!
lg Carola

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #343002
20/01/2011 21:39
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Ich kann nur einbisschen weiterhelfen.

zu 1. Bei uns waren mein und sein Brüder die Trauzeugen - soll also mit dem Vater auch klappen.

2. EFZ darf max. 6 Monate alt sein. Alerdings !!! auf jeden Fall bei dem zuständigem Standesamt (bei euch Mahdia) nachfragen.

3. Geburtsurkunde max. 21 TAGE. Sonst in Mahdia beim Standesamt nachfragen. Ich glaube die kann international ausgestellt werden und muss dann nicht übersetzt werden.

Hoffe dir helfen anderen weiter.

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #343026
21/01/2011 06:54
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Dein Freund soll in Mahdia beim Standesamt nachfragen, was die genau von Euch haben möchten.

Denn nur das zählt.

Wo wollt Ihr leben?

Solltet Ihr in Ö leben wollen, dann würde im Falle einer Scheidung das Recht des Landes angewandt werden, wo Ihr Euren Lebensmittelpunkt habt ( dazu mal das österreichische Scheidungsrecht lesen!).

Daher kann es sein, dass die Gütertrennung aus T im Fall der Scheidung keinerlei Bedeutung hat.

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Cheker] #343092
21/01/2011 17:39
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ich brauchte zwei geburtsurkunden,und du brauchst passfotos.gesundheitsuntersuchung,und die beglaubigungen in tunesien dürfen nur bei übersetzern von der botschaft gemacht werden--sonst werden sie nicht anerkannt.
wenn du in österreich übersetzen lässt--wird es vom konsulat endbeglaubigt.


wo in mahdia seid ihr zuhause?wir sind auch aus mahdia.


Manche Leute meinen,die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben,dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Yuliya] #343442
25/01/2011 11:16
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Hallo und danke!
Was ich halt überhaupt nicht verstehe, ist die Sache mit der Geburtsurkunde. Warum darf die nur 21 Tage alt sein - warum gilt nicht die von der Geburt? Und wozu braucht man Passfotos zum heiraten? Aber gut, ich arbeite selber auf einer Behörde und verstehe in meiner täglichen Arbeit nicht alles!
Leben werden wir in Ö, da muss ich mich dann hier nochmal erkundigen wegen Gütertrennung/-gemeinschaft.
An koala (hast mir übrigens meinen Nickname geklaut ;o)): Mein Freund lebt nahe Borj Erras, ich hoffe ich kann im April auf Urlaub runterfliegen, vielleicht können wir uns ja treffen? Könntest mir ja deine Kontaktdaten mailen!
lg und thanxs nochmal Carola

Last edited by caro21081978; 25/01/2011 11:20.
Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #349454
09/05/2011 20:33
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Hallo!
Ich hab da mal 2 Fragen!

Weiss jemand, wie alt das (österr. oder dte. - müsst wohl egal sein) Ehefähigkeitszeugnis sein darf, wenn es von der (ö oder d) Botschaft in Tunis für die Hochzeit beglaubigt wird?
zB: Ich lasse im Juli das EFZ von meinem (ö od. d) Standesamt ausstellen und fahre erst im September zur Botschaft nach Tunis. Beglaubigen die das noch, oder ist es zu alt?

Und wie alt darf das von der (ö od. d) Botschaft in Tunis beglaubigte EFZ sein, damit man in Tunesien heiraten kann?
zB: ich lasse das EFZ im Juli von der (ö od. d) Botschaft in Tunis beglaubigen, Heirat ist im September in Tunesien. Ist das EFZ für die Hochzeit noch gültig?

lg koala

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #349455
09/05/2011 20:41
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Auf dem dt. EFZ stand drauf 6 Monaten gültig.

Zu der zweiten Frage kann ich nichts sagen, da wir direkt nach der Beglaubigung geheiratet haben.

Last edited by Yuliya; 09/05/2011 20:42.
Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Yuliya] #349542
11/05/2011 10:04
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Liebe Koala,

frag am besten im Standesamt in Tunesien nach, ob die das im Juli ausgetauschte EFZ im September noch annehmen?
Das liegt ja bei denen dann.
WIr haben auch direkt nach der Beglaubigung, besser gesagt nach dem Austausch geheiratet.

Lg

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Nabeuli] #349543
11/05/2011 10:32
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dt. EFZ = 6 Monate gültig!

Wies im Ösi Land ist, weiss ich nicht. Aber ich denke gleich!


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Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Ta7funa] #349558
11/05/2011 12:09
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Ja das ist in AT gleich.

Sie will aber wissen, wie lange es gültig ist nach dem Sie es auf der Botschaft austauschen lässt?

Aber wenn du es jetzt im Mai machst dann ist es bis November gültig.
Wenn du es also im Juli zur Botschaft bringst, sollte es im September auch noch gültig sein, da das tatsächliche Papier ja 6 Monate gültig ist.

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Nabeuli] #349563
11/05/2011 13:14
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Danke für die Antworten!
Werd ich mich bzw. meinen Verlobten nochmal aufs Standesamt in Tunesien schicken, bin schon gespannt was die sagen! Und dann hoffe ich, dass sich bis zur Hochzeit an der Aussage nichts mehr ändert!!! wink
lg koala

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #349593
11/05/2011 17:07
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@koala21: 6 Monate ab ERSTELLUNGSDATUM !!!

So wars zumindest bei mir! (Stand 09/2010)


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #351297
18/06/2011 00:33
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Ist eine echt tolle Kombination wenn Österreicherin und Tunesier heiraten

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: runderweltball] #351471
20/06/2011 16:23
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Original geschrieben von: runderweltball
Ist eine echt tolle Kombination wenn Österreicherin und Tunesier heiraten


hmmmm - hast du da jetzt positive oder negative Erfahrungen gemacht? Ich weiss nicht, wie das jetzt zu verstehen ist? confused
lg koala

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: LOE110714] #353428
09/08/2011 05:48
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hallo ich heirate auch im September auf tunesisch. Bin schon seit Feb. 2011 verheiratet in Wien. Wir waren jetzt auf der Botschaft haben alles erledigt und warten.
Lg

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: sunnylein44] #353471
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Wir heiraten auch nochmal inshallah in drei Jahren traditionell in Tunesien. Wir sind seit 2006 verheiratet. Haben in TN geheiratet aber dadurch das die Übersetzerin so geschlampt hat und sich soviel zeit liess konnten wir nur noch heiraten also im standesamt unterschreiben und am nächsten tag muste ich zurück nach D. Nur ne ganz kleine Feier. Das holen wir nach. Dann kam der Hausbau dazu so das uns das nötige kleingeld fehlt. Das sparen wir uns jetzt zusammen....

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: bandy] #353472
09/08/2011 18:38
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Ich würde mir da blöd vorkommen!! Nach 3 Jahren noch mal<Braut spielen

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: corinna] #353473
09/08/2011 20:14
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Du vieleicht ich nicht denn ich kenne viele die nocheinmal geheiratet haben. Jedem das seine.....und du musst ja auch nicht heiraten.....lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: bandy] #353476
09/08/2011 22:27
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ich find das schön...es gibt ja hier auch viele d oder ö paare, die ihr eheversprechen noch einmal - zur bekräftigung - geben..in welcher form auch immer :-)

dass hier immer manche so unken müssen, versteh ich nicht....

man kann ja seine meinung haben, aber manche fungieren hier manchmal echt als spaßverderber

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: susann] #353478
10/08/2011 11:00
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Siehe Heidi Klum und Seal! Sogar mit MOTTO! Jährlich...


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: bandy] #353479
10/08/2011 12:02
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Original geschrieben von: bandy
Du vieleicht ich nicht denn ich kenne viele die nocheinmal geheiratet haben. Jedem das seine.....und du musst ja auch nicht heiraten.....lg


Warum den so sauer!!
Hochzeit ist halt in Tunesien was anderes .....Jeder wie er will!!
wird dann auch noch überprüft ob du Jungfrau warst?? Ist ja in Tunesien ganz wichtig!
Oder habe ich das falsch verstanden dann SORRY

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: corinna] #353480
10/08/2011 12:36
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susann Offline
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was ist eigentlich dein problem, corinna? sorry, wenn ich mich hier einmische.

die , die sauer rüberkommt bist meiner meinung nach du...

nix für ungut und lg aus dem herbstlichen österreich :-)

Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: corinna] #353481
10/08/2011 12:59
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Salam, ich bin seit sieben Jahren mit Männe zusammen seit fünf Jahren verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Desweiteren muss man keine Jungfrau sein um einen Mann zu heiraten denn ich war bereits geschieden was kein Haram ist.Auch diesen Frauen ist es gestattet wieder neu zu heiraten....
Und ich führe eine glückliche Zeit mit meinem Mann.Wir möchten nur auch nochmal eine große Feier mit allem drum und dran haben wo auch alle Verwandten dabei sind. Und das finde ich nicht schlimm. Desweiteren habe ich bereits ein Jahr in Tunesien gelebt.

Wassalam Shayma

Last edited by bandy; 10/08/2011 13:00.

BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Eheschließung Österreicher/in - Tunesier/in [Re: corinna] #353482
10/08/2011 13:00
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Original geschrieben von: corinna
Ich würde mir da blöd vorkommen!! Nach 3 Jahren noch mal<Braut spielen
Aufgeschoben ist doch nicht aufgehoben! Es gibt einige die eine Feier erst später machen...z.B. die die ein Heiratsvisum hatten und in D Heiraten...Da wird die Feier dann nachgeholt...

Und vllt möchte man auch genügend Geld für eine tolle Feier zusammen sparen...Im Grunde kann es dir ja egal sein...Du bist davon kein Fan und es ist dein Recht das auch zu sagen...

Aber dann muss auch mal gut sein... wink



Original geschrieben von: corinna
Original geschrieben von: bandy
Du vieleicht ich nicht denn ich kenne viele die nocheinmal geheiratet haben. Jedem das seine.....und du musst ja auch nicht heiraten.....lg


Warum den so sauer!!
Hochzeit ist halt in Tunesien was anderes .....Jeder wie er will!!
wird dann auch noch überprüft ob du Jungfrau warst?? Ist ja in Tunesien ganz wichtig!
Oder habe ich das falsch verstanden dann SORRY
Ich denke das hier viele wissen das Hochzeiten in Tunesien anders sind!

Über das Überprüfen der Jungfräuchlichkeit kann man sich auch streiten...

Im Grunde ist es wichtig aber wer bitte hält sich heutzutage noch daran! wink


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


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