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Voraussetzungen Bei einer Eheschließung im Inland: Anmeldung der Eheschließung #132796
22/09/2005 07:38
22/09/2005 07:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Voraussetzungen

Kosten
Für die Eheschließung im Inland werden grundsätzlich keine Kosten erhoben. Soweit eine Eheschließung außerhalb der Dienstzeit vorgenommen wird, beträgt die Gebühr 55,- €. In jedem Fall können angefallene Auslagen erhoben werden. Für eine Heiratsurkunde wird eine Gebühr von 7,- € erhoben. Soweit weitere Heiratsurkunden beantragt und gleichzeitig ausgefertigt werden, ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Urkunde auf 3,50 €.

Rechtsgrundlagen

Für eine Eheschließung im Inland: § 6 Personenstandsgesetz (PStG), § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Für eine Eheschließung im Ausland, wenn die Ortsform beachtet ist: Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).


Anmeldung der Eheschließung
--------------------------------------------------
Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesbeamten anmelden, damit dieser überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Beschreibung
Das Brautpaar muss die Eheschließung beim Standesbeamten anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen die Verlobten persönlich beim Standesbeamten vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Welcher Standesbeamte für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesbeamten sie die Ehe anmelden wollen.

Die Zuständigkeit ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Standesbeamte bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, ermächtigt.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit der Standesbeamte feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

''Sind Sie schon 18 Jahre alt?"
Mindestens einer der beiden Verlobten muss volljährig sein, der andere Verlobte kann dann mit einer Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht heiraten, wenn er 16 Jahre alt ist. Das Familiengericht beteiligt im Befreiungsverfahren die Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen.

''Waren Sie schon verheiratet?''
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark entschieden hat und die Entscheidung ab dem 1. März 2001 ergangen ist. soweit eine Anerkennung erforderlich ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Unterlagen beschafft werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behilflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils einmal von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen, so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

''Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?''
In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen.

''Sind Sie das Adoptivkind des anderen?''
In diesem Fall müsste zuerst die Adoption aufgehoben werden.

''Sind Sie Ausländer?''
Ausländer müssen ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann der Standesbeamte die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.


Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesbeamten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.


Fristen
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.


Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern). In allen anderen Fällen (z.B. Eheschließung der Eltern vor 1958 bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990) anstelle der Abschrift aus dem Familienbuch eine neueste Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate) des jeweiligen Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Eine Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Einen Nachweis für die Berufsbezeichnung, wenn die Berufsbezeichnung nur auf Grund eines besonderen Verfahrens verliehen wurde (z.B. Ernennungsurkunde, Approbation, Meisterbrief).

Einen Nachweis über einen akademischen Grad, wenn dieser eingetragen werden soll (z.B. Promotions- oder Diplomurkunde)

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:

An Stelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde, die beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich ist.
Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Tod, Scheidung). In der Regel kann der Nachweis durch eine neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch dieser Ehe erbracht werden, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder im damaligen Berlin (West) geschlossen wurde; seit dem Anschluss der neuen Bundesländer werden in ganz Deutschland Familienbücher nach einer Eheschließung angelegt. Bei welchem Standesamt das Famimilienbuch geführt wird, kann auch beim Standesamt am Wohnort erfragt werden.


Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 33,- €, ist ausländisches Recht zu beachten beträgt die Gebühr 55,- €. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.


Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 5 Personenstandsgesetz (PStG), §§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Re: Voraussetzungen Bei einer Eheschließung im Inland: Anmeldung der Eheschließung #132797
22/09/2005 19:54
22/09/2005 19:54
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haase Offline
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haase  Offline
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Wuppertal
Hallo Claudia!
Ich danke Dir vielmals für diesen Beitrag. Das ist mal was konkretes mit Hand und Fuß. Hat mir sehr geholfen. Vielen Dank und einen schönen Abend

Re: Voraussetzungen Bei einer Eheschließung im Inland: Anmeldung der Eheschließung #132798
23/09/2005 07:43
23/09/2005 07:43
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Gera
Hallo,
ich bin leider nicht früher dazu gekommen solch eine Zusammenfassung zu erstellen, jetzt habe ich es geschafft und es wird die nächste Zeit noch mehr folgen.

Diese Themen werden auch im Neuen System ganz oben stehen so das diese jeder schnell und leicht findet.

Claudia