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Einladung - Cousine - möglich?

Posted By: Amaya

Einladung - Cousine - möglich? - 07/03/2012 11:50

Hallo ihr Lieben,

da es hier zumeist um Männer geht, die zwecks Famielenzusammenführung hier her gelangen sollen, bin ich was mein Vorhaben angeht etwas ratlos.

Ich möchte gern meine Cousine aus Tunesien hier her einladen, für 4 Wochen. Absicht ist, dass sie hier ein Praktikum absolviert (Kindergarten). Sie ist derzeit arbeitslos.
Ich bin Vollverdienerin mit einem Festvertrag. Wie stehen unsere Chanchen ein Visum zu erhalten? Was muss ich beachten/tun/was für Parierkram besorgen/wo einreichen/was muss sie tun? Und darf sie so einfach ein Praktikum hier machen? (Sie ist volljährig)
Um jeden Wegweiser wäre ich dankbar, sehr dankbar.

Liebe Grüße
Posted By: CandelaNeu

Re: Einladung - Cousine - möglich? - 07/03/2012 14:59

Hmm, gemacht habe ich so etwas noch nicht.

Ich denke wenn es Offiziell um das Praktikum geht müsste sie sich vom Kindergarten einladen lassen.

Wenn es über die Private Einladung läuft, dann könnte es etwas schwieriger sein, da sie Arbeitslos ist. Bevorzugt werden Leute mit Festverträgen. Ich habe aber auch schon erlebt das Geschwister eingeladen wurden ( wurde aber auch zunächst abgelehnt und auf Nachfrage erneut geprüft und genehmigt.)

Was die Papiere betrifft fragst du am besten Aktuell beim Ausländeramt. Denke Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Daten der Person die du einladen möchtest (Passkopie).
Posted By: Frogger

Re: Einladung - Cousine - möglich? - 07/03/2012 16:45

Original geschrieben von: Amaya

Absicht ist, dass sie hier ein Praktikum absolviert (Kindergarten). Sie ist derzeit arbeitslos.


Ohne Arbeitsvisum - natürlich keine Chance, denn Touristen ist die Erwerbstätigkeit (und dazu gehören auch Praktika) in Deutschland untersagt.
Da bleibt nur die Möglichkeit, als ehrenamtliche Helferin mitzumachen, wenn sich der Arbeitgeber darauf einläßt.

NICHT als Erwerbstätigkeit gelten übrigens die folgenden Ausnahmen:

- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
- Praktika, die im Rahmen eines von der EU geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus) absolviert werden.
- Praktika bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms. Es handelt sich hierbei um Praktika von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtigungen oder studentischen Organisationen, insbesondere um Fachpraktika für Studenten von ausländischen Hoch- und Fachhochschulen.
- Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.
Posted By: sunny_m

Re: Einladung - Cousine - möglich? - 07/03/2012 21:02

Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Amaya

Absicht ist, dass sie hier ein Praktikum absolviert (Kindergarten). Sie ist derzeit arbeitslos.


Ohne Arbeitsvisum - natürlich keine Chance, denn Touristen ist die Erwerbstätigkeit (und dazu gehören auch Praktika) in Deutschland untersagt.
Da bleibt nur die Möglichkeit, als ehrenamtliche Helferin mitzumachen, wenn sich der Arbeitgeber darauf einläßt.

NICHT als Erwerbstätigkeit gelten übrigens die folgenden Ausnahmen:

- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
- Praktika, die im Rahmen eines von der EU geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus) absolviert werden.
- Praktika bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms. Es handelt sich hierbei um Praktika von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtigungen oder studentischen Organisationen, insbesondere um Fachpraktika für Studenten von ausländischen Hoch- und Fachhochschulen.
- Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.


.... oder auch FSJ (freiwilliges soziales Jahr...)

Bei uns sind FSJlerinnen aus Kenia,Mexiko, Nigeria etc. beschäftigt.
Wie der Weg im Heimatlad ist, weiß ich nicht.
Am besten ne FSJ-Stelle suchen und dannbei der Botschaft in Tunis nachfragen.

Der Haken ist hjalt, das ein FSJ ein Jahr und nicht vier Wochen dauert. Dafür "verdient" man dann aber auch was.

LG
sunny
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