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Staatsbürgerschaft

Posted By: Blacktears

Staatsbürgerschaft - 20/10/2004 11:28

Ich ziehe bald runter nach Tunesien zu Habibi. Möchte auch gerne die Staatsbürgerschaft annehmen (Deutsch auch behalten), mein Schatz meint man nimmt die automatisch an wenn man 5 Jahre in TN gelebt hat. Geht es nicht auch anders das es schneller geht. Also vieleicht durch die Heirat? Blacktears
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 20/10/2004 12:03

Hi Blacktears,

warum moechtest du denn die tunesische staatsbuergerschaft annehmen???

gruss
Milena
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 20/10/2004 13:06

Natürlich, das habe ich doch geschrieben und deshalb frage ich ja.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 20/10/2004 13:09

Aber warum?
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 20/10/2004 17:14

Weil ich es gerne möchte. Weil ich dort leben möchte für immer und von daher auch denke das das dazu gehört! Ich möchte es halt.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 06:55

Tja, dann wirste Deinen dt. Pass wohl oder übel abgeben müssen und jedesmal schön ein Visum beantragen, wenn Du mal heimwillst.
Warum kannst Du denn nicht mit dt. Staatsbürgerschaft in Tn. leben?
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 07:59

Nein das muss ich nicht. Denn es geht das man 2 annimmt. Steht auf der Seite der Deutschen Botschaft, hab mich da auch erkundigt. Ich bin dann Deutsch/Tunesisch.
Ich habe ja nicht gesagt das ich ohne da nicht leben kann, ich habe gesagt ich möchte sie annehmen, ist das denn so schlimm?
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:28

Diesen Schritt würde ich mich sehr genau überlegen. Deine Information ist nicht richtig. Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und das Heimatland niemanden aus der Staatsbürgerschaft entläßt (z.B. Tunesien). Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man jedoch abgeben und das mußt Du dann auch.

Als ich mal auf der dt. Botschaft war, war vor mir am Schalter eine "ehemals" deutsche Frau, die in genau der Situation war und ein Visum für Deutschland beantragte.

Gruß, Martina
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:35

Genau so ist es...
Du wirst aus der dt. Staatsbürgerschaft "entlassen", wen Du eine andere annimmst...
Die Doppelstaatigkeit gilt nur andersherum...

Mio. Menschen würden viel geben, für einen EU-Pass...also denk da lieber nochmal drüber nach...
Echt Martina? Hast Du so eine Frau gesehen? Mein Gott, das ist ja furchtbar...die ganzen dt. Bürgerrechte weg und Visumpflicht, wenn man nach Hause möchte...*grusel*
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:41

Seit der Auflösung des so genannten europäischen Mehrstaaterübereinkommens im Dezember 2002 (eigentlich: Überein­kommen vom 6. Mai 1963 des Europarats über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern) ist in folgenden Staaten die mehrfache EU-Staatsangehörigkeit möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal. In der Schweiz ist die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls möglich. Deutsche, die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates annehmen möchten, müssen jedoch noch immer, allerdings als reine Formsache, zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung einholen.

Ob Tunesien allerdings auf die Ablegung der deutschen Staatsangehörigkeit besteht, weiss ich nicht.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:43

Wenn man die tunesische Staatsbürgerschaft annehmen will, muß man meines Wissens nach, einen Sprachtest machen und den islamischen Glauben annehmen (wurde mir einmal von einem Schweizer erklärt, der ein tunesisches Kind adoptiert hat und deshalb die Staatsbürgerschaft wechseln mußte).
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:43

Genau: "die mehrfache EU-Staatsangehörigkeit"
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:44

Komisch, mein mann ist ja gerade in dieses Einbürgerungsverfahren involviert, ne?
Und da wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in D. keine Doppelstaatlichkeit gibt, es sei denn, der andere Staat (wie Tunesien) entlässt seine Bürger nicht...

Und wie ist das dann zu erklären, dass die 18-jährigen Türken hier sich entscheiden müssen, ob dt. oder türkisch?

[Boah!] [Schüchtern]
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:46

Hallo Katja,

ja, die Frau sagte auch, sie würde sich nie mehr so entscheiden.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 08:55

http://www.magazinusa.com/lv2/immigration/BVA-merkblatt__19.pdf

Also Ermessensentscheidung UND, die Frage aller Fragen: Wenn irgendwas in Tunesien ist, hilft ihr die dt. Botschaft weiter oder ist es so, wie bei den Tunesiern: Interessiert in Tunesien keinen Menschen, ob sie auch einen EU-Pass haben..

Also ich würde nie im Leben die tun. Staatsbürgerschaft annehmen....Um Gottes Willen! [Wütend]
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:13

Hi Blacktears,

ich denke du bist alt genug um zu wissen was du tust. fuer mich ist das allerdings nicht wirklich nachvollziehbar die staatsbuergerschaft eines landes aufzugeben, in dem es den leuten relativ gut geht,im fall von arbeitslosigkeit auch versorgt sind,reisen koennen wohin sie wollen etc.
mit der tunesischen staatsbuergerschaft wird sich fuer dich einiges aendern. ein visa beantragen nur wenn man mal in die alte heimat reisen moechte,ob das so toll ist? ich weiss ja nicht.
hast du dich auch mal gefragt, wie das leben fuer dich dort waere und ob du ueberhaupt noch da bleiben moechtest wenns mit deinem habibbi in die hose gehen sollte?
fuer mich klingt das alles irgendwie so,ich hab nen freund aus tunesien, ich mag jetzt nur noch arabische musik,essen, mach den ramadan natuerlich auch mit und um mich dann richtig zu verbiegen nehm ich auch die tunesiesche staatsbuergerschaft an.
du sagst, ich moechte es halt,kannst du es auch begruenden warum du es moechtest? (musste nicht aber wuerde mich echt interessieren)

gruss
Milena
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:15

Vor allem ist man dann ja dann den ganzen Schikanen dieser Diktatur ausgesetzt!
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:17

und weils so toll ist die tunesische staatsbuergerschaft zu haben,wollen auch alle nen europaeischen pass, nee is klar [Breites Grinsen]
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:25

Es ist definitiv erlaubt, neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Man muß nur einen Antrag auf "Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" stellen.
Warum seid Ihr dagegen? Ich denke mal einfach nur so aus Antipathie ohne nachgedacht zu haben. Für die Menschen die in Tunesien leben möchten kann doch nur vorteilhaft sein, z.B. in Erb-oder auch in Scheidungsangelegenheiten.
Mit 2 Staatsangehörigleiten lebt sich doch besser als nur mit einer.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:31

Ach Mabroukilein.. [katze2] .*schnurr*...wieso Antipathie? Wir lieben doch Tunesien und unsere Männer... [Ha!]

Aber im Ernst jetzt:
Fakt ist, dass Du mit tunesischem Pass, wie ich bereits schrieb, u.U. den diktatorischen polizeistaatlichen Schikanen der Obrigkeit ausgesetzt wirst. Ebenso z.B. im Strafrecht. Auch fürs Familienrecht halte ich es für bedenklich, ich sage nur, frau hat dann noch massivere Probleme bei potenzieller Scheidung oder Trennung.

Auch die Vorstellung, konvertieren zu müssen finde ich nicht gerade prickelnd.
LG
[katze2]
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:35

Hallo Black,

für den Antrag brauchst du :

- Formloser Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- evtl. Eigentumsnachweis in Tunesien
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:36

hat mit antipathie ueberhaupt nichts zu tun.
auch denke ich schon nach bevor ich etwas schreibe.
mag ja sein das es in mancher hinsicht praktisch ist zwei staatsangehoerigkeiten zu haben. in dem fall wuerde blacktears ja auch nichts verlieren wenn das alles so einfach waer.
ich bin einfach mal davon ausgegangen das es nicht moeglich ist und dann waer es das duemmste was sie tun koennte.
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:41

Danke Mabrouk. Ich habe soeben nochmal mit der Deutschen und TN Botschaft telefoniert, definitiv ist es seit ich glaube 2002 so das man 2 Staatsangehörigkeiten hat.
Wieso bitte bist du so dagegen Milena, natürlich habe ich mich das auch gefragt. Kann schließlich denken. Und ich sage mit Sicherheit nicht das ich nur weil ich nen Tunesischen Freund habe dort nun ales mag. Oder wo habe ich das behauptet? Aber wenn du doch so dagegen bist dann antworte doch darauf nicht, habe doch nur mal gefragt, dachte dafür ist das Forum hier da.
Mabrouk, vielleicht könntest du dich bitte mal bei mir melden!
Danke
Blacktears
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:41

ich habe doch eben den Link vom Amt reingstellt, da steht alles drin, Mabrouk!
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:43

Hi Mabrouk ich schon wieder. Wann kann ich den Antrag stellen? Muss ich dafür verheiratet sein oder geht das auch wenn ich dort jetzt einfach hin ziehe? Schreib mir doch bitte ne PN oder Email, dankeschön
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:45

Ich bin nicht dagegen, die tun. SBS anzunehmen.
Nur würde ich dafür auf keinen Fall die deutsche aufgeben. Beide, ja.
In dem Link von Katja steht ja genau, welche Unterlagen man braucht. Kommt wohl auf die Begründung an. Aber: Ermessen, also kein gängiger Usus.

Gruß, Martina
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:48

Warum hast Du nicht gleich die tun. Botschaft gefragt, was man machen muß, um die tun. SBS anzunehmen?
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:49

So ein Quatsch! Irgendjemand hat irgendwas von irgendwem gehört und hier wird es sofort als Wahrheit diskutiert...
Man muß nicht konvertieren um die tn Staatsbürgerschaft anzunehmen. In TN leben auch Menschen, die nicht dem mosl. Glauben angehören, wenn auch prozentual in der Minderheit.
Es soll außerdem Menschen geben, die ihr Leben lang nicht mit der Polizei in Berührung kommen. Ist ja schließlich nicht jeder politisch engagiert...
So eine Staatsbürgerschaft kann durchaus Vorteile mit sich bringen, zB wenn es um Landbesitz in TN geht

Gruß ines
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 09:55

Zitat:
Es soll außerdem Menschen geben, die ihr Leben lang nicht mit der Polizei in Berührung kommen. Ist ja schließlich nicht jeder politisch engagiert...

Ines, wach doch mal auf aus Deinem Mulitkulti-Wolkenkuckucksheim bitte!
Wir reden hier darüber, dass eine Frau die Staatsbürgerschaft einer DIKTATUR annehmen will...Hallo???!!!
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:00

Katjes,
das ist doch Quatsch mit Eurem Konvertieren, ich will nicht dass meine Frau konvertiert und sie hat auch schon vorsorglich die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt.

Katjes, ich weiß gar nicht was du mit Schikanen der Obrigkeit meinst, ich weiß nicht in welchen Kreisen du verkehrst. Ich kann nur sagen dass weder ich noch meine Frau oder unsere Freunde haben jemals irgendwelche Schwierigkeiten oder Unannehmlichkeiten mit den Behörden in Tunesien gehabt, im Gegenteil!

Ich habe ein Freund in Tunis, er ist Anwalt. Seine Frau hat sich scheiden lassen und er mußte mehr als die Hälfte seines Vermögens an seine Frau und sein Kind abgeben, obwohl sie auch einen sehr guten Job als Generalvertretin eines französischen Kosmetik-konzern ist, trotzdem mußte er ihr die Villa in La Marsa (600.000 € wert)überlassen müssen und noch einiges an Wertpapieren. Das ist Tatsache!
Ich weiß nicht wo Ihr die Infos her habt dass die Frau im Falle einer Scheidung die Benachteiligte ist, das Gegenteil ist der Fall.
Die Frau steht wesentlich besser da als der Mann, nur beim Erbrecht, hier muss der Staat die alten verstaubten Gesetze reformieren.

Ich bin froh dass ich nicht in TN geheiratet habe. [Breites Grinsen]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:07

Mabrouk, was heisst denn hier "in welchen Kreisen man verkehrt?"
Das finde ich sowas von irrelevant..nenne mir auch nur eine demokratische Säule in Tunesien.

Freie Wahl
Pressefreiheit
Meinungsfreiheit
Versammlungsfreiheit
Trennung von Exekutive, Legislative, Judikative
keine Folter
etc...

nüscht..nada..niente...

Weisst Du, nur weil man vielleicht Leute kennt, die gegen diese teilweise menschenverachtenden Zustände dort oppunieren und ihren Mund aufmachen und deshalb massive Probleme haben, verkehrt man nicht in "schlechten Kreisen"...im Gegenteil finde ich, diese mitläuferischen Bonzen in Tunesien, das sind für mich Kreise, mit denen ich nix zu tun haben will!

LG
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:13

Zitat:
Aber wenn du doch so dagegen bist dann antworte doch darauf nicht, habe doch nur mal gefragt, dachte dafür ist das Forum hier da.

ganz genau, dafuer ist das forum.wenn man im forum etwas fragt, muss man halt auch davon ausgehen das mal etwas in frage gestellt wird.
ich habe lediglich gefragt warum du das moechtestund natuerlich auch die (fuer mich) negativen seiten aufgezaehlt.
im grunde ists mir voellig wurscht ob du tunesische, burkina faso oder burundische staatsbuergerin wirst.

gruss
Milena
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:13

Hi nouna,

ich dachte du liegst irgendwo am Strand und läßt dich knusprichbraun grillen. [Breites Grinsen]

Katjes, in einer Diktatur läßt sich wenigstens sicherer und sorgloser leben, Frauen können nachts an der promenade spazieren gehen usw., dagegen hier trauen sich nicht mal Männer nachts auf die strasse zu gehen, die kosovo-, Türken-, Russen- oder Fixergangs lassen grüßen.
Wenn du kein Dreck am Stecken hast, brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, denn Unruhestifter, Agitatoren à la Kaplan und Konsortium können wir in TN nicht gebrauchen.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:15

Na das ist ja ne tolle politische Einstellugn Mabrouk.

Bevor ich gleich völlig die Fassung verliere bitte ich Dich, nochmal drüber nachzudenken, was für einen Unsinn Du gerade verzapfst!
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:15

sorry nanou [Schüchtern]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:22

Zitat:
in einer Diktatur läßt sich wenigstens sicherer und sorgloser leben, Frauen können nachts an der promenade spazieren gehen usw.,
Der erste Teil des Satzes ist verfassungsfeindlich und müßte eigentlich gelöscht werden!

Ist Deine Frau schon mal nachts allein an einer Promenade in Tunesien spazieren gegangen? Also ich bin's und werde es nie wieder machen!

Zitat:
die kosovo-, Türken-, Russen- oder Fixergangs lassen grüßen.
Du hast die Tunesier vergessen! [Wütend]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:26

Ich bin einfach nur sprachlos.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:29

Hallo Ines, kurze Frage: Was hälst Du denn von solchen antidemokratischen Statements?

und ich zittere schon, wenn ich von "wehrhafter Demokratie" spreche...naja, typisch deutsch halt... [Winken]
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:29

also ich find das auch ziemlich krass, es erinnert mich an die DDR, und die Bonzen die sich da auf Kosten der "Normalos" die Bäuche und andere Dinge vollgeschlagen haben oder die durften anstellen was sie wollten, das wurde mal schnell unter den Tisch gekehrt, da gibts ne Menge Parallelen
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:32

Es ist kein Unsinn, die Menschen hier sind es langsam satt dass die täglichen Horromeldungen wie Kindesentführungen, Vergewaltigungen, Kinderkriminalität, also Gewaltkriminalität an der Tagesordnung geworden sind. Was passiert mit solchen Leuten, nix, Personalien aufgenommen dann dürfen sie nach Hause gehen den nächsten Einbruch vorbereiten. das ist auch Demokratie oder besser gesagt "Abfallprodukte" einer Demokratie. Frage doch mal die einzelnen Personen ob sie nicht bereit sind die eigene sicherheit mit ein bisschen weniger Demokratie auszutauschen, du wirst dich wundern.
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:34

es wäre kein Problem für Deutsche in ein anderes land mit weniger Demokratie zu gehen, warum tut es denn dann keiner. Solange wie es einen selbst nicht betrifft regen sich zwar alle auf, aber die Betroffenheit reduziert sich doch aufs Skandalblättchen lesen und sich dann empört darüber auszutauschen, echt also das sind doch keine Argumente. [nixweiss1]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:36

Da tun sich ja Abgründe auf bei Dir, Mabrouk...

Gott sei Dank habe ich in meiner Vitae andere Werte vermittelt bekommen!

Jaja, machen wir mal so'n bisschen Demokratie weg...kein problem...das täte der Demokratie dann insofern gut, dass sie nicht permanent durch Leute wie Dich gefährdet wäre!
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:37

Also wenn ich mir vorstelle ich hätte den grünen tunesieschen Pass vor mir und mein Name ständ drin mit Nationalité allmand, da wirds mir Angst und Bange. Trotz der Vorteile könnte ich nie Staatsbürger einer Diktatur leben deren Regieme grundsätzlich in die eigene Tasche wirtschaftet und sich einen Dreck um seine Bürger schert. Natürlich nur solange bis sie negative durch regiemekritik etc. auffallen. Ich möchte nicht in Angst leben, weil ich meine vorlaute Klappe nicht halten konnte. Jeder Bürger mit einem tunesischen pass in Tunesien ist Tunesier, da ist der deutsche Pass irrelevant!
Die Entscheidung muss jeder selber machen, aber bitte nicht leichtfertig oder übereilt!

Übrigends würde ich nirgendwo alleine Nachts rumlaufen wollen!!!
Nichts für ungut
LG Mirja
Posted By: Assali

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:38

@ blacktears

PN für Dich...
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:40

Zitat:
Trotz der Vorteile könnte ich nie Staatsbürger einer Diktatur leben deren Regieme grundsätzlich in die eigene Tasche wirtschaftet und sich einen Dreck um seine Bürger schert. Natürlich nur solange bis sie negative durch regiemekritik etc. auffallen.
Muskelmama: [daumen2]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:40

Sperren wir doch alle anders Denkenden ein und Ruhe ist's! [Wütend]
Nur gut, dass man mir schon als Kind andere Werte mit auf den Weg gegeben hat!
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:44

Zitat:
Muskelmama:
 -  -  -
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:48

@ Doreen
hey hey hey [hammer]

Lass der Katja doch ihre Fantasien, ne Katja?

LG Mirja
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:49

@mabrouk,
nee die Sonne mußte ich wegen einem geklemmten Nerv am Rücken absagen - aber auf "Deutschlands liebster Insel" soll es sowieso stürmisch und verregnet sein...

@katja,
ich fühl mich ehrlich gesagt ganz wohl in meiner Welt. Bisher hast du noch keinen geistvollen Beitrag gebracht, um mich eines besseren zu belehren. Also warum "aufwachen"???
Es gibt einfach mal Menschen, die sich nicht politisch engagieren - macht sie das zu schlechteren Menschen? Warum muss also jeder die "ich kämpf mit katja" Schine fahren?
Klar können wir jetzt die Nachteile des polit. Systems in TN durchkauen, müssen wir aber auch nicht, weil es nichts mit Blacktears Wunsch und Frage zu tun hat! Und die Aussagen von wegen man muss konvertieren, hat als Frau keine Rechte etc waren einfach mal Schwachsinn.
Gruß ines
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:50

Und schon hast Du Dich wieder aalglatt rauslaviert! Wo lernt man sowas??? [Winken] [Ha!]
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:53

Anna, meinetwegen auch tunesische Gangs, ich habe keine Probleme damit, nur in der Umgebung wo ich lebe gibt es keine Tunesier.
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 22:54

In einer guten Kinderstube Katja. Da wo man auch lernt, andere Meinungen Kulturen usw zu respektieren, statt sie anzugreifen. Willst du einen Kontakt?
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:01

Zitat:
In einer guten Kinderstube Katja. Da wo man auch lernt, andere Meinungen Kulturen usw zu respektieren, statt sie anzugreifen
Hi nanou [daumen]
tut mir leid mit deinem Rücken, aber es war doch gut dass du mir hier Schützenhilfe leistet, bei dieser "Meute" hier. [Breites Grinsen]

@Black.
du mußt erstmal heiraten, dann kannst du, nach 2 Jährige Aufenthalt in TN, die Staatsangehörigkeit beantragen.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:02

ach sooooo....tja, da haben wohl meine Eltern was mit mir falsch gemacht, habe ich doch gelernt, Dinge zu hinterfragen und nicht alles so stehen zu lassen, nur weil's einfach so ist...
Werde mich gleich mal Beschweren... [Winken]

Noch eine kurze Verständnisfrage:
Du tolerierst also das Gebaren von Machthabenden in Diktaturen?
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:04

Warum wird eine andere Meinung immer als Angriff dargestellt? Man kann eine andere Kultur respektieren ohne sie gut zu finden oder mit/in ihr leben zu wollen. Wenn man keine andere Meinungen hören will, sollte man das von vorneherein klar machen.
Mir ist auch egal wer welche Staatsangehörigkeit annehmen will und somit werde ich wieder zur unbeteiligten leserin und denk mir meinen Teil. [Schüchtern]
LG Mirja
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:28

@mabrouk,
wenn es auch unbeabsichtigt war mit der "Schützenhilfe"... [Breites Grinsen]
Ich bin einfach die Kommentare leid, von Leuten die meinen, sie selbst sind "Maß aller Dinge". Unsinn schreiben und danach um sich beißen, genau so ist es richtig...

@katja,
warum machst du aus allem ein Problem und interpretierst Aussagen hinein, die nie getroffen wurden? Bloß nicht mal einen Fehler oder eine Falschaussage zugeben...
Zu deiner Frage, nein ich tolleriere Diktatoren nicht. Aber ich tolleriere Menschen, die in einem Land leben wollen, obwohl die Regierung diktatorisch ist! Kannst du das auch? Wenn diese Leute also hier mit Falschausagen konfrontiert werden und ich anwesend bin, werde ich mich dazu äußern. Ist das ein Problem für dich?
Gründe zu hinterfragen hat nichts mit Tolleranz zu tun und wie du zu deinen Eltern stehst, ist mir ehrlich gesagt egal!

@muckimama,
...Angriff? Na klar kann man etwas gutfinden ohne damit leben zu wollen. Aber man kann ebend auch damit leben wollen und auf Respekt der eigenen Einstellung hoffen, oder?! Ohne sich rechtfertigen zu müssen...Blacktears Frage war, ob es einen Weg gibt die tun Staatsbürgerschaft möglichst beschleunigt anzunehmen. Nicht "findet ihr es gut oder richtig" Und selbst wenn man es nicht richtig findet, sollte man sich doch wenigstens bei der eigenen Begründung an die Wahrheit halten, oder?!
Gruß ines
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:40

@nanoussa
Oh ich respektiere ihren Entschluss und hoffe das sie damit glücklich wird. Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, das es für mich nicht in Frage kommen würde und ich es für eine schwehrwiegende Entscheidung halte die gut durchdacht sein sollte. Die Informationen wie hat sie doch schon oben bekommen, was kann man dann noch sagen?! Ich halte diese Entscheidung für Überflüssig, weil die Vorteile nicht überwiegen.
Schluss aus Mickymaus!
@Blacktears
Viel Glück!
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:43

Ines, wer lesen kann ist im Vorteil, als ich meine Frage an Dich richtete, bezog ich mich auf diese Aussage, habe macht ja nix...
Zitat:
in einer Diktatur läßt sich wenigstens sicherer und sorgloser leben, Frauen können nachts an der promenade spazieren gehen usw., dagegen hier trauen sich nicht mal Männer nachts auf die strasse zu gehen, die kosovo-, Türken-, Russen- oder Fixergangs lassen grüßen.
Wenn du kein Dreck am Stecken hast, brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, denn Unruhestifter, Agitatoren à la Kaplan und Konsortium können wir in TN nicht gebrauchen.

Toll, wie tollerant du bist, echt...
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 11:59

@katja,
...häh?
ich muß jetzt nicht verstehen, warum du dich auf ein Zitat berufst, was gar nicht von mir stammt um eine beantwortete Frage zu erklären, oder?! Ob du meinst ich schlafe, kann nicht lesen, sehe nur was ich sehen will oder sonst was - finde ich ziemlich uninteressant... [Breites Grinsen]
Gruß ines
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:00

Huhu Mabrouk. Danke für die info nochmal. 2 Jahre also nur, ok. Dankeschön!

Übrigens ich würde mich auch eher in Tunesien Nachts durch die Straßen trauen, als hier in Germany, sorry aber vielleicht lebe ich einfach nur in der falschen Ecke in Germany - noch! Aber da wo ich in TN lebe hätte ich da keine Bedenken bei! Tschaui
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:08

Mh, eigentlich habe ich doch nur eine ganz normale Frage gestellt?! Wollte hier keinen Streit anzetteln unter irgendwelchen Mitgliedern die nicht meiner Meinung sind. Nur 2 von denen haben auf meine Frage reagiert! Finde ich echt schade, bei den vielen Kommentaren.
Wenn andere mich nicht verstehen können ist ja ok und die die mich verstehen Danke für die Infos!
Ich weiß nur das ich 2 gleichzeitig annehmen kann, von daher hat das auch Vorteile, ich möchte es machen und fertig, wollte doch nur wissen ob es auch schneller geht.
Posted By: binchen1971

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:28

Irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht. es wurde doch nur ne Frage gestellt, da muss man doch nicht gleich so aneinander geraten* Und ich denke, wenn sie die Staatsbürgerschaft annehmen möchte, dann lass sie doch. Sie wird sich das bestimmt lange überlegt haben und ist nicht so blöd und bricht was übers Knie. Wenn ihr das nicht machen wollt, ist es ja auch ok, aber dann muss man sie doch auch lassen.
gruß binchen
Posted By: Don Juan

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:36

Also ich hab beide Staatsbürgerschaften.Ich bin Tunesier aber ich bin hier geboren.(Niemanden weitererzählen) [Winken]
Posted By: Assali

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:40

@ blacktears

PN für Dich....
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:45

Anna:
 -
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:46

Katja: PN für Dich!!! [Breites Grinsen]
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:48

 -  -
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:51

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Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 12:56

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Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 13:21

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Posted By: dschadda

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 14:12

@Ines: Mit Verlaub und allem Respekt, aber es gehört schon ein gerüttelt Maß an Impertinenz dazu, anderen Arroganz und Überheblichkeit vorzuwerfen, wenn man 2/3 seiner eigenen Beiträge mit "interessiert mich nicht", "war hier nicht die Frage" und ähnlichen Schmankerln beendet.

Fiel mir nur so auf.

Birgit
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 14:26

Du Birgit, das ist keine Impertinenz, das ist Ines' gute Kinderstube!

[Winken] LG
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 14:26

Wie war das nochmal mit dem Thema "PN für dich" [Ha!]
Posted By: dschadda

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 15:05

@Katja: Naja, ich habe sie mal (lang, lang ist's her) kennengelernt und fand sie eigentlich gar nicht so, um so weniger versteh' ich dieses Diskussion-Abwürgen, aber ejal, interessiert keinen und war hier auch nicht die Frage. [Schüchtern]
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 15:15

@Don Juan: Und ist das für dich (ich erzähle es nicht weiter [Winken] ) so schlimm? Ich meine hier wird ja nun oft gesagt "...wie kann sie nur!?" und du erlebst ja grade beides. Und wie schrecklich? [Lächeln]
@binchen: Danke Süße. Natürlich hab ich darüber nachgedacht und weiß schon das ich es will. Nur man darf vielleicht so eine Frage nicht stellen, da wir neu sind konnten wir das ja nicht wissen.
Blacktears
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 21/10/2004 15:18

Ist mir mal aufgefallen: Sie haben Post, das sieht man doch, muss man das da immer rein schreiben? Hatten wir das Thema nicht auch schon von Claudia angesprochen? Waren doch o viele dafür, jetzt sowas...
*nichtversteh*
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 07:04

 -  -
Posted By: niny

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 08:09

Guten Morgen, Mabrouk,

ist es möglich, die tun. SBS zu beantragen, wenn man nicht in Tunesien lebt?
Mich würden Eure Erfahrungen hinsichtlich der Beibehaltung interessieren. Wielange brauchen die zur Bearbeitung des Antrages? Und wird einem die Beibehaltung leicht ermöglicht oder nur bei besodenderem Grund?

Gruß, Martina
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 08:28

Nochmal inhaltlich, nachdem ich mich etwas schlauer gemacht habe: der Schweizer, von dem ich berichtete, brauchte den Übertritt zum Islam wegen der Adoption - nicht wegen der Staatsangehörigkeit. Doch arabische Sprachkenntnisse müssen da sein. Ich meine, es wäre ja wohl auch ziemlich idiotisch, wenn man Bürger eines Landes, dessen Sprache man nicht versteht, wird!
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 08:56

Hallo Martina, ich hoffe es geht dir gut! [Lächeln]

Ja Das kannst du, meine Frau wohnt ja noch hier. [Breites Grinsen]
Du mußt nur angeben dass du in absehbare Zeit nach Tunesien übersiedeln und die tunesiesche Staatsangehörigkeit annehmen möchtest.
Wie lange das dauern wird, kann ich dir nicht beantworten. Für die Begründung wirst du sicherlich keine Schwierigkeiten haben weil du schon ein Kind hast. Meine Frau hat als Grund "miteigentum einer Immobilie" angegeben. In diesem Fall mußt du den Grundbuchauszug in französisch übersetzen lassen und mit den anderen, oben aufgeführten Papiere einreichen.
Wir haben die Infos von einer deutschen Frau die in Tunis an der Uni arbeitet. Durch die tunesische Staatsangehörigkeit, die sie jetzt bereits erhalten hat, kann sie auch im Staatsdienst eintreten, sozusagen als Beamtin.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 09:03

Hallo Mabrouk,

d.h. Deine Frau hat bereits den tunesischen Pass, oder habe ich das falsch verstanden?
LG Anna
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 09:49

So, nachdem ich gerade mit der Botschaft telefoniert habe, kann ich Euch mitteilen, dass man, wenn man mit einem Tunesier verheiratet ist, zunächst 5 Jahre in Tunesien gelebt haben muss und arabische Sprachkenntnisse haben muss. Das wäre dann wohl der normale Weg. Vielleicht gibt es aber ja auch noch andere. [nixweiss1]
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 11:06

Hallo mabrouk,
woher hattet ihr denn den Antrag? Bei wem gibt man ihn augefüllt wieder ab? Welche Unterlagen man konkret benötigt, hattest du schon geschrieben, oder? Wo genau kann man in Erfahrung bringen, welche Voraussetzungen man braucht und wie lange es dauert? Die Botschaften geben ja scheinbar unterschiedliche Auskünfte - hier in Berlin sagen sie, man muß nicht arabisch sprechen, nicht in TN leben, nicht mal verheiratet sein und schon gar nicht irgendeinem Glauben angehören, um zu beantragen. Angeblich soll es ca 12 Monate dauern, bis es bearbeitet und entschieden ist. Aber die Jungs sind nicht unbedingt bemüht, einem weiter zu helfen...
Kannst du mal versuchen möglichst genau zu erklären, wie man das konkret macht?
Wenn man die dt Staatsbürgerschaft beantragt, hängt ja auch viel vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, vielleicht ist es hier genauso? [Breites Grinsen]
Gruß ines
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 11:18

Sorry Nanoussa, aber ich habe mit der Botschaft telefoniert und die ist in Berlin. In München spricht der derzeitige Vizekonsul, der die Infos geben könnte, leider kein Deutsch und für ein derartiges Gespräch reichen meine Arabischkenntnisse ganz sicher nicht aus.
LG Anna
Posted By: Mabrouk

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 11:49

Anna, du hast falsch verstanden.

Hi nanou,

es geht jetzt erstmal um den ersten Schritt, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit! Die tunesische kannst du nur wenn du schon in Tunesien lebst, beantragen.
Bis vor 2, 3 Jahren war es hier in D nicht möglich, neben der deutschen Staatsangehörigkeit, eine andere zu bekommen. Mittlerweile sind die Gesetze geändert worden und die Möglichkeit besteht, neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Tunesier können aus der tunesischen Staatengemeinschaft nicht entlassen werden, deshalb bekommen sie ihren tun. Pass vom Konsulat wieder die sie den Deutschen Behörden überlassen müssen.

nanou, wie geht es deinem Rücken? ich kenne da einen guten Masseur... [Breites Grinsen]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 12:09

Zitat:
Aber die Jungs sind nicht unbedingt bemüht, einem weiter zu helfen...
Also ich fand den "Jungen" sehr nett und er hat mich sehr gut beraten! Jedenfalls weiß ich jetzt was ich machen muß, um tunesische Staatsbürgerin werden zu können.

Zitat:
Wenn man die dt Staatsbürgerschaft beantragt, hängt ja auch viel vom jeweiligen Sachbearbeiter ab,
Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, kann es eigentlich nicht vom einzelnen Sachbearbeiter abhängen, da es ganz konkrete Bestimmungen gibt und wenn man die nicht erfüllt, dann wird der Antrag halt abgelehnt. Ich habe mit den deutschen Behörden, in der Hauptsache dem Ausländeramt, nur positive Erfahrungen gemacht.
LG Anna
Posted By: tornado

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 13:05

So, jetzt muss ich hier auch noch meinen Senf dazu geben [Lächeln] . Ich persönlich würde niemals meinen Schweizer Pass gegen einen tun. Pass eintauschen. Ich möchte auch nie Doppelbürgerin sein, denn solange dieses Regime da unten herrscht, will ich nichts damit zu tun haben. Abgesehen davon bekommt man die Carte de Sejour nach 4-5 Jahren, egal ob man mit einem Tunesier verheiratet ist oder nicht. Kenne 2 Schweizer Paare die in Djerba Land und Haus erworben haben und nun die Carte de Sejour haben, wieso also einen tun. Pass beantragen? Mit dieser Karte hat man das Daueraufenthaltsrecht und was will man mehr: Etwa wählen gehen wie jetzt grad aktuell? Der Herr wird doch eh wieder mit 99% vom Volk gewählt, in dieser Art von Demokratie [hilfe] . Etwa den Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden oder dem desolaten Gesundheitswesen? Nee dankeschön! Warum wollen viele tun. Männer nichts wie raus aus dem Land? Warum nehmen sie alles in Kauf um an europ. Aufenthaltstitel und Pässe zu kommen? Weil es so schön ist in Tunesien? Also ehrlich, das alles ist doch Käse. Wenn Blacktears denkt, dass es toll ist einen tun. Pass zu haben und evtl. den Deutschen dadurch zu verlieren, tja soll sie doch, die Konsequenzen die ihr dadurch entstehen will sie offensichtlich nicht hören, also lasst sie doch in die Sch.... rennen!
Gruss Tornado
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 13:29

@tornado [daumen]
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 14:47

Tornado. Ich möchte jetzt nicht so sprechen wie du, das ist mir zu ... Also wenn du wohl wie man sieht etwas gegen Tunesien hast kann ich da nicht ändern. Ich kann nur sagen das mein Schatz ganz bestimmt nichts dafür tut um nach Deutschland zu kommen, er mag Deutschland nicht. Punkt aus! Du musst wohl ein Problem haben, echt, was soll das? Lass mich doch einfach mal eine ganz normale Frage stellen, was regen sich hier alle so künstlich auf? Auf die anderen Fragen bekommt man auch eine normale Antwort.
In die sch... rennen, vielleicht tue ich das? Aber das könnte ich hier in Deutschland genauso. Lass es bitte bleiben und lass mich doch einfach machen was ich möchte, da hast du nicht mit glücklich zu werden!!!! [Wütend]
Posted By: Milena

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 14:56

warum hat man hier eigentlich immer was gegen tunesien/tunesier, ist ne frustierte alte, wennn man mit anderen meinungen nicht konform geht??

klar die frage lautete nur was man machen muss um die tun. staatsbuergerschaft zu erlangen.
das dann aber auch nachgefragt wird "warum" du das moechtest,fuer manche mit sicherheit ueberhaupt nicht nachvollziehbar, das dies dann wiederum diskussionen aussloest ist doch ganz klar.
wenn man dies halt nicht moechte darf man halt keine fragen stellen.

gruss
Milena
Posted By: tornado

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 15:22

Blacktears
Als Information über mich: Ich bin mit einem Tunesier verheiratet. Ich habe in Tunesien gelebt und gearbeitet, bevor wir in die Schweiz abgewandert sind. Ich habe absolut nichts gegen Tunesien im Ganzen, aber es gibt viele Punkte in diesem Land, die absolut schief laufen und u.a. sind das die Menschenrechte, die sogenannte Demokratie, Beznezzer welche ich in Massen erlebt habe, da ich mit ihnen arbeiten musste, und so könnte ich noch vieles aufzählen. Ist ja schön und gut, dass dein habibi nicht nach Deutschland will und deshalb gehst du nun runter, aber um das ging es doch gar nicht mit deinem ersten Posting oder? Du hast wegen der tun. Staatsangehörigkeit gefragt und wie du zu dem Pass kommst. Ich wollte dir nur mitteilen, dass es viele Dinge gibt, die du dir zuerst mal durch den Kopf gehen lassen solltest, bevor du einen so entscheidenden Schritt machst und deine deutsche Staatsbürgschaft dafür ablegst. Aber da du so verblendet bist von einem Leben in Tunesien, aber noch nicht mal weisst, was du im Winter für Kleider mitnehmen musst (anderes Posting von dir), hab ich geschrieben, dass du geradewegs in dein Unglück rennen könntest. Darf ich mal fragen von was du da leben wirst? Hast du eine Arbeitsbewilligung und einen Aufenthaltstitel? Arbeitsbewilligung kriegst du nämlich nur über eine europ. Firma die den Antrag für dich stellt. Du wirst als Privatperson Vorort gar nichts bekommen, noch nicht mal wenn du Habibi heiraten würdest. Ich würde mich an deiner Stelle mal etwas besser informieren über das Land und die Gegebenheiten und dann darüber nachdenken ob du nun unbedingt einen tun. Pass brauchst zum glücklich werden.
Gruss Tornado
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 15:28

Hallo Blacktears,

irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Du ziemlich unbedarft an die ganze Sache herangehst. Aus diesem Grund möchte ich Dir 2 Fragen stellen: wie oft und wie lange warst Du schon in Tunesien und wo warst Du - im Hotel oder in der Familie?
Ich frage das, weil ich am Anfang meiner Beziehung zu einem Tunesier auch meinte, dass ich sofort nach Tunesien ziehen muß. Ich konnte es damals überhaupt nicht verstehen, warum mein Mann meinte, dass ich dort auf Dauer sicher nicht leben könnte. Erst ein langes Gespräch mit einem Botschaftsangestellten hat mich dann überzeugt, doch noch ein wenig damit zu warten. Mittlerweile habe ich soviel gesehen und erlebt, dass ich meinem Mann dankbar bin, dass er damals realistischer war als ich, die Tunesien nur als Urlaubsland kannte.
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 15:38

@mabrouk
danke, habe es jetzt verstanden. Meinem Rücken gehts besser, nächste Woche ist es hoffentlich vergessen.

@blacktears,
sind deine Fragen denn soweit beantwortet? Zu deiner Entscheidung gibt es halt die unterschiedlichsten Ansichten und da das Forum öffentlich ist, kann man wohl nicht verhindern, damit konfrontiert zu werden. Wenn dein Entschluss fest steht und durchdacht ist, mach dir nichts daraus, jeder muß selbst verantworten, was er tut [Winken]

Gruß ines (oder die aalglatte Impertinenz in Person [Breites Grinsen] )
Posted By: tornado

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 15:44

Da decken sich die Aussagen deines Mannes mit meinem Mann, aber trotzdem bin ich nach Tunesien [Breites Grinsen] und stellte fest, dass es als Urlaubsland angenehmer ist. Was soll's, so hatte ich die Gewissheit.
Schönen Abend Anna und Gruss
Tornado
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 15:48

Naja, die Gewissheit habe ich mittlerweile auch so erhalten [Winken] .
Ich wünsche Dir auch einen schönen Abend
Anna
Posted By: tornado

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:02

Anna
Manche Hören und andere müssen Fühlen und ich gehöre zu der letzteren Sorte [Winken] .
Gruss Tornado
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:13

Hallo,
sorry wenn ich jetzt etwas Spitz reagiere, aber die 1. Seite des Themas zeigt mir hier sehr viel Unwissenheit. Du fragst wieviele Sachen zu im Winter mit nach Tunesien nehmen möchtest, und hier möchtest du die Tunesische Staatsbürgerschaft zur Deutschen dazu, warum eigentlich?

Hier ein Auszug aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz, welches noch gilt:
Der 2. Entwurf vom März 1999

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren, wenn . . .

Das "Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts", wie es er Deutsche Bundestag derzeit berät

Am vergangenen Freitag befaßte sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. SPD, Grüne und FDP hatten dazu einen gemeinsamen Gruppenantrag eingebracht. Kernstück ist: Ausländerkinder mit zwei Pässen müssen sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr für einen davon entschieden haben. Wir dokumentieren den Gesetzesentwurf im Wortlaut. Am 14. Januar 1999 hatten wir den ersten "Arbeitsentwurf" von Bundesinnenminister Schily dokumentiert.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBI. I S. 2942) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: "Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)"

2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird wie folgt gefaßt:

"4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7)."

b) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

"4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),"

c) In Nummer 5 wird nach der Angabe "16" die Angabe "und 40b" eingefügt.

3. Dem § 4 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

"(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Der Erwerb der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.

(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem [einsetzen: Datum des dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß Artikel 5 Abs. 3 vorangehenden Kalendertages] im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen."

4. § 7 wird wie folgt gefaßt:

"§ 7

Ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erwirbt mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf diejenigen Kinder, die ihre Deutscheneigenschaft von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten."

5. § 8 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt:

"1. nach Maßgabe von § 37 handlungsfähig ist,"

6. Dem § 17 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt:

"5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländigen Staates (§ 28) oder

6. durch Erklärung (§ 29)".

7. § 25 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter ", der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat," gestrichen.

b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: "Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 ist bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, insbesondere zu berücksichten, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."

8. Die §§ 28 und 29 werden wie folgt gefaßt:

"§ 28

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

§ 29

(1) Ein Deutscher, der nach dem [einsetzen: Datum des dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß, Artikel 5 Abs. 3 vorangehenden Kalendertages] die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat mit Erreichen der Volljährigkeit zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.

(2) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, daß er die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde verloren. Sie geht ferner verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird.

(3) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, daß er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, so ist er verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres geführt, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, es sei denn, daß der Deutsche vorher auf Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) erhalten hat.

(4) Die Beibehaltungsgenehmigung nach Absatz 3 ist zu erteilen, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder bei einer Einbürgerung nach Maßgabe von § 87 des Ausländergesetzes Mehrstaatigkeit hinzunehmen wäre.

(5) Die zuständige Behörde hat den nach Absatz 1 Erklärungspflichtigen auf seine Verpflichtungen und die nach den Absätzen 2 bis 4 möglichen Rechtsfolgen hinzuweisen. Der Hinweis ist zuzustellen. Die Zustellung hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres des nach Absatz 1 Erklärungspflichtigen zu erfolgen. Die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes finden Anwendung.

(6) Der Fortbestand oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach dieser Vorschrift wird von Amts wegen festgestellt. Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Feststellung des Fortbestands oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erlassen."

9. Die §§ 36 und 37 werden wie folgt gefaßt:

§ 36

(1) Über die Einbürgerung werden jährlich Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, beginnend 2000, als Bundesstatistik durchgeführt.

(2) Die Erhebungen erfassen für jede eingebürgerte Person folgende Erhebungsmerkmale:

1. Geburtsjahr,

2. Geschlecht,

3. Familienstand,

4. Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung,

5. Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren,

6. Rechtsgrundlage der Einbürgerung,

7. bisherige Staatsangehörigkeiten und

8. Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeiten.

(3) Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

1. Bezeichnung und Anschrift der nach Absatz 4 Auskunftspflichtigen,

2. Name und Telekommunikationsnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person und

3. Registriernummer der eingebürgerten Person bei der Einbürgerungsbehörde.

(4) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Einbürgerungsbehörden. Die Einbürgerungsbehörden haben die Auskünfte den zuständigen statistischen Ämtern der Länder jeweils zum 1. März zu erteilen. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 2 sind freiwillig.

(5) An die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, nicht jedoch für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.

§ 37

§ 68 Abs. 1 und 3, § 70 Abs. 1, 2 und 4 Satz 1 des Ausländergesetzes gelten entsprechend."

10. In § 39 werde nach den Wörtern "allgemeine Verwaltungsvorschriften" die Wörter "über die Ausführung dieses Gesetzes und anderer Gesetze, soweit sie staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen enthalten," eingefügt.

11. Nach § 40 werden folgende §§ 40a und 40b eingefügt:

§40a

Wer am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Abs. 2] Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.

§ 40 b

Ein Ausländer, der am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Abs. 3] rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § Abs. 3 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum [einsetzen: Tag und Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes gemäß Artikel 5 Abs. 3 vorangehenden Kalendertags sowie Jahreszahl des folgenden Kalenderjahres] gestellt werden."

Artikel 2

Änderung des Ausländergesetzes

Das Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 (BGBI. I S. 1354, 1356), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBI. I S. 2970), wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 85 bis 87 werden wie folgt gefaßt:

§ 85

Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder

(1) Ein Ausländer, der seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

2. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und

5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.

Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.

(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung, wenn ein minderjähriges Kind im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(3) Bei einem Ausländer, der das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.

§ 86

Ausschlußgründe

(1) Ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 85 besteht nicht, wenn

1. der Einbürgerungsbewerber nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder

2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

(2) Die Einbürgerung kann versagt werden, wenn ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 vorliegt.

§ 87

Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

(1) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn

1. das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,

2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat.

3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat.

4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,

5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder

6. der Ausländer politisch Verfolgter im Sinne von § 51 ist oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wird.

(2) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

(3) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Bundesgebiet in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist.

(4) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.

(5) Erfordert die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit die Volljährigkeit des Ausländers und liegen die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 im übrigen nicht vor, so erhält ein Ausländer, der nach dem Recht seines Heimatstaates noch minderjährig ist, abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 eine Einbürgerungszusicherung."

2. Die §§ 90 und 91 werden wie folgt gefaßt:

§ 90

Einbürgerungsgebühr

Die Gebühr für die Einbürgerung nach diesem Gesetz beträgt 500 Deutsche Mark. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, auf 100 Deutsche Mark. Von der Gebühr kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.

§ 91

Verfahrensvorschriften

Für das Verfahren bei der Einbürgerung gelten § 68 Abs. 1 und 3, § 70 Abs. 1, 2 und 4 Satz 1 entsprechend. Im übrigen gelten für das Verfahren bei der Einbürgerung einschließlich der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts."

3. Nach § 102 wird folgender § 102a eingefügt:

§ 102a

Übergangsregelung für Einbürgerungsbewerber

Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum [einsetzen: Datum der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag] gestellt worden sind, finden die §§ 85 bis 91 in der vor dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Abs. 3] geltenden Fassung mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 87 beurteilt."

Artikel 3

Folgeänderungen anderer Gesetze

§ 1

Änderung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit

Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:

1. Der Zweite Abschnitt wird aufgehoben.

2. In § 9 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1 und § 27 werden jeweils die Wörter "Reichs- und" gestrichen.

3. § 17 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefaßt:

(2) Hat der Erklärende oder der Antragsteller seinen dauernden Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

(3) Ändert sich im Lauf des Verfahrens der die Zuständigkeit begründende dauernde Aufenthalt des Betroffenen, so kann die bisher zuständige Behörde das Verfahren fortführen, wenn der Betroffene einverstanden ist und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.

§ 2

Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

In Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 29. September 1969 (BGBl. II S. 1953), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714) werden die Wörter "Reichs- und" gestrichen.

§ 3

Änderung des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974

In Artikel 3 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714) werden die Wörter "Reichs- und" gestrichen.

§ 4

Änderung des Gesetzes zur Verminderung

der Staatenlosigkeit

Artikel 2 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101) wird wie folgt gefaßt: "Für das Verfahren bei der Einbürgerung einschließlich der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gelten die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts."

§ 5

Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes

In § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 43 des Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265) geändert worden ist, wird die Angabe "§ 17 Abs. 3" durch die Angabe "§ 17 Abs. 2" ersetzt.

§ 6

Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Das Gesetz über Personalausweise in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 548), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1182), wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises darf in den Fällen des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Zeitpunkt der Vollendung des 23. Lebensjahres des Inhabers solange nicht überschreiten, bis die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat."

2. Dem § 2a Abs. 1 Satz 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:

"5. Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes."

§ 7

Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), wird wie folgt gefaßt:

"3. die Tatsache, daß

a) Paßversagungsgründe vorliegen, ein Paß versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise getroffen worden ist,

b) nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann."

§ 8

Änderung des Paßgesetzes

Das Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1182), wird wie folgt geändert:

1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

(1a) Die Gültigkeitsdauer eines Passes darf in den Fällen des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Zeitpunkt der Vollendung des 23. Lebensjahres des Inhabers solange nicht überschreiten, bis die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.

2. Dem § 21 Abs. 2 wird folgende Nummer 16 angefügt:

16. Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

§ 9

Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 70 Nr. 5 des Personenstandsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 833) geändert worden ist, wird wie folgt gefaßt:

"5. die Eintragung der Staatsangehörigkeit in die Personenstandsbücher."

§ 10

Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

§ 4 Abs. 3 Satz 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 829), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl.I S. 594) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 4

Außerkraftreten bisherigen Rechts

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-2, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.

Artikel 5

Inkrafttreten

(1) Am Tage nach der Verkündung treten in Kraft:

Artikel 1 Nr. 3 hinsichtlich § 4 Abs. 3 Satz 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, Artikel 1 Nr. 10 und Artikel 3 § 9.

(2) Am [einsetzen: Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] treten in Kraft:

1. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a) und b), Artikel 1 Nr. 4 und

2. Artikel 1 Nr. 11 hinsichtlich § 40a des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am . . . in Kraft.
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:18

§ 17 Staatsangehörigkeit: Verlusttatbestände

Die Staatsangehörigkeit geht verloren



1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),



2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),



3. durch Verzicht,



4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),



5. (aufgehoben)



6. (außer Kraft)


§ 18 Entlassung aus der Staatsangehörigkeit

Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.

§ 22 Versagung der Entlassung

(1) Die Entlassung darf nicht erteilt werden

1. Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen.

2. Wehrpflichtigen, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, daß gegen die Entlassung Bedenken nicht bestehen.

(2) (aufgehoben)

§ 24 Bestehenbleiben der Staatsangehörigkeit

Die Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene die ihm zugesicherte ausländische Staatsangehörigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach der Aushändigung der Entlassungsurkunde erworben hat.

§ 25 Verlust der Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

(1) Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag ... des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ... der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.



(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.



(3) Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Absatz 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.

§ 26 Verzicht auf Staatsangehörigkeit

(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.

(2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Entlassung nach § 22 Abs. 1 nicht erteilt werden dürfte; dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzichtende

1. seit mindestens zehn Jahren seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat oder

2. als Wehrpflichtiger im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat.

(3) Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der Genehmigungsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde.

Mehr unter:

http://www.einbuergern.de/Angebote/VerglStaG/vergleichstag.htm
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:25

"Doppelte Staatbürgerschaft"

Ursprünglich wollte die rot-grüne Regierung die Einbürgerung von Ausländern erleichtern, indem sie die sogenannte "doppelte Staatsbürgerschaft" ermöglichte. Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben, sollten anders als bisher ihren alten Pass behalten dürfen.

Der Zwang, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, hat bisher viele in Deutschland lebende Ausländer davon abgehalten, sich einbürgern zu lassen. Teilweise weil damit schwerwiegende Nachteile im Heimatland - z.B. in der Frage des Erbrechts - verbunden sind, teilweise weil die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit auf unüberwindliche Hindernisse stößt. So versuchen einige Staaten, wie z.B. der Iran, eine Ausbürgerung mit allen Mitteln zu verhindern; andere, wie z.B. Afghanistan, sind aufgrund des Zusammenbruchs der staatlichen Strukturen gar nicht in der Lage, eine Entlassungsurkunde aus der alten Staatsangehörigkeit auszustellen.

Viele Ausländer schrecken auch aufgrund der Erfahrungen der deutschen Geschichte und der immer wieder aufflammenden ausländerfeindlichen Pogrome davor zurück, alle Brücken zur alten Heimat abzubrechen und den legalen Anspruch auf eine spätere Rückkehr endgültig aufzugeben.

Der geplante, bescheidene Schritt in Richtung eines modernen Staatsbürgerschaftsrechts wurde sofort aufgegeben, als die CDU in einer unverhüllt ausländerfeindlichen Kampagne gegen die "doppelte Staatsbürgerschaft" zu Felde zog und auf dieser Grundlage die hessische Landtagswahl bestritt - und gewann. Es fand sich kein einziger Politiker der rot-grünen Regierungskoalition, der dieser reaktionären Kampagne offensiv entgegengetreten wäre und den eigenen Gesetzentwurf verteidigt hätte.

Nach dem Wahlsieg der CDU zog die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zurück und übernahm stattdessen ein vom früheren rheinland-pfälzischen Justizminister Cäsar (FDP) entwickeltes Optionsmodell, wonach spätestens ab dem 23. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich ist.

Das schändliche Einknicken von SPD und Grünen erhält gerade in diesen Tagen noch einen zusätzlichen bitteren Beigeschmack. Im Laufe der CDU-Finanzaffäre ist bekannt geworden, dass die Kampagne gegen den Doppelpass mit Millionenbeträgen finanziert wurde, die der Law-and-Order-Mann Manfred Kanther auf schwarzen Konten in der Schweiz und Liechtenstein gebunkert hatte.

http://www.wsws.org/de/2000/jan2000/staa-j28_prn.html
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:27

Die tunesische Staatsbürgerschaft anzunehmen sollte sehr gut bedacht sein, ich kann es dir nicht empfehlen, denn man sollte etwas weiter denken, wenn Kinder da sind, und die Ehe z.B. mal auseinander geht, deine Kinder siehst du dann sehr selten, wenn überhaupt noch.

Lass dich mal von einem Anwalt beraten in dieser Sache dies solltest du wirklich tun.

Claudia
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:39

Zu meiner Aussage das es da auch kalt wird, da habe ich einen Smilie hinter gesetzt, es sollte also nicht garde ernst gemeint sein. Ich weiß schon das es auch auch kalt wird, bin doch nicht blöd. Zu dem anderen möchte ich nichts mehr sagen, ich weiß nun welche Schritte ich einleiten muss und das werde ich dann tun. Und an die die mich verstanden haben sage ich ein Danke für die Informationen.
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:45

Hallo Blacktears,

um nötige Schritte einzuleiten, mußt Du erstmal 5 Jahre in Tunesien leben und Arabisch lernen!
LG Anna
Posted By: tornado

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 16:51

Anna und Claudia
Vergebliche Liebesmüh, Madame weiss es besser [Winken] !
In ein paar Jahren eröffnet sie dann vielleicht das Thema: wie komme ich aus Tunesien raus und wie erhalte ich meinen deutschen Pass wieder.
Schönen Abend Tornado
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 17:08

tornado ja so wird es sicher sein.

Claudia
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 20:56

Ja Danke [Wütend] dafür... *ironie*
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 21:46

Hallo Ihr Lieben,

he das ist ein Forum und jeder sollte seine Meinung sagen.

Ich kann Dir nur raten: Wenn dann überhaupt nur die Doppelte Staatsbürgerschaft. Und ich habe dafür mir Unterlagen aus dem Internet und dem zuständigen Amt schicken lassen.
Das ist kein Theme, bei den genannten Vorraussetzungen und Du musst ein Antrag stellen, das Du die Deutsche Staatsbürgerschaft behältst.
Aber Du kannst das alles im Netz nachlesen.
Guck einfach bei verschiedenen Suchmaschinen nach.

Lass einfach alles auf Dich zukommmen. Und dann entscheide später. Du hast doch noch viel Zeit.

Weisst Du was - Du hast ein LEBEN und bist für Dich verantwortlich. SEI FROH, lass Dir das auch nicht nehmen.

Ich weiss nicht wie darüber Du Dir im klaren bist, wie schnell überhaupt ein Leben wieder verlöschen kann.

Geniese jeden Tag und überhaupt - SORRY LEUTE! Anna, etc.
Mein Hund hat Gift gefressen und das schlimmste ist, man kann nur noch bangen und hoffen, es geht ihm relativ gut, für seine Blutwerte.

Hat Infussionen bekommen und nun muss ich bis Montag warten.

Ich weiss, sicher interessiert das eh niemanden hier, aber damit Ihr nur Bescheid wisst, das ich im Moment am ENDE bin.
Will doch nächsten Samstag nach Tunesien fliegen: Ist doch alles mist so.

Mein Hund, ein CockerSpaniel,Braunschimmel, echt süss - hat so einen ******* TOD nicht verdient.

Wer kann mir folgendes auf Tunesisch oder Französisch übersetzen:

Ich muss warten, ob die Infussionen noch die Nieren reinigen können und wieder anfangen den Körper richtig zu reinigen, ansonsten vergiftet der Körper sich weiter von Innen - wahrscheinlich durch ein Gift das die Nieren - Lahmgelegt hat.

Es geht meinen Hund noch nicht einmal sehr schlecht, aber laut der Blut/Nierenwerte müsste er nur da liegen und fast Tod sein.

Aber er leidet nicht und es geht ihm wieder besser.
Ich muss noch warten, und wenn ich Glück habe , dann hat er nur Gift gefressen und dann kann er es schaffen - sagt der Tierarzt , eben weil er noch relativ fit ist.

Man muss einfach abwarten. Es ist so schrecklich, nicht helfen zu können und nur dazu sitzen und zu warten.

Alles Mist. [weinen2]

DANKE - wenn mir das jemand übersetzen würde, denn ich glaube mein Habibi macht sich fast total verrückt und habe Ihm ja schon versucht alles zu erklären, aber es ist nicht einfach.

DANKE
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 22/10/2004 21:50

Achja, der Tierarzt macht mir nicht viel Hoffnung.

Eben weil, die Werte so schlecht sind.

Und was sind das für schweine die Rattengiftflöckchen in dem Park verteilen!

Sorry die Rechtschreibfehler
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 08:36

tut mir echt leid für dich, Steffi. Wie gehts deinem Hund?
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 22:49

Hallo blacktears,

Zitat:
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
hier hätten wir den für dich wichtigen Abschnitt aus Claudias Text. Mußt also wie mabrouk es schrieb, möglichst bald hier einen Antrag stellen, auf Beibehaltung der dt SBS. Und bevor du drüben die SBS beantragst unbedingt einen Bescheid von hier haben.

Die dt Botschaft in Tunis schreibt:

Zitat:
Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis,
Tel.: 71-333.000, beantragt werden.
Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:
Ministère de l'Intérieur et du Développement local
Service des Etrangers
1, Avenue Habib Bourguiba
1001 Tunis
Tel.: 00216-71-333.000

Ich denke mal deine Frage nach Beschleunigung des Ganzen, kannst du nur vor Ort klären, wenn du die zuständige Stelle aufgesucht hast oder dein Hase dort angerufen hat.
Jetzt alles klar?
Gruß ines
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 11:08

Alles klar. Das dachte ich mir schon das ich diese Dinge nur da klären kann, deshalb fliege ich ja auch nochmal hin, bevor ich runter ziehe. Dann steht dem nichts mehr im Wege und meine Arbeit kann ich eh erst im März anfangen, bis dahin hab ich noch Zeit und kann noch mal nach Deutschland gehen. Danke dir für die Infos! Blacktears
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 11:09

Hallo

Ja, muss muss einfach abwarten am Montag, wenn das Blut abgenommen wird - weiss man ob er es schaffen könnte oder die Nieren zu stark geschädigt sind.

Hab 3 Tage nichts gegessen und bin am Ende. Was gibt es nur für menschen!

Kann mir niemand das für meinen Habibi übersetzen? [hilfe]

[hilfe]
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 11:19

Hallo Steffi,

mach mal ein neues Thema auf damit, unter Anzeigen oder so, vielleicht liest ja da jemand der dir das übersetzen kann. Und da hatten sich doch auch schon einige in einem anderen Thema bereiterklärt mit Übersetzungen zu helfen, guck da mal.

Alles Gute, ich drück die Daumen
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 23/10/2004 13:02

Es müssen aber sehr wichtige Gründe vorliegen um zwei Staatsbürgerschaften zu bekommen.

Gründe wären:

wenn du Besitz / Grundstücke in Deutschland hast schon jetzt, da es auf die Daten darauf ankommt

wenn du Beamter usw. bist

so ohne Weiteres bekommt man keine 2 Staatsbürgerschaften, denn die CDU hat dies erst im Juli 2004 im Bundestag abgelehnt, wenn es nach der Rot/Grünen Regierung gegangen wäre, wäre dies kein Problem.

Man sollte alles lesen und so steht es auch aktuell auf der Seite vom Auswärtigen Amt.

Ehemalige Deutsche, die nach dem bisherigen Recht ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verloren hatten (§ 25 StAG), können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen bei Wohnsitznahme im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit unter erleichterten Voraussetzungen wieder erwerben.

Ehemalige Deutsche können auch bei Beibehaltung ihres Wohnsitzes im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben, wobei der Stellungnahme der zuständigen Auslandsvertretung wesentliche Bedeutung zukommt (§ 13 StAG).

Ausländer können auch im Ausland eingebürgert werden, sofern besondere Bindungen an Deutschland dies rechtfertigen (§ 14 StAG).

Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes. Der Verlust tritt bei Personen, die nicht der deutschen Wehrpflicht unterliegen, in jedem Fall ein, da sie eine Zustimmung eines Kreiswehrersatzamtes nicht erhalten können.

Wenn dies alles bei dir zutrifft dann kannst du beide Staatsbürgerschaften behalten, aber dies ist das aktuelle Gesetz welches am 01.01.2000 in Kraft trat.

Claudia
Posted By: Amouna

Re: Staatsbürgerschaft - 25/10/2004 15:15

hab mir nicht alles durchgelesen...aber ich habe das glück beide staatsangehörigkeiten deutsch/tunesisch zu haben und mich nie für die eine oder die andere entscheiden zu müssen [Lächeln] )das liegt aber auch nur daran, dass meine mama deutsche und mein papa tunesier ist.
also..ich würde dir gaaaanz dringend empfehlen, die deutsche beizubehalten!!! wenn ich mich entscheiden müsste würde ich auch die deutsche nehmen.immer der ganze visum kram...und das ist icht mal so ne sache die man heute beantragt und am nächsten tag bekommt(!!) ich hoffe da bist du dir im klaren...ein bekannter von uns bildet die leibwächter des präsidenten aus und hat ziiiiemlich gute beziehungen (besonders hilfreich, wenn man mal zu schnell gefahren ist und den lappen abgeben müsste...hehe..es geht doch nix über VITAMIN B) naja und der hat auch einige monate gebraucht, bis er ein visum für sich und seine frau zub seiner tochter nach canada bekommen hat!!!
die bekannten meiner eltern (sie holländerin, er tunesier) bereits verheiratet, leben schon seit 20 jahren in tunesien. und sie muss regelmäßig ihre aufenthaltsgenehmigung erweitern lasse, das geht ohne probleme....
überlegs dir gut!!!
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 25/10/2004 18:15

Klar werde ich die Deutsche beibehalten. Ich habe mein Habibi auch schon beauftragt mal nach zu gucken was ich machen muss. Also ich finde es vom Vorteil 2 zu haben und es geht auch bei uns.
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 25/10/2004 20:42

Warum musst Du nicht selbst nach.

www.Bundeswehrverwaltungsamt.de

Und er kann da gar nichts machen, Du musst zu erst eine Antrag stellen auf Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft, danach die Neue er annehmen, sonst verlierst Du die Deutsche automatisch.

Lies doch mal selbst !!!

Gruss Stefanie
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 05:42

Stefanie es ist doch leichter es andere machen zu lassen.
Ich kann dies nicht mehr verstehen, erst wird eine Frage dazu gestellt und dann weiß man eh schon alles usw.

Claudia
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 06:20

Ich habe doch nicht behauptet das ich jetzt eh schon alles weiß. Nur 2-3 brauchbare Infos waren ja hier dabei und dann habe ich mich näher erkundigt. Habibi fragt nur mal nac, ist mir schon klar das ich es selber beantragen muss
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 06:24

Weißt du wenn man hier Infos rein stellt so wie es ist, wird einen kein Glauben geschenkt, hier haben recht viele Mitglieder dir Infos geschrieben und Tipps gegeben.

Ich war Sonntag und Montag auf einem Internationalen Symposium wo es auch um diese Themen ging, manchmal kannst einfach was glauben, dort waren nur Redner die diese Gesetze machen.

Claudia
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 22:38

Hallo Claudia,
blacktears hat doch im allerersten Beitrag geschrieben, dass sie beide SBS haben will...
Es geht doch gar nicht darum, das sie versucht sich zu entscheiden. Sie geht rüber und sucht nach einem legalen Weg dort zu bleiben. Na klar sollte ihr Freund sie unterstützen und notwendige Anrufe vor Ort für sie tätigen.
Gruß ines
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 16:31

Ines wie will der Freund in Tunesien ihr helfen bei der Beantragung der zweiten Staatsbürgerschaft?

Dies kann und muß sie ganz allein hier in D machen, wenn sie den Schritt 2 vor dem 1. tut, kann es passieren das man die Deutsche Staatsbürgerschaft ihr wegnimmt.
So wie es auch schon jemand anderes im Forum geschrieben hat.
Warum braucht man als Deutsche unbedingt die Tunesische Staatsbürgerschaft? Diese Frage stelle ich mir echt schon lange.

Okay dies ist jedem selbst überlassen aber wenn ich wirklich ehrlich bin und mir mal alle Beiträge von ihr anschaue die zuvor geschrieben wurden, kann sie nicht so viel Erfahrung mit Tunesien Allgemein haben.

Claudia
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 17:56

Was ist so falsch daran sich zu erkundigen? Erkundigen!!!
Und woran bitte machst du das nun wieder fest das ich keine Erfahrung habe? Spielst du damit wieder auf meine Beitrag an wo ich geschrieben habe das ich angeblich nicht weiß das es dort auch kalt wird, die Ironie darin wurde ja schon übersehen, habe ich gemerkt. Odr vielleicht auch daran das ich nach anderen Rezepten für Brik suche? Oder woran?
Na ist doch auch egal, lass mich och machen wie ich es will, ich habe keine Lust mehr darauf zu antworten. Gibt ja noch einige die mich verstehen, auch wenn du nicht!
Ich kann die Aufregung hier nicht verstehen, ich habe doch nur eine Frage gestellt.
Binchen meld dich mal wieder bei mir, vermiss dich... Hast schon lang nichts mehr geschrieben.
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 18:24

Zitat:
Ich ziehe bald runter nach Tunesien zu Habibi. Möchte auch gerne die Staatsbürgerschaft annehmen (Deutsch auch behalten), mein Schatz meint man nimmt die automatisch an wenn man 5 Jahre in TN gelebt hat. Geht es nicht auch anders das es schneller geht. Also vieleicht durch die Heirat?
Nein ich bin nicht von den Beiträgen zum Brik Rezept usw. ausgegangen sondern von dem Zitat hier im Beitrag.

Wenn jeder Bundesbürger nach 5 Jahren Ausland automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes annimmt wo er arbeitet / lebt dann wäre es sehr sehr schlimm.
Weißt du wieviele Deutsche in Botschaften, Hilfsorganisationen usw. tätig sind, alle die würden nach 5 Jahren ob sie wollen oder nicht automatisch eine andere Staatsbürgerschaft bekommen, das würde einfach zu weit gehen und es müsste weltweit gleiche Gesetze geben.

Wenn ich eine Person mit einer anderen Staatsbürgerschaft heirate, hat dies noch nie etwas mit dem Wechsel in diese Staatsbürgerschaft zu tun.

Du schriebst dann du hast dich erkundigt das es geht beide zu bekommen / haben. Da müsstest du aber auch die besonderen Bedigungen die man haben muß gelesen haben.
Denn ohne Weitere geht es eben nicht beide zu haben.

Aber okay du wirst es richtig machen und deine Infos sind sicher auch richtig.

Claudia
Posted By: Wolfgang

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 20:03

Hat jemand Info`s oder Erfahrung wie es mit den Rentner und der TN-Staatsbürgerschaft so in TN läuft. Unter Beibehaltung der "Deutschen". Ich denke da kann es alles einfacher und schneller gehen, ist ein gesichertes Einkommen da. Beschäftige mich mit diesem Thema.
Viele Grüße
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 21:01

WWW.Bundeswehrverwaltungsamt.de

Da könnte Ihr alles erfahren!

Bei Erwerb einer Ausländischen Staatsbürgerschaft informiert Euch doch einfach.

LESEN IST DOCH GAR NICHT SO SCHWER:

Es ist immer einfach, sich bedienen zu lassen.

Es gibt Suchmaschinen und da findet man alles !!!
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 26/10/2004 21:14

Claudia, ich verstehe nicht, warum du nicht locker lässt.

Anhand des bißchens was Blacktears hier geschrieben hat kannst du doch nun wirklich nicht einschätzen welche Erfahrungen sie hat, und auch wenn sie sie nicht hat, na und? Ich versteh dein Problem nicht.

Ihre Frage ist doch beantwortet und nun ist es doch gut, was und warum willst du alles aus ihr "rausquetschen" (siehe auch den anderen Thread mit den Fragen wegen ihrer Arbeit)
[nixweiss1] [nixweiss1]
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 04:58

Naja Doreen - vielleicht hält Claudia Blacktears für einen Troll? Bei den vielen "Ungereimtheiten" kann man schon auf den Gedanken kommen - und es liegt in der Natur von Forenmamas, Trolle nicht sonderlich zu schätzen. Und wenn jemand immer wieder Fragen aufwirft, die zu sehr kontroversen Diskussionen führen, selber auf Fragen kaum oder nebulös antwortet - dann macht man sich schon so seine Gedanken, ob da nicht nur jemand böswillig ein Forum "zumüllen" will. Ich bin wahrhaftig nicht so oft mit Claudia einer Meinung, aber in diesem Falle - kann ich ihr irgendwie nachfühlen.
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 05:04

Hi Karmoussa, dua auch schon so früh auf den Beinen??!!

du magst ja recht haben, aber ich find irgendwann isses auch mal wieder gut und wenn man jedem Troll der hier auftaucht ständig und immer wieder hinterherschreiben würde...naja, egal, bin trotzdem der Meinung das diese Bohrerei sinnlos ist.
Als ich noch so jung war [Breites Grinsen] (lang isses her) hab ich auch immer alles besser gewußt und ich kann mich daran noch sehr gut erinnern, obwohl es ja schon sehr sehr lange her ist [Schüchtern]
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 05:41

Jo Doreen - der frühe Vogel fängt den Wurm, gehöre zu denen, die vor'm Aufstehen aufstehen (so gegen 5.00). Und... ob du wirklich älter bist als ich.... kann ich kaum glauben... oder doch? Naja, egal, bin jedenfalls trotz fortgeschrittener Faltenbildung meilenweit entfernt vom MHD...
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 05:42

Wolfgang du behälst natürlich deine Staatsbürgerschaft egal wie lange du im Ausland lebst, von allein verliert man diese nicht.

Warum ich immer wieder nachbohre, ganz einfach und es wurde auch schon geschrieben.

Was gut ist das wir schon wieder ein Mitglied gefunden haben, welches mit zwei Nicknamen hier ist und ihre Meinung immer von zwei Seiten darstellt, und dies akzeptiere ich nicht und werde ich auch nie akzeptieren.

Hiermit ist NICHT Blacktears gemeint.

Claudia
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 06:00

5 Uhr kommt bei mir auch hin, aber dafür ist nachmittags noch viel Zeit für die anderen schönen Dinge des Lebens. [Schüchtern]
Da ich nicht weiß wie alt du bist kann ich dazu nicht viel sagen aber ich tippe auf fast gleich. Klär mich mal auf, MHD [Durcheinander] [nixweiss1]
Faltenbildung?? Was ist das??? [Breites Grinsen]
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 06:32

Mit welchen Fragen mülle ich hier ein Forum zu? Etwa nur weil ich wissen wollte wie man Brik noch machen kann? Interessiert mich halt, weil ich es mag. Oder die Frage wie ich ihm helfen kann? Was daran schlimm ist. Also ich weiß nicht, nur weil ich eine Frage hatte die nun so bombadiert wird heißt es gleich ich mülle hier alles zu, oder wie? Na dann weiß ich ja Bescheid. Vielen Dank, werde ich ab jetzt wohl keine Fragen mehr stellen dürfen. Des weiteren habe ich meine Antworten bekommen und jetzt ist doch auch mal gut gewesen. Die andere Frage von Claudia werde ich auch nicht beantworten. Alle mit denen ich so Kontakt habe wissen ja was los ist und dann ist das auch ok.
Posted By: Blacktears

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 06:38

Hi Clauia, warum bohrst du dann immer wieder bei mir nach? Dann sage das doch dem Mitglied was unter 2 Namen hier ist. Ich bin es ja nicht. Ich wollte doch nie so einen Streit verursachen, wollte nur eine ganz normale Frage beantwortet haben und gut is. Woher soll ich wissen das man dann gleich als Troll "beschimpft" wird und einen hinterher gesagt wird ich mülle alles zu. Dann sagt das doch gleich, dann weiß ich das man hier nicht erwünscht ist und gehe in ein anderes Forum. Verstehe ich nicht. Aber vielleicht könnte mir mal jemand erklären mit welchen Themen man alles zu müllt, dann werde ich diese zu vermeiden wissen.
Na wenn du von einen Zitat darauf schließen willst, bitte!
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 06:55

@doreen: MHD = Mindesthaltbarkeitsdatum, Faltenbildung = Existenzberechtigung für 100 Kosmetikfirmen

@blacktears: Warum ziehst du dir den Stiefel an, wenn er dir nicht passen sollte? Ich hab nur versucht, Doreen zu erklären, welche Gedanken evtl. für Claudias Reaktion verantwortlich sein könnten.
Und des Weiteren denke ich mir: Reisende soll man nicht aufhalten [Winken]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 07:07

Ich kann nicht verstehen was hier für ein Aufstand gemacht wird. Finde das wirklich übel! Was hat sie bitte gemacht das man sie als "Troll" bezeichnet?? Als neues Mitglied bekommt ja da wirklich Angst fragen zustellen...... [Enttäscht]

Nichts für ungut....
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 07:12

Woelkchen - auch dir empfehle ich, gründlicher zu lesen. Es hat NIEMAND sie als Troll bezeichnet - ich (jedenfalls) habe nur gesagt, dass ein Forenbesitzer auf die Idee kommen könnte, es handelt sich um einen Troll, wenn jemand nur Fragen aufwirft, selber aber wenig antwortet. Und das ist nunmal das Verhalten von Trollen. Liegt doch wohl an jedem selber, wenn er in diesen Verdacht gerät, ein paar sachliche Antworten statt unterlippenvorschiebendes Schmoll-jetzt-geh-ich-aber-ihr-seid-so-gemein! wäre da wohl sinnvoller, meinst du nicht?
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 07:26

Ich habe die Beiträge gelesen, vielen Dank für diese Info. Ich habe auch nie behauptet das DU sie als Troll bezeichnest.
Wohl aber Claudia scheint sich da nicht sicher zu sein:

Zitat:

Warum ich immer wieder nachbohre, ganz einfach und es wurde auch schon geschrieben.
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Vielleicht bin ich auch noch nicht lange genug dabei um so was zu beurteilen. Ist ja auch nicht böse gemeint. Aber ich habe es als ein bisschen unfair empfunden. Sorry.
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 09:24

Jetzt weiss ich wozu man die tunesische Staatsbürgerschaft braucht. Man will ja wählen gehen!!!!!!!
*Duckundwegbinichauchschon* [hammer]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 09:50

Geniale Idee! Ich will auch die tunesische Staatsbürgerschaft!!!!! [Breites Grinsen]
Posted By: Muckimama

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 09:58

Hihi,hast ja jetzt noch Zeit genug bis zur nächsten Wahl [lachen2]
Posted By: Anonym

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 22:03

Da muß ich dann aber wohl ganz schnell nach T übersiedeln, um das noch irgendwie zu schaffen. Vielleicht werden mir ja die Besuche schon auf die 5 Jahre angerechnet - dann schaffe ich es locker!
Posted By: CKI67

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 14:16

Hallöchen, leider weiss ich nicht viel über die politische Lage in Tunesien, aber ich lebe in Berlin. In der vorigen Woche wurde hier an 3 verschiedenen Tagen Leute auf offener Straße an b.z.w. erschossen. Würde sagen, ist auch nicht so ungefährlich. Ich denke jedes Land hat seine Probleme, man muss entscheiden, ob man damit Leben kann.
LG CKI
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 18:56

Bitte lest einfach die Beiträge von Anfang bis Ende, ich habe auch Blacktears nicht als Troll bezeichnet mein letzter Satz müßte dies eigentlich deutlich machen.

Wenn man hier Fragen egal welche stellt, und man bekommt darauf ganz sachliche Antworten, dann kommt aber gleich wieder nein das ist nicht so ich habe mich erkundigt, dann stelle ich mir wirklich die Frage:
warum wurde zu beginn gefragt wenn man sich schon erkundigt hat?

Aber egal zum Glück sehe ich es allein nicht nur so denn mein PN Fach ist irgend wie recht voll, Dank an alle die mir Pns geschickt haben und ich werde auch auf alle antworten.

Blacktears du kannst immer Fragen stellen, keiner verbietet dies dir, aber bitte wenn dir andere Mitglieder Fragen stellen, sollte man dann auch darauf antworten, dies beruht einfach auf Gegenseitigkeit, oder denkst du nicht.
Du schreibst das andere Bescheid wissen, und du nicht auf meine Fragen antwortest, dann schreibe doch auch mit den anderen Privat und stelle nicht erst irgend etwas rein, was Fragen verursacht.

Claudia
Posted By: steffihamm

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 19:11

@Blacktears

Claudia hat Dich nicht damit gemeint.

Jetzt gebe Ich Dir mal einen Tipp, den wir kennnen uns ja ein wenig.

Lies bitte sorgfältiger die Antworten, und auch die Beiträge, dann hättest Du Dir viele Fragen ersparen können.

Das hat was mit Oberflächlichkeit zu tun, Stress etc. UNERFAHRENHEIT

Und Du bist noch jung.

Kann Dir nur raten, in Ruhe und alles genau zu lesen.

Das bildet, und viele Fragen erledigen sich dann von selbst.

Glaube mir und ich war damals auch mal eine Zeitlang so, alle haben mich plötzlich für dumm gehalten, aber es lag eher daran, das ich mich kaum konzentrieren konnte, weil ich mir die Nächte um die Ohren gehauen habe und während meiner normalen Arbeit noch Kellnern gegangen bin.

Naja, da war ich so ziemlich müde und konnte mir einfach nicht mehr die Zeit nehmen, etwas in Ruhe zu machen.

Oh, da merkt man dann.

Also, nimm DIR die Zeit und antworte immer erst dann. [daumen]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 19:29

steffi so ist es auch und ich denke jeder kennt solche Situationen, oder?

Claudia
Posted By: Wolfgang

Re: Staatsbürgerschaft - 27/10/2004 21:07

Hallo steffihamm, ich kann lesen. Hab alle amtlichen Infos hierzu. Meine Frage war, hat jemand,möglichst Rentner, hierzu Erfahrung ? Kann hier ja etwas anders in TN gehen ?
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 28/10/2004 05:16

Hallo Wolfrang,
Steffi meinte auch nicht dich mit diesem Beitrag denn es steht groß an wenn diese Worte gehen sollen darüber.

steffihamm

Mitglied
Benutzer # 2205
erstellt am: 27. Oktober 2004 21:11
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@Blacktears..............

Ich wünsche allen einen schönen Tag

Claudia
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 28/10/2004 12:09

@Claudia,
ganz so wie du es darstellst war es nicht. Blacktears hat die Frage gestellt zur SBS und bekam zur Antwort, dass man konvertieren müsse. Darauf habe ich geschrieben, dass dem nicht so ist. Anna hat es ja auch später klargestellt, dass es eine falsche Info war.
blacktears selbst hatte also mit dem Streit der losgetreten wurde, nichts zu tun. Sie hat sich anfangs absolut rausgehalten und lediglich nicht öffentlich auf persönliche Fragen geantwortet. Angefangen sich zu rechtfertigen hat sie erst später, wie man sehr schön nachlesen kann.
Wie man es macht ist es falsch, ne?! Äußert man sich zu den Vorwürfen, "zieht man sich den Schuh an" und geht man nicht darauf ein, "braucht man sich nicht zu wundern, wenn man keine Antworten bekommt" Versteh` ich alles nicht.

@steffihamm,
ich würde ja gerne lesen gehen aber dein link funktioniert irgendwie nicht. Da steht "No results found".

@wolfgang,
du hast amtliche Infos aus denen hervorgeht, welche Vorraussetzungen nötig sind, um die tun SBS zu beantragen? Das würde mich ehrlich interessieren, vielleicht kannst du sie mir zukommen lassen? Gerne auch per PN oder mail um hier weitere Diskussionen zu vermeiden. Ich finde dazu im Netz absolut nichts und die Botschaft in Berlin gab Anna offensichtlich ganz andere Auskünfte als mir...

Gruss, ines
Posted By: Karmoussa

Re: Staatsbürgerschaft - 28/10/2004 12:15

Naja, nanoussa - dann sollte sie solche Dinge aber von vornherein per PN klären, meinst du nicht? Resp. klar sagen - ok, danke, Thema erledigt, habe meine Antworten per PN bekommen und betrachte es damit für mich als abgeschlossen.

Das ist meine bescheidene Meinung. Dann weiss jeder, sie WILL nichts mehr sagen, weil es nicht mehr relevant ist. So entsteht der Eindruck, sie KANN nichts mehr sagen...
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 28/10/2004 12:22

Jetzt lass doch mal das Mädels in Ruhe. Ich find da hatten wir es hier schon schlimmer, jetzt isses doch mal jut. Sie ist doch noch jung, manchmal ein bißchen durcheinander, habt ihr das schon alles vergessen als ihr so alt ward?? menno!! [hammer]
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 28/10/2004 13:04

@karmoussa,
hat sie das nicht mit ihren eigenen Worten in ihrem Beitrag vom 22. Oktober 2004 18:39 ???? Ich finde schon...
Zitat:
Mh, eigentlich habe ich doch nur eine ganz normale Frage gestellt?! Wollte hier keinen Streit anzetteln unter irgendwelchen Mitgliedern die nicht meiner Meinung sind. Nur 2 von denen haben auf meine Frage reagiert! Finde ich echt schade, bei den vielen Kommentaren.
Wenn andere mich nicht verstehen können ist ja ok und die die mich verstehen Danke für die Infos!
Ich weiß nur das ich 2 gleichzeitig annehmen kann, von daher hat das auch Vorteile, ich möchte es machen und fertig, wollte doch nur wissen ob es auch schneller geht.

Die Sache mit den PN bezog sich doch darauf, dass sie die öffentlich gestellten Fragen manchen Leuten per PN beantwortet hat, aber nicht öffentlich beantworten will. Nicht dass sie ihre Infos per PN bekommen oder abgeklärt hat. Ist es echt so schwierig?

@doreen,
mir gehts eigentlich nur darum klarzustellen, dass ich es war, die den Streit losgetreten hat und nicht blacktears. Wäre ja nicht fair, dass jetzt an ihr kleben zu lassen. Wie dem auch sei, das Einzigste was mich perönlich daran noch interessiert, sind nachlesbare Infos bezüglich Schritt zwei [Breites Grinsen]

Gruss ines
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 29/10/2004 05:24

Hallo Ines,

ich glaube das ganze ist nicht nur entstanden wegen diesem Thema, wenn man unter Partnerschaften liest und dann Fragen stellt, haben einige keine Antworten bekommen, und dies ist dann schon etwas komisch.

Mir ist es absolut egal wer wann nach Tunesien geht um zu Arbeiten, zu heiraten oder die tun. Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Hauptsache man weiß was man tut und wenn etwas schief geht, sollte man dann auch nicht jammern und schreiben er hat mich betrogen, ich bin am Ende usw.

Claudia
Posted By: Wolfgang

Re: Staatsbürgerschaft - 02/11/2004 21:03

Eine Antwort vom Bundesverwaltungsamt:
Deutsche, die im Ausland leben können unter bestimmten vom Gesetzgeber genau definierten Voraussetzungen vor Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Beibehaltungsgenehmigungen nur auf zwei Jahre befristet ausgestellt werden. Daher empfehle ich, ggf. erst die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Tunesien erfüllen.
Selbstverständlich stehe ich auch telefonisch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Doris Charon
Bundesverwaltungsamt
Telefon 0221 758 4273
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 06:34

Wolfgang so wie wir es immer in den Beiträgen geschrieben haben, Danke noch mal für diese Info, vielleicht glaubt nun der letzte es auch, das es nicht so leicht ist.

Claudia
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 06:44

Na Claudia, nochmal ein bißchen nachpieksen? Du kannst du aber auch nicht lassen, ne.
Ich kann mich gar nicht erinnern das jemand behauptet hat das es einfach ist? [nixweiss1]
Aber sicher hab ich da was überlesen [Schüchtern]
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 18:52

Doreen wir schrieben doch immer das es nicht so leicht geht 2 Staatsbürgerschaften zu bekommen, aber dies wurde immer sofort wieder rufen, mit ich habe mich schon informiert usw. und wenn man direkt dann eine Frage stellte bekam man bis heute keine Antwort.

Claudia
Posted By: Doreen

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 18:57

Allet is jut, Claudia.

Sag mal, das gehört hier nicht zum Thema aber wenn wir grad mal hier sind: wenn jemand schon lange nicht mehr im Forum war und alles vergessen hat (Benutzername und Kennwort und sich auch seine EMail Adresse geändert hat) muss er sich wohl neu anmelden/registrieren, oder?
Danke!
Posted By: Wolfgang

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 20:08

Fazit: den D-Pass behalten.
Posted By: nonameb

Re: Staatsbürgerschaft - 03/11/2004 22:38

@Wolfgang,
in dem Fall eine nachvollziehbare Entscheidung!

@Claudia,
ich finde es schade, dass man hier nicht einfach nur Informationen austauschen kann. Erst gab es falsche Infos, dann eine Debatte über das Für und Wider einer Entscheidung und selbst jetzt scheint es noch nicht okay zu sein, dass nicht jeder der `ne Frage hat, sein Privatleben offenbaren und diskutieren will.
Abgesehen davon, dass Niemand schrieb, es sei einfach, waren die Informationen von der tun Botschaft sehr widersprüchlich und deine Textauszüge bezogen sich ausschließlich auf die Beibehaltung der dt SBS.
Weißt du, da mein Kind in absehbarer Zeit vor genau dieser Problematik (doppelte SBS) steht, interessiert mich das Thema - aber auch nur das Thema. Und blacktears ist ja weg, kann also euer Forum nicht mehr "zumüllen".
Was soll - ich brauch wohl auch wieder mal eine längere Forumspause. [Schüchtern]
Gruss, ines
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Staatsbürgerschaft - 04/11/2004 06:17

Doreen sicher ist dies ein Problem aber den Benutzername weiß man sicher noch, wenn nicht dann bitte mir die alte Mail Adresse senden, und ich rufe die daten über die Admin Seite auf und kann die neue Mail Adresse dann einsetzen und der oder die jenige bekommt ein neues Paßwort auf die neue Mail Adresse geschickt.

Claudia
Posted By: Wolfgang

Re: Staatsbürgerschaft - 04/11/2004 19:00

Hab nochmals mit dem Amt gesprochen. Wenn man die Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat, wie oben beschrieben, kann der TN Pass beantragt werden. Man hat dann 2 Pässe. Vom zeitlichen Ablauf ist das aber nur möglich wenn man bereits in TN lebt. Die D-SBS bleibt auf Lebzeit erhalten. Ich hoffe jetzt ist alles klar !
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