Naja das muss jeder selber entscheiden.
Beginnen tut das ganze schon malmit :
Natürliche Personen oder Mitarbeiter von juristischen Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder zur Berufsausbildung im Ausland aufhalten....wie das aussieht, wenn man eben nicht beruflich ins Ausland geht etc. muss eben geklärt werden.
Daran denken, dass die meisten eine maximale Dauer von 5 Jahren anbieten und dann erneut ein Versicherungswechsel statt finden muss (zu eben noch höheren Beiträgen).
Vertraglich auch darauf achten.......oft sind Zahngeschichte, Schwangerschaften ausgeschlossen oder eben mit Wartezeiten verbunden.
Meine Schwester hat nach 5 Jahren Auslandsaufenthalt die Versicherung gewechselt (wechseln müssen!) und wurde dann 6 Monate nach Vertragsabschluss schwanger und konnte diese ganze Geschichte komplett selber zahlen (ist nicht billig
).
LG Simla