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ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??

Posted By: la_luna

ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 15/11/2009 22:52

Hallo,

ich bin neu und weiß gar nicht ob ich hier gerade richtig poste aber zu not kann es bestimmt jemand für mich verschieben s52

Also mich würde interessieren wie es denn nun konkret aussieht wenn ein Visum abgelehnt oder genehmigt wird!?!

Also ich glaube wenn es genehmigt wird hat man dann so einen bunten dings im pass wo alles draufsteht also Einreise und Ausreisedatum und so....oder??

und wenn es abgelenht wird??

wer schön wenn ich schnell ne antwort bekomme...morgen um 13.30 wird abgeholt!!

lg
Posted By: PeppermintPatty

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 16/11/2009 10:13

Hallo la luna,

was denn für ein Visum überhaupt?
FZF oder Besuch?
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 16/11/2009 10:53

Halli Hallo,

schwarzer Stempel = abgelehnt
grüner Stempel = genehmigt + Infos

Falls es sich um ein Besuchervisum handelt, sagen die dem Abholder direkt ob ers bekommen hat oder nicht.

Viel Glück
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 16/11/2009 15:03

ja danke hat sich erledigt is abgelehnt worden. es gab allerdings eine begründung die man direkt genannt hat!

trotz ausreichender finazieller mittel und guten ganzjährigen job abgelehnt da ledig und kinderlos und somit ungebunden = keine rückkehrbereitschaft!!

Alles Moppelkotze!!!
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 16/11/2009 15:07

Ach du, bei mir/uns wars doch genauso!
SCHEISSE IST DOCH DES !!!!


Kopf hoch, nicht verzagen gell :-)
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 16/11/2009 19:20

Original geschrieben von: la_luna
ja danke hat sich erledigt is abgelehnt worden. es gab allerdings eine begründung die man direkt genannt hat!

trotz ausreichender finazieller mittel und guten ganzjährigen job abgelehnt da ledig und kinderlos und somit ungebunden = keine rückkehrbereitschaft!!

Alles Moppelkotze!!!


Genauso schauts aber aus, leider.
Allerdings auch verständlich,wenn man bedenkt wiewenige tatsächlich nur zurückkehren. Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.
Trotz Allem tut es mir sehr leid für Dich. s44
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:16

HA also Widerspruch kann man einlegen, ich weiß hab schon gelesen das das meistens nichts bringt.

Aber wenn man neue Papiere bringt die den Konsul überzeugen das er zurückkommt, dann könnte es was bringen oder?

Hab irgendwo gelesen das man innerhalb von 4 wochen widerspruch erheben muss und zwar muss man einfach mit den unterlagen wiederkommen und sagen das man widerspruch einlegen muss!!

Is das so richtig??
Hat jemand erfahrung damit???

wäre um jede rat dankbar....
...hab auch gehört das man sowas wie ne garantie machen kann das man dafür verantwortlich ist das derjenige den man einlädt auch zurückkommt....

...es kann ja auch nicht angehen das nur familienväter über 30 ein visum bekommen...

lg
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:21

Original geschrieben von: la_luna

...hab auch gehört das man sowas wie ne garantie machen kann das man dafür verantwortlich ist das derjenige den man einlädt auch zurückkommt

Hallo Luna,
eine "Einladung" hat im Sprachgebrauch viele Namen, unter anderem auch "Garantiebrief" "Verpflichtungserklärung" usw.
Mit einer Verpflichtungserklärung ist man eh für alles verantwortlich......und man selbst wird es wohl kaum schaffen einen Untergetauchten wieder zu finden und in den Flieger zu setzen.
LG Simla
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:24

Original geschrieben von: mortizia

Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.

Hallo Mortizia,
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro).
Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan.
Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc.
Dafür kann das Mädel jedoch nichts.
LG Simla
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:30

Original geschrieben von: la_luna

Hab irgendwo gelesen das man innerhalb von 4 wochen widerspruch erheben muss

WICHTIG ist, dass nur der ANTRAGSTELLER (also nicht Du) den Widerspruch einreichen muss.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung.html

Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthaltsG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Ihnen als dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen.
Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:32

ja ok von der Verpflichtungserklärung weiß ich und die hat er ja auch aber ich dachte da gäbs noch was anderes aber naja dann whrscheinlich diese gemeint!!!

Weitere Tipps zum Widerspruch bitte.....

und danke an alle die versuchen zu helfen!!

lg
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 14:35

Original geschrieben von: la_luna
ja ok von der Verpflichtungserklärung weiß ich und die hat er ja auch aber ich dachte da gäbs noch was anderes aber naja dann whrscheinlich diese gemeint!!!

Ja denke ich auch. Denn was will man denn noch machen als durch die Verpflichtungserklärung sich zur Pfändung frei geben?
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 15:49

Hallo Lu,

lies mal hier, DASS hab ich ich dieses Jahr im August erhalten:

Ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.08.2009.
Auskünfte aus laufenden Visumanfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Antragsteller erteilt werden. Sofern Sie beabsichtigen, im Namen von Herrn xxx eine förmliche Beschwerde (Remonstration) gegen die Ablehnung der Visumanfrage zu erheben, so bitte ich um Übermittlung einer entsprechenden Vollmacht des Reisenden, wobei eine Übersendung per Telefax genügt.

Herrn xxx bleibt es unbenommen, in eigenem Namen zu remonstrieren. In diesem Fall ist es stets hilfreich, weitere Unterlagen beizufügen, mit denen die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten, ausgeräumt werden können.


Dass heisst also DU könntest genausogut für ihn remonstrieren, brauchst halt aber die "Vollmacht" von ihm!
Alles gute
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 16:22

Naja aber wer nun re-dingsdat is ja im prinzip egal!!
Wichtig ist das der wiederspruch nochmal vom einladenden unterstüzt wird, also in Form eines Briefes, der versucht die Gründe der Ablehnung abzuwenden oder so!!


Es ist echt zum heulen!

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen wieso sowas trotz Verpflichtungserklärung nicht klappt!! Was soll man denn noch tun!!
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 16:25

Na ob er ne Vollmacht schreibt, die dann faxt damit man sie wieder zurückfaxen kann.......da kann man ihm doch gleich den Text vorschreiben grin
Man sollte halt auch wirklich weitere Nachweise vorlegen können, ein Zahnarzttermin reicht da nicht aus.
Ich verstehe nur nicht, dass man nicht gleich alle Unterlagen vorlegt.

Gibt es überhaupt jemand der durch das Remonstrieren ein Besuchsvisa erhalten hat?
LG Simla
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 18:35

La_ luna WIE willst Du denn bitteschön die Rückkehrbereitschaft nachweisen????

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, Besuchervisa zu reklamieren, hat so gut wie keinen Erfolg...
Wie du schon sagtest, das ist reine Willkür...
Ich hab nen Schwager der war nie verheiratet und jede Einladung wurde genehmigt...
Einem anderern Schwager, und auch meinem heutigen Mann wurden die Visa immer verweigert... warum weiss kein Mensch..

Fakt ist aber dass nur der eingeladene die Ablehnung monieren kann, DU hier in D bringst gar nix, es könnte nur noch schlimmer werden...denn das haben die in der Botschaft in Tunis nämlich gaaaaaaaarnet gerne wenn die Damen aus Deutschland anrufen, oder dergleichen...

Versteh mich nicht falsch, ist nur ein gut gemeinter Rat...
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 18:45

also nach meinen Infostand muss man gar nicht schriftlich remonstrieren...man kann einfach einen neuen termin machen( innerhalb von 4 wochen) und dann dort sagen das man widerspruch einlegt und weitere unterlagen vorlegen will um die genannten zweifel auszuräumen!!

ist doch richtig so oder??

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

lg
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 18:52

Original geschrieben von: la_luna

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen,
insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Sorry, aber das steht doch alles auf dem Visamerkblatt.
LG Simla
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 18:57

"* Wie leicht ist alles für den Zuschauer*"

naja der Nachweis einer festen Arbeit und die Verpflichtserklärung hielten wir für ausreichend!!!

Hat vll trotzdem noch jemand eine Antwort auf meine Frage, das wäre sehr nett!

Und nochmal danke für die vielen Tipps
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 18:59

Nochmal meine Frage........


WIE willst das denn beweisen???

oder er halt??? egal wer aber wie????
Posted By: LOE110209

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 19:04

Wenn er als einziger Sohn seine gebrechlichen Eltern pflegen müßte - das wäre was.
Was bindet ihn in die Gesellschaft ein?
Position im Sportverein?
Irgendwelchen Funktionen irgendwo.
Ihr müßt doch wissen was er in seinem Leben hier noch so anstellt und was zeigt, das er verwurzelt ist in Tn.

Viel Glück,
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 19:05

Original geschrieben von: la_luna
"* Wie leicht ist alles für den Zuschauer*"

naja der Nachweis einer festen Arbeit und die Verpflichtserklärung hielten wir für ausreichend!!!

Hat vll trotzdem noch jemand eine Antwort auf meine Frage, das wäre sehr nett!

Und nochmal danke für die vielen Tipps

Das ist das mindeste was vorliegen sollte:
Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

Wobei die CNSSnachweise eine grosse Rolle spielen. Denn die meisten können diese nicht durchgängig über Jahre hinweg vorlegen.
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 19:08

Original geschrieben von: Simla

Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Das Auswärtige Amt schreibt sowas sicher nicht einfach so, oder?
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 19:27

Also das mit den Eltern pflegen oder versorgen, juckt die net, im Gegenteil das könnten sie demjenigen auch falschrum auslegen....so nach dem Motto: warum geht er dann überhaupt für n paar Wochen weg????

Vereine usw. ist kein Grund für die Rückkehrbereitschaft, denn sowas kann man mal schnell fallen lassen, wenn das Gelobte Land lockt...

Deswegen fragte ich ja La_luna ob es da noch andere *Beweise* gäbe...
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 18/11/2009 19:39

Original geschrieben von: la_luna

Wichtig ist das der wiederspruch nochmal vom einladenden unterstüzt wird, also in Form eines Briefes, der versucht die Gründe der Ablehnung abzuwenden oder so!!

Wer sagt dass das wichtig ist?
Sich zur Pfändung frei geben sollte doch ausreichen. Oder willst Du etwa "Einschränkungen" machen????
- ja also er muss dann schon wieder gehen weil...... ???
- ich unterstütze ihn, jedoch nur.......???
Daran, dass der Einladende seinen Besuch wieder loswerden will zweifelt die Botschaft nicht wink . Und für alles andere kann nur der Betroffene selbst sprechen.
LG Simla
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 00:19

Also das mit den ganzen dingen die man haben musste aus der schon oft zitierten Liste hatte natürlich alle!

Der Anruf heute nachmittag in der Botschaft hat ergeben das der Widerruf nicht schriftlich erfolgen muss, das muss er nur wenn man nichts neues bringt und einfach nur will das die alte papiere neu geprüft werden, wobei ich nicht glaube das dies jemals zu einer neuen Entscheidung führt.
Wie gesagt wenn man noch etwas dem Antrag hinzufügen will kann man innerhalb von 4 wochen einen neuen termin machen und die fehlende oder neuen ( wie auch immer unterlagen) hinzufügen, dann wird erneut geprüft und zwar ohne nocheinmal zahle zu müssen.

Tja was bindet einen schon an ein LAnd wie Tunesien außer Arbeit und Familie???
Wir haben den Rat bekommen die Zweifel aus dem Weg zu räumen in dem vor allem auch nochmal der Einladende der in diesem Falle nicht ich bin eine neue "Einladung" schreibt in der er versucht mit logischen Argumenten die Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Des weiteren hat der Arbeitgeber eine Beförderung im neuen Jahr angekündigt die nun auch nochmal schriftlich festgehalten werden soll!
Außerdem befindet sich ein Haus im bau....

...wir werden jetz wirklich jede Kleinigkeit einreichen um zu zeigen das er zurückkommt!

Mal sehen ob es klappt und wenn nicht ist man wieder um ein bisschen Realität reicher in dieser Welt

Gute Nacht
Posted By: Cheker

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 04:46

Du weisst aber, dass die "Einladung" von der Du sprichst, die Verpflichtungserklärung ist?

Die wird doch vom Bürgerbüro Deines Wohnortes nach Prüfung der Sachlage ausgestellt?

Wie willst Du da Argumente reinschreiben?
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 07:50

morgen............

um Chekers Frage weiterzuführen.......

eine *neue Einladung* = eine neue Verpflichtungserklärung =>>> neue 25,-€

also soviel dazu dass es nix kostet...

vielleicht in TN nicht, aber hier schon. Und wenn Ihr ne neue VE schickt muss er ganz normal neu seinen Antrag stellen.
Und Platz um irgendwelche Rückkehrbereitschaften dort anzugeben gibt es auch keinen. Zumal das ja auch nicht Sache vom Einladenden ist, sondern vom Eingeladenen....

Beförderung nutzt gar nix... die hatte mein damaliger Verlobter auch........N Haus im Bau oder n Bauplatz der demnächst bebaut werden solle hilft genauso wenig...
Denn dort arbeiten ja auch Tunsis auf der Botschaft und die wissen um die Mentalität der Tunesier, man baut wenn und solange Geld da ist, ist grad nix da wird halt pausiert........

La_luna, ich will Dir die Illusionen nicht nehmen, im Gegenteil, ich freue mich für jeden der zu Besuch hierher kommen kann, aber es ist nun mal echt so, dass wenns abgelehnt ist, man zu 99% nix machen kann...
Und die Gründe die Du eben geschrieben hast, weiss ich aus eigener Erfahrung, jucken die grad mal gar net....

Ich drück Euch die Daumen...
LG Yvonne
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 08:04

Original geschrieben von: Simla

Hallo Mortizia,
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro).
Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan.
Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc.
Dafür kann das Mädel jedoch nichts.
LG Simla


Hey Simla,

meinte mit Strafe nicht strafbar machen, sondern die Kosten falls der Eingeladene nicht nach Hause zurückkehrt.

LG Morti
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 08:11

Hallo Mortizia,
der Einladende trägt schon immer und sowieso alle Kosten!
Das ist nur oft dem Einladenden nicht klar.......die einzige Absicherung die es gibt ist die Krankenversicherung.
Haftpflicht, Rechtschutz, etc. ist nicht möglich. Und ich schreibs nochmal....eine Abschiebung kann gut 5000 Euro kosten.
Man VERPFLICHTET sich, ausnahmslos und komplett und aus dieser Sache kommt man nur raus, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Unterschrift geändert haben. Ein "wir haben uns gestritten oder er ist doch gar nicht zu mir gekommen oder ich kann doch nix dafür wenn er nicht zurück geht oder ich habs doch nur für eine Freundin getan weil die nicht genug verdient......interessiert KEINEN.
LG Simla
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 08:25

Original geschrieben von: Cheker

Die wird doch vom Bürgerbüro Deines Wohnortes nach Prüfung der Sachlage ausgestellt?

Wie willst Du da Argumente reinschreiben?

Meinem Bürgerbüro ist es untersagt weitere "Kommentare" anzubringen. Das Feld "Bemerkung" muss bei uns gestrichen werden.
Original geschrieben von: Mahdia_haeti

Ich drück Euch die Daumen...

Ich auch! Ist schon erstaunlich, das letzte Pack kommt hier manchmal rein und ein normaler Besucher wird abgelehnt. Aber als Aussenstehender weiss man eben nie was vorgelegt wurde oder was sonst so alles vorgefallen ist.........
Nicht alle Habibis sind ehrlich, viele haben halt doch Eintragungen im SIS oder versuchen es jährlich......
LG Simla
Posted By: PeppermintPatty

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:07

Ich hab mal ne Frage, bleibt die VE nach Ablehnung eigentlich gültig?

Oder muss man bei neuem Versuch ne neue machen?

Die gilt ja an sich ein halbes Jahr, und wenn man in dem Zeitraum es nochmal versucht, müsste doch die "alte" noch gehen, die ist ja quasi "unbenutzt" wink?

Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:19

Soweit mir bekannt ist bleibt die VE ja auf der Botschaft.....vondemher muss immer ne neue gemacht werden....
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:24

Für jeden neuen Antrag eine neue VE.
Remonstriert man, handelt es sich ja um den bisher gestellten Antrag und nicht um einen neuen.
LG Simla
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:25

Also mit neuer Einladung meinte ich nicht die förmliche sondern eine persönliche, die alte Verpflichtungserklärung bleibt gültig solange man sie in einem Widerspruch wieder vorlegen will.
Aber neuer Antrag neue Einladung bzw. Verpflichtungserklärung.

Mir ist schon klar das die chancen das es trotzdem klappt ziemlich gering sind aber ich denke ein Versuch ist es nochmal Wert!!

Aber es scheint niemand hier zu geben der schon mal einen Widerspruch gemacht hat und daducrch ist das Visum dann genehmigt worden???

lg
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:27

schon klar Simla( guten Morgen übrigens in die Landeshauptstadt...)
aber LL sagte ja sie wolle auf die neue Einladung hin einiges neues eintragen und damit remonstrieren.... so hatte ich das verstanden.... und das geht meines Wissens ja nun ganz und gar nicht, oder?
Posted By: koelntunis

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:27

wollte meine schwiegermutter einladen (ca. 55 verheiratet 4 kinder)was auch alles gut geklappt. krankenversicherung über den ADAC wurde aber angeblich abgelehnt weil sie in tunesien nicht krankenversichert ist kann das hinhauen???da ich ja hier eine für die zeit des aufenthaltes eine abgeschlossen habe was auch nochmal knapp 60 euro gekostet hat .
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:27

somit hat sich mein Beitrag grad erledigt oder???? s60
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:30

Original geschrieben von: PeppermintPatty
Ich hab mal ne Frage, bleibt die VE nach Ablehnung eigentlich gültig?

Oder muss man bei neuem Versuch ne neue machen?

Die gilt ja an sich ein halbes Jahr, und wenn man in dem Zeitraum es nochmal versucht, müsste doch die "alte" noch gehen, die ist ja quasi "unbenutzt" wink?



Hallo Pepp,

GENAU. Du musst immer für jeden Besuch eine neue machen. Dieses "halbe Jahr" gültigkeit gilt nur insofern...wenn du heute z.b. aufs Rathaus gehst und ihn aber erst für Mai 2010 einladen willst.
Also binnen 6 Monate kannst du ihn mit dieser VE einladen!

Ansonsten immer ne neue und immer 25,00 Öro!

PS: Hase hat im August dieses Jahr auch Remonstriert und "neue" Unterlagen eingereicht.
(Schreiben von der Mutter, Papiere der kl. "Videothek" die er hat, Beschwerdeschreiben..., eben alles, was vorher nicht dabei war) UND ES HAT TROTZDEM NICHTS GENÜTZT !!! + er hat wieder nen neuen Termin gebraucht !
Letzendlich wurde er von 2 Securitys links und rechts aus der Botschaft rausbefördert.
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:35

Original geschrieben von: la_luna

Aber es scheint niemand hier zu geben der schon mal einen Widerspruch gemacht hat und daducrch ist das Visum dann genehmigt worden???

Hallo LL,
ich wähle sehr genau aus, für wen ich mich verpflichte. Ich gebe hier auch für niemanden kurz mal eine Bürgschaft ab o.ä..
Und meine Besucher (engster Familienkreis) hat bisher immer das Visa erhalten.
LG Simla
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:36

Meine Rede.............

es bringt nix.
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:41

"Und meine Besucher (engster Familienkreis) hat bisher immer das Visa erhalten"

-

Engster Familienkreis...wie ?
Jemand der Schwiemu oder Schwieva einladen will, da klappts doch auch meistens nicht.

Also Sim, raus mit der Sprache...WAS hast du getan ?
s68

Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 09:50

Die haben eben genug Nachweise. Rente, Boden, Sparbuch etc.
Posted By: Ta7funa

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 10:34

Original geschrieben von: Simla
Die haben eben genug Nachweise. Rente, Boden, Sparbuch etc.


Na dann...
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 11:54

Naja aber fakt ist das wir bei der Botschaft angerufen haben und gefragt haben, eine neue VE ist nicht nötig wenn es sich um einen Widerspruch innerhalb von 4 Wochen handelt...Nur wenn man einen ganz neuen Antrag stellen will.
Bei einem Widerspruch bleiben alle zuvor eingereichten Unterlagen gültig und können ggf. ergänzt werden!!

Das das dann wirklich was bringt will ich ja damit gar nicht sagen!!

Inschallah aber doch!!!
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 11:57

Original geschrieben von: Simla
Für jeden neuen Antrag eine neue VE.
Remonstriert man, handelt es sich ja um den bisher gestellten Antrag und nicht um einen neuen.

Sagte man ja bereits wink .
Auch das Auswärtige Amt schreibt was dazu (siehe oben). Musst Du wissen in wie weit man sich da schnell abspeissen lassen will oder eine schriftliche Ablehnung haben will.

Viel Glück
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 12:35

Original geschrieben von: Simla
Hallo Mortizia,
der Einladende trägt schon immer und sowieso alle Kosten!
Das ist nur oft dem Einladenden nicht klar.......die einzige Absicherung die es gibt ist die Krankenversicherung.
Haftpflicht, Rechtschutz, etc. ist nicht möglich. Und ich schreibs nochmal....eine Abschiebung kann gut 5000 Euro kosten.
Man VERPFLICHTET sich, ausnahmslos und komplett und aus dieser Sache kommt man nur raus, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Unterschrift geändert haben. Ein "wir haben uns gestritten oder er ist doch gar nicht zu mir gekommen oder ich kann doch nix dafür wenn er nicht zurück geht oder ich habs doch nur für eine Freundin getan weil die nicht genug verdient......interessiert KEINEN.
LG Simla


Hey Simla,

das zahlt man so oder so. Eine Freundin wollte vor einiger Zeit ihren Habibi aus Tunesien holen (FZF). Er wurde vor der Hochzeit noch abgeschoben. Sie also hin, hat ihn geheiratet und dann brav einen Antrag gestellt, schwanger mit dem 2. Kind von ihm. VE unterschrieben das sie die Abschiebekosten und das ganze Anhängige zu bezahlen hat-knappe 12.000 Euro!!!
Ihr wurde auf der hiesigen Ausländerbehörde mitgeteilt, dass wenn man eine Einladung macht und der jenige nicht in seine Heimat zurückgeht nach Ablauf des Besuchsvisums, der Einladende zu den Abschiebekosten auch noch eine Strafe zu zahlen habe, die gut und gerne um die 10.000 Euro liegen könne. Inwieweit das so stimmt weiß ich nicht, aber ihre Schwager werden wohl auf ein Besuchervisum verzichten müssen.
Das meinte ich mit der Strafe. So soll wohl eingedämmt werden, dass immer neue Leute eingeladen werden. Viele haben sich damit einen netten Nebenverdienst geschaffen. Wie sich rausgestellt hat, kam auch mein Exmann so nach D. Einem Bekannten wurden dafür, dass er seinen Namen hergibt und die Einladung macht, 1.500 DM gezahlt.
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 12:42

Original geschrieben von: mortizia

der Einladende zu den Abschiebekosten auch noch eine Strafe zu zahlen habe, die gut und gerne um die 10.000 Euro liegen könne.

Hallo Morti,
hab ich noch nie gehört. Wie sollte denn der Strafbefehl lauten "Verdonnert zu 10.000 Euro wegen Gutgläubigkeit"????
Kann ich mir echt nicht vorstellen.....
LG Simla
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 19/11/2009 12:51

Original geschrieben von: Simla

Hallo Morti,
hab ich noch nie gehört. Wie sollte denn der Strafbefehl lauten "Verdonnert zu 10.000 Euro wegen Gutgläubigkeit"????
Kann ich mir echt nicht vorstellen.....
LG Simla


Hey Simla,

ich weiß es nicht. Kann auch gut einfach nur Bauernfängerei sein, damit niemand auf dumme Ideen kommt ;O). Ich möchte hier nicht auf der ABH oder im Arbeitsamt sitzen und diese Fälle bearbeiten müssen.

LG Morti
Posted By: Barbara

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 18:16

Hi Simla,

mal ne Frage an dich,da ich anneheme, du kennst dich aus,bist mit der Materie vertraut.

Frl. Y schickt ne Einl. zu Habibi nach TN.
Er stellt den Visumsantrag und teilt ihr mit,
er wurde abgelehnt.
Fakt ist aber, er wurde genehmigt, aber er hatte nie vor zu ihr zu reisen, sondern er nutzt ihn lediglich dazu um erstmal nach D einzureisen.
Würde Frl. Y dann , wenn sie in der Botschaft anruft, Auskunft erhalten ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht?
Was wäre, wenn sie dort mitteilt, das der Einzuladene ihr zukommen lies,das der Antrag abgelehnt wurde?
Ob die dann dort automatisch davon ausgehen, das das Visum anderweitig genutzt wird?
Sprich die grundvorraussetzungen der Einladung ja so nicht mehr stimmen?

Weisst du, oder hättest du eine Ahnung,wie dann seitens der Botschaft verfahren werden würde?

Gruss Suzann
Posted By: sunny_m

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 18:18

Seeeeeeeeeeeehr gute Frage
s49
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 19:32

Original geschrieben von: Suzann

Würde Frl. Y dann , wenn sie in der Botschaft anruft, Auskunft erhalten ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht?
Was wäre, wenn sie dort mitteilt, das der Einzuladene ihr zukommen lies,das der Antrag abgelehnt wurde?
Ob die dann dort automatisch davon ausgehen, das das Visum anderweitig genutzt wird?
Sprich die grundvorraussetzungen der Einladung ja so nicht mehr stimmen?

Ob die Botschaft Daten von Dritten rausgibt? Datenschutz. Denn, ob der Besucher die Einladung bekommen hat, kann er seinen Gastgeber ja direkt fragen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/15-WiderrufVerpfl.html
Alle erforderlichen Unterlagen werden zum Ausstellungszeitraum geprüft. Zu diesem muss die VE gültig sein. Die Botschaft kann nichts dafür, wenn das Visum zweckentfremdet wird. Die Kosten trägt der Verpflichtende.
Deshalb sollte man gut überlegen für wenn man die Hand ins Feuer legt.
LG Simla
Posted By: Barbara

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 20:21

Hallo Simla!

Danke für den Hinweis auf diesen Auszug.

Aber in meinem Gedankenwirrwarr gehts darum, was,wenn das Visa bereits erteilt wurde.
Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes,
überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben?
Denn im Prinzip handelt es sich ja um Betrug seinerseits.

Gruss Suzann
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 20:27

Wieso? Das Visum lautet nicht "zu Besuch bei Wilhelmine Schmitt", sondern zu Besuch im Raum Schengen.
Und er hat auch nicht betrogen, er hat nur jemand gefunden, der sich für ihn verpflichtet, er hat keine falsche Angaben o.ä. gemacht.
LG Simla
Posted By: Nela

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 20:45


Antwort auf:
Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes,
überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben?

Das braucht die Botschaft ja eigentlich gar nicht zu interessieren, denn es hat sich mit Unterzeichnung einer VE ja bereits ein "Dummer" gefunden, der im Ernstfall für alle anfallenden Kosten aufkommen müsste...
Posted By: Barbara

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 21:35

Original geschrieben von: Simla
Wieso? Das Visum lautet nicht "zu Besuch bei Wilhelmine Schmitt", sondern zu Besuch im Raum Schengen.
Und er hat auch nicht betrogen, er hat nur jemand gefunden, der sich für ihn verpflichtet, er hat keine falsche Angaben o.ä. gemacht.
LG Simla


Hallo Simla!

schon klar,das Visa bezieht sich auf die EU und nicht nur auf ".Schm.", aber die Vorraussetzungen stimmen doch dann eigentlich nicht mehr.
Vielleicht denke ich ja zu verquirlt,aber,
"wilhelmine Schmitt" hat nun die VE abgegeben,sprich, sie hat alle dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt.
Angmessenes Einkommen, Unterkunft,ect.
Die Botschaft erteilt ihm doch nur unter diesen Vorraussetzungen das Visa.
Und diese Vorraussetzungen würden doch nun nicht erfüllt und somit würde das Visa doch auch hinfällig.
Oder nicht?
Wenn es denn seitens der Botschaft so wäre, das es im Prinzip total egal wäre,
wo er sich wirklich in EU aufhält, wäre es doch auch eigentlich total unerheblich,
ob z.Bsp. genug Wohnraum seitens des Einladers besteht, oder ob er überhaupt den Einlader wirklich als Gastgeber nutzt.Sprich, die Vorraussetzungen unter denen er aus D die Einladung erhalten hat, wären im Prinzip fürn Popo.

Suzann
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 21:46

Original geschrieben von: Suzann

Wenn es denn seitens der Botschaft so wäre, das es im Prinzip total egal wäre,
wo er sich wirklich in EU aufhält, wäre es doch auch eigentlich total unerheblich,
ob z.Bsp. genug Wohnraum seitens des Einladers besteht, oder ob er überhaupt den Einlader wirklich als Gastgeber nutzt.Sprich, die Vorraussetzungen unter denen er aus D die Einladung erhalten hat, wären im Prinzip fürn Popo.

Es gibt nun mal keine zentrale Visavergabestelle für den Schengener Raum. Wohnraum wird nicht von allen Behörden geprüft, da jedem Bewohner 12qm zustehen, wird dies sicher jeder erfüllen.
Und klar, sichert derjenige sich ab, der am Ende haften muss. Und das gibt der dt. Staat eben an einen Verpflichtenden ab.

Im Grunde ist das wie ne Bankbürgschaft für einen guten Freund. Er erzählt mir, er kauft sich ein Auto damit er besser zu seiner Arbeitsstelle kommt. Klar, da helfe ich doch gerne, ich kenn ihn lang und er arbeitet ja auch. Die Banken sind eben heutzutage kleinlich - die sichern sich ab.
Dass mein Freund sich aber am Ende doch kein Auto gekauft hat sondern einen Trip nach Las Vegas gemacht hat, interessiert die Bank nicht wenn sie sich an mich als Bürge wendet.
LG Simla
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 21:51

Das Thema ist heiss aber mal wieder eeeeeeeeeeeeendlos............


tztztz
Posted By: Alina 7ayati

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 21:53

Antwort auf:
Dass mein Freund sich aber am Ende doch kein Auto gekauft hat sondern einen Trip nach Las Vegas gemacht hat, interessiert die Bank nicht wenn sie sich an mich als Bürge wendet.


Stimmt genau...
Das ist mal wieder ein endlos Thema... wink
Posted By: Barbara

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:02

Hallo!

nun, für den einen mag es nen endlos Thema sein.
Aber der brauch ja auch seinen Senf nicht dazugeben,bzw. hier lesen.
Mich interessiert es einfach.
Und ich glaub, das so manches Mädel, das ihren Liebsten "einlädt" sich darüber absolut keine Gedanken macht.

Simla,
stimmt.
Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert,
ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.

Suzann
Posted By: Alina 7ayati

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:09

Antwort auf:
nun, für den einen mag es nen endlos Thema sein.
Aber der brauch ja auch seinen Senf nicht dazugeben,bzw. hier lesen.


Ich habe es nicht negativ oder böse gemeint, musst ja nicht gleich zickig werden...
Habe ja auch ein wink dahinter gesetzt...


LG Alina
Posted By: LOE110119

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:16

Original geschrieben von: Suzann

Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert,
ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.

s50 ...der Gast taucht richtig auf --> zu Besuchszwecken im Schengenraum.
Posted By: Barbara

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:34

Simla,

ich weiss nun nicht, was dieser Smilie soll.
Aber nix für ungut.

Suzann
Posted By: Alina 7ayati

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:44

Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Suzann

Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert,
ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.

s50 ...der Gast taucht richtig auf --> zu Besuchszwecken im Schengenraum.


s49 wink
Posted By: PeppermintPatty

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:45

Hallo Suzann,

in diesem Merkblatt von der Botschaft steht, "ggfs. Aufenthaltsbescheinigung der Person die sie tatsächlich besuchen, falls nicht identisch mit dem Einlader".

Fakt ist, VE = erst mal "Freifahrtschein"
Posted By: Alina 7ayati

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 20/11/2009 22:47

Original geschrieben von: PeppermintPatty


Fakt ist, VE = erst mal "Freifahrtschein"


Richtig!!!
So sieht es leider erstmal aus...
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 21/11/2009 12:13

Original geschrieben von: Suzann

Simla,
stimmt.
Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert,
ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.

Suzann


Der Botschaft ist das doch egal ob der Eingeladene beim Einladenden auftaucht oder nicht. Die haben ihre VE und damit ist der Fall für die abgehakt. Wie Simla schon schrieb bezieht sich das Visum auf die Schengener Staaten, nicht auf eine bestimmte Person.
Wie bei der beschriebenen Bürgschaft. Was anderes ist die VE ja auch nicht. Du verbürgst Dich mit der VE für eine andere Person.
Wenn die nun Schindluder damit treibt, warum sollte das die Botschaft interessieren? Die haben ihren Dienst getan. Man sollte halt wissen für wen man sich verbürgt und wen man einlädt. Ich würde das nur für enge Familienangehörige tun.
Posted By: Cheker

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 21/11/2009 14:21

@la_luna: Du schreibst:

"Also mit neuer Einladung meinte ich nicht die förmliche sondern eine persönliche"

Ich denke nicht, dass die Botschaft das interessiert!!

Was soll denn die Botschaft mit einem Einladungs-Brief machen?

Es geht darum, dass die Rückkehrwilligkeit angezweifelt wird und die muss auf tunesischer Seite bewiesen werden!

Eine persönliche Einladung ist da sicher nicht der richtige Weg, denn Du kannst viel da rein schreiben......
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 21/11/2009 23:15

Hallo Cheker,

neben diesen ganzen Dingen hat uns die Frau am Telefon der Botschaft dazu geraten auch nochmal eine persönliche Einladung mit Motiven bzw. Argumente für die Reise beizufügen.

Das dies allein ausschlaggebend für ein Visum sein soll wollte ich damit auch nicht sagen, aber naja hinterher kann man halt auch nicht mehr sagen man hätte nicht alles versucht oder??

Hat jemand von euch schonmal versucht persönlich ein Telefongespräch mit dem Konsul zu führen??
Ich hätte eigentlich gedacht das solche Leute eigentlich gar nicht ans Telefon zu bekommen sind??!!

Hat da jemand Erfahrung gemacht??

lg und nen schönen Sonntag
Posted By: PeppermintPatty

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 21/11/2009 23:43

Original geschrieben von: la_luna
... nochmal eine persönliche Einladung mit Motiven bzw. Argumente für die Reise beizufügen...


Hallo luna,

damit meinte sie aber wahrscheinlich nicht "...mein Freund/Verlobter/zukünftiger Mann soll Gelegenheit bekommen meine Familie kennenzulernen und sich ein Bild vom Leben in Deutschland machen können"

Das wäre wohl eher kontraproduktiv zur Rückkehrbereitschaft.

Soll abgesehen davon auch schon passiert sein dass dann hier mit Besuchsvisum geheiratet wurde... auch wenn es nicht erlaubt ist und die FZF dann ggfs. nachgeholt werden muss.
(Gerade jetzt wg. Deutsch A1 wird das wohl nicht mehr so einfach gehen)

Du hast zwar nicht geschrieben um wen es sich bei deinem Besuch handelt, ich vermute es jetzt einfach mal wink

Ich kann dann nur sagen, wenn dem so ist... geht lieber gleich ein Heiratsvisum für D an, VE scheinst du ja machen zu können, und man hat dann zumindest noch bis zu 3 Monaten Zeit sich hier nochmal zu "prüfen", und im schlimmsten Fall würde dann nicht geheiratet und er geht zurück.

Wär jetzt meine Idee...
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 22/11/2009 11:36

Was ist denn ein Heiratsvisum???

Naja also sowas hatte ich auch nicht vor zu schreiben, eine VE erklärung kann ich auch nicht machen da ich noch studiere und deshalb natürlich kein festes Einkommen habe.

Was ich da wirklich schreiben soll weiß ich aber auch nicht wirklich! Aber es ist ja noch gut ne Woche zeit bis zum termin!!

lg
Posted By: Cheker

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 22/11/2009 12:40

Wenn Du keine VE gemacht hast, wer denn dann?
Posted By: la_luna

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 22/11/2009 12:47

Meine Eltern!!

s48
Posted By: Tammi

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 22/11/2009 18:17

Antwort auf:
"Also mit neuer Einladung meinte ich nicht die förmliche sondern eine persönliche"

Ich denke nicht, dass die Botschaft das interessiert!!

Was soll denn die Botschaft mit einem Einladungs-Brief machen?

Warum Sie diese Einladung haben wollen weiß ich auch nicht. Mein jetziger Mann benötigte sie für das Heiratsvisum allerdings auch.
M. E. totaler quatsch, da der Grund für das Heiratsvisum sich wohl schon aus dem Namen ergibt. Dachte aber es ist besser die formlose Einladung zu schreiben, als mit denen zu diskutieren.
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 22/11/2009 21:43

s75 blickt da noch jemand durch?????

also ich schon lang nimmer........ cry

irgendwie geht hier doch alles bissl durcheinander oder???? s77

ausserdem wär ich hier bischen vorsichtig, denn ich bin nachwievor der Meinung hier lesen Botschaftsmitarbeiter mit!!!!!!! und die warten/suchen nur solcherlei Diskussionen..... s71


geh mal eben ein Bad nehmen s29


s33
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 23/11/2009 07:21

Original geschrieben von: Mahdia_haeti

ausserdem wär ich hier bischen vorsichtig, denn ich bin nachwievor der Meinung hier lesen Botschaftsmitarbeiter mit!!!!!!! und die warten/suchen nur solcherlei Diskussionen..... s71



Und was sollte da Deiner Meinung nach das Problem sein?
Hier schreibt keiner mit seinem richtigen Namen, es werden keine Namen genannt. Es wäre ja etwas anderes, wenn das hier eine Heirats/Einladungsbörse wäre ala Mohammed XXXX aus Tunis möchte eingeladen werden.
Das wäre dann schon eher interessant für die Botschaft.Aber so?
Posted By: PeppermintPatty

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 23/11/2009 09:46

Seh ich genauso.

Es gab sicher schon Fälle wo man Rückschlüsse hätte ziehen können wenn man alle Infos zusammen nimmt und 1&1 zusammen zählt, oder in mehreren Foren liest... wink

Aber hier in dem Fall ...
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 23/11/2009 09:50

Ich bin mir sicher die finden was sie suchen...........

ich will niemandem Angst machen, aber ich wäre vorsichtiger....
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 23/11/2009 10:10

Also man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
Wer sollte denn bitte von Deinem Pseudonym oder dem eines anderen hier auf seine Identität kommen?
Ich habe auch nur durch Zufall mitbekommen bzw. durch eine PN, dass eine "alte" Bekannte von mir hier mitschreibt. Anhand eines anonymen Profils bekommst du hier nichts raus und der Rest wie Adresse etc. ist Datenschutz, welcher auch vom Forenbetreiber gewahrt werden muss.
Posted By: Mahdia_haeti

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 23/11/2009 14:55

Man kann sich nicht vorstellen was die Botschaft in Tunis alles von uns weiss.........
Unvorstellbar......soviel dazu.
Posted By: simsch

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 24/11/2009 00:02

Mein Gedanke dazu ist: wenn die sich den Vorstellungs-thread durchlesen, da schreiben so viele ihre richtigen Namen hin und Alter und Stadt und wie ihr liebster heißt und woher er kommt. Und wenn die was bestimmtes suchen dann "puzzlen" die auch. (es wird ja zbsp nicht 10 Sandras in der gleichen Stadt geben die alle mit einem Ali zusammen sind zumindest nicht in den kleineren Städten)
Posted By: mortizia

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? - 24/11/2009 06:54

"Und wenn die was bestimmtes suchen dann "puzzlen" die auch. (es wird ja zbsp nicht 10 Sandras in der gleichen Stadt geben die alle mit einem Ali zusammen sind zumindest nicht in den kleineren Städten) "

Meinst Du nicht das die Botschaftsmitarbeiter auch noch andere Dinge zu tun haben, als den ganzen Tag in unzähligen Internetforen zu "puzzlen"?
Was sollen sie denn finden? Eine Sandra, die sich im Urlaub in Ali verguckt hat und den unbedingt nach Deutschland haben möchte. Z.B. hier Fragen bezgl. Visum stellt. Dann taucht Ali in der Botschaft auf und will doch tatsächlich vorbenanntes Visum. Passiert jeden Tag dutzende Male. Deswegen würde kein Botschaftsmitarbeiter hier forschen, da bei jungen unverheirateten Männern die Rückkehrbereitschaft mal schon fast pauschal angezweifelt wird. Ergo Visum abgelehnt. ABER nicht weil Sandra hier schrieb, sondern aus vorbenanntem Grund.
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