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eine Frage
Hi also wir haben gerade das problem das die Ausländerbehörde sagt ich verdiene zu wenig und ich verdiene 950€ netto
Hi also wir haben gerade das problem das die Ausländerbehörde sagt ich verdiene zu wenig und ich verdiene 950€ netto
Und wie geht es dann jetzt weiter?
Die von der Ausländerbehörde meinten ich muss rüber fliegen und ihn Heiraten, aber ich habe zur Zeit das Geld nicht . Ich habe mich mit einer stelle für Migration in Verbindung gesetzt und hoffe die können mir helfen . Lg Sabine
Posted By: maedi
Re: eine Frage - 24/03/2012 19:08
Die Leute von der Ausländerbehörde haben dir sicher erklärt, dass du für das Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgeben musst. Dafür musst du Einkommen mindestens in der Höhe des Sozialhilfesatzes für euch beide + Mietkosten nachweisen.
Wenn du momentan knapp bei Kasse bist, darfst auch nicht vergessen, dass auch noch Übersetzungskosten für die Papiere für Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und Gerichtskosten für das Oberlandesgericht (einkommensabhängig) entstehen. Die meisten OLGs bestehen auf Übersetzungen von in D amtlich vereidigten Übersetzern.
Die von der Ausländerbehörde meinten ich muss rüber fliegen und ihn Heiraten, aber ich habe zur Zeit das Geld nicht . Ich habe mich mit einer stelle für Migration in Verbindung gesetzt und hoffe die können mir helfen . Lg Sabine
Ach so! Dachte es handelt sich um ein FZF - Visum ... Ohne Ausreichend Einkommen / Verpflichtungserklärung kannst du kein Heiratsvisum beantragen!
Nutze mal die Suchfunktion hier im Forum! Da sind einige die das schon hinter sich haben ... Sicher hilfreich für dich!
Die Leute von der Ausländerbehörde haben dir sicher erklärt, dass du für das Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgeben musst. Dafür musst du Einkommen mindestens in der Höhe des Sozialhilfesatzes für euch beide + Mietkosten nachweisen.
Wenn du momentan knapp bei Kasse bist, darfst auch nicht vergessen, dass auch noch Übersetzungskosten für die Papiere für Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und Gerichtskosten für das Oberlandesgericht (einkommensabhängig) entstehen. Die meisten OLGs bestehen auf Übersetzungen von in D amtlich vereidigten Übersetzern.
Genauso!
Mir wurde gar nichts gesagt nur das es besser wäre wenn ich einen unbefristeten Vertag haben müsste und das habe ich dann auch gleich bekommen vin meinem Arbeitgeber . und Zwecks Oberlandesgericht ist schon alles erledigt Lg Sabine
Wir haben ja schon das Ok vom Oberlandesgericht
Denn es ist ja so das du erst das ok vom Oberlandesgericht brauchst bevor er das Visum beantragen kann also wir haben alles schon gemacht wirklich alles sogar die befrafung schon hinter uns und die Standesbeamtin selbst sagte dann auch zu mir so was hätte sie noch nie gehört das es wegen des Verdienstes nicht ginge aber es sagt halt auch jeder etwas anderes lg Sabine
Posted By: sunny_m
Re: eine Frage - 25/03/2012 06:59
Liebe Sabine,
Ich habe immer noch nicht verstanden, ob Ohr schon ver heiratet seid oder nicht.
Wenn ihr noch nicht verheiratet seid und in Deutschland heiraten wollt, spielt der Verdienst tatsächlich eine Rolle und das ist auch für so, denn die meisten unterschätzen die Kosten, die auf einen zukommen und in der Zeit, bis ihr verheiratet seid, darf er gar nichts: nicht arbeiten, nicht können, keine Schule .... Das zehrt an den Nerven ....
LG sunny
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 25/03/2012 07:26
So wie ich es verstehe, möchte Sie in D heiraten und benötigt ein "Visum zum Zweck der Eheschliessung".
Denn sie hat ja scheinbar schon die "Befreiung zur Beibringung der Ledikeitsbescheiniung" denn wozu sonst braucht man ein Ok vom OLG?
Die Frage ist, wer hat denn das Visum abgelehnt?
Die Botschaft? Die Ausländerbehörde?
Und es ist ja wohl ein Witz, wenn die AB sagt, mann solle in T heiraten, klar hat man dann ein Anrecht auf die Familienzusammenführung, aber der Verdienst ändert sich nicht.
Und warum kommen riesige Kosten, bis man verheiratet ist?
Es gibt auch Paare mit einem Visum zum Zweck der Eheschliessung, die nicht ewig warten.
Wir haben 5 Tage nach Einreise geheiratet, wir mussten sogar den Termin beim Standesamt schriftlich einreichen, sonst hätte es das Visum gar nicht gegeben. War einer der zu erfüllenden Punkte.
nein wir sind noch nicht Verheiratet aber sonst ist alles erledigt nur noch das ok der ausländerbehörde und die sagen die einzigste möglichkeit die wir haben ist wenn ich rüber fliege und ihn heirate aber dann kommen erst wieder kosten auf uns zu .Denn wenn sie jetzt das ok geben bräuchten wir nichts mehr zu bezaahlen nur noch seinen Flug. Lg sabine
Hallo genau du hast es auf den Punkt getroffen . Die Ausländerbehörde macht die probleme sie haben noch nicht abgelehnt sie sagen wenn ich rüber fliege und ihn heirate das wäre es kein problem aber wie du schon sagtest dann verdiene ich auch nicht mehr lg
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 25/03/2012 11:59
Frag doch mal bei Info4alien an.
Vielleicht gibt es dort einen hilfreichen Rat.
nein wir sind noch nicht Verheiratet aber sonst ist alles erledigt nur noch das ok der ausländerbehörde und die sagen die einzigste möglichkeit die wir haben ist wenn ich rüber fliege und ihn heirate aber dann kommen erst wieder kosten auf uns zu .Denn wenn sie jetzt das ok geben bräuchten wir nichts mehr zu bezaahlen nur noch seinen Flug. Lg sabine
Da hat die ABH auch kein Unrecht mit!
Für die Verplichtungserklärung spielt das Einkommen eine große Rolle wie Sunny schon schrieb. Und mit den Flugkosten ist es ja auch nicht getan! Er hat mit der Einreise erstmal nichts ... Darf nicht arbeiten keine Schule besuchen etc.
Du musst für alles aufkommen!
Würde es doch in Betracht ziehen in Tunesien zu heiraten ...
( verstehe das alles eh nicht so ganz ... Für Flüge nach Tunesien kein Geld aber anders rum schon etc PP )
Nichts für Ungut!
es geht ja auch nur darum das ich einen fug für ihn bezahlen kann aber wenn ich einen brauche ist es teurer weil ich hin und rückflug brauche und dann müssen wir wieder alles übersetzten lassen und wieder das visum neu beantragen willst du oder kannst du das nicht verstehn
Posted By: sunny_m
Re: eine Frage - 25/03/2012 15:46
es geht ja auch nur darum das ich einen fug für ihn bezahlen kann aber wenn ich einen brauche ist es teurer weil ich hin und rückflug brauche und dann müssen wir wieder alles übersetzten lassen und wieder das visum neu beantragen willst du oder kannst du das nicht verstehn
Provokant gefragt: hat er gar kein Geld? Bezahlst du alles?
Bevor Du denkst, ich hätte keine Ahnung. Ich habe vor eineinhalb Jahren in Deutschland geheiratet. Zwar wär ich nicht ganz blauäugig, aber dann doch überrascht, wieviel mehr Geld man braucht.... so monatlich. Du kannst ja Deinen zukünftigen Mann auch nicht immer ohne Geld dastehen lassen, dann kommt Monatsticket,essen (eventuell musst du woandrrs einkaufen), Klamotten, die Zelefonrechnung und und und ....
Nicht zu vergessen die Kosten für di Hochzeit und den notwendigen vereidigten Dolmetscher ....
Ich will dich ja nicht desillusionieren, aber nur die Kosten für nenFlug sind es auch nicht.
Gutes Gelingen
Sunny
nein seit dem sturz des Präsidenten hat er keine arbeit mehr sonst wäre ich ja nicht wieder zurück nach deutschland und wir wollten ja in deutschland heiraten und haben ja auch alles schon gemacht wir bräuchten ja nur noch das ok der Ausländerbehörde Lg sabine
Posted By: Alina 7ayati
Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 18:48
es geht ja auch nur darum das ich einen fug für ihn bezahlen kann aber wenn ich einen brauche ist es teurer weil ich hin und rückflug brauche und dann müssen wir wieder alles übersetzten lassen und wieder das visum neu beantragen willst du oder kannst du das nicht verstehn
Ich verstehe sehr wohl
( aber man ehrlich: wenn "kein" Geld da ist zum heiraten DANN kann man eben im Moment "nicht" heiraten ) Nichts für Ungut! Aber den Fehler bei der ABH zu suchen finde ich zu einfach! Eine Heirat in D setzt nun einmal andere Sachen voraus als eine Heirat in TN ... Und wenn die ABH Dir schon mitteilte das die Heirat in TN "einfacher" wäre wird es zumindest in deinem Fall wohl auch so sein
nein seit dem sturz des Präsidenten hat er keine arbeit mehr sonst wäre ich ja nicht wieder zurück nach deutschland und wir wollten ja in deutschland heiraten und haben ja auch alles schon gemacht wir bräuchten ja nur noch das ok der Ausländerbehörde Lg sabine
Einen Plan B habt ihr nicht ?
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:01
Nein weil ich nie damit gerechnet habe das es ein problem geben wird
wir brauchen keinen Dolmacher weil er Deutsch kann Lg
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:03
Nein weil ich nie damit gerechnet habe das es ein problem geben wird
Okay!
Hast du dich vorab nicht informiert? ( Würde in deinem Fall wirklich eine Heirat in TN empfehlen ) Denke nämlich nicht das dass HeiratsVisum bewilligt wird!
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:05
wir brauchen keinen Dolmacher weil er Deutsch kann Lg
Dann fallen die Kosten schon einmal weg!
Gibt aber noch genug andere
ich weiss aber ist immer noch alles billiger wie wenn wir in Tunesien Heiraten müssen denn dann müssen wir auch das Visum neu beantragen und meine Papiere übersetzen und und und
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:12
ich weiss aber ist immer noch alles billiger wie wenn wir in Tunesien Heiraten müssen denn dann müssen wir auch das Visum neu beantragen und meine Papiere übersetzen und und und
Das müsste man evtl. durchrechnen ... Aber du hast es doch vorher gewusst oder nicht? Also das mit der Verpflichtungserklärung ( und was ALLES auf dich zukommt Finanziell ) Oder einfach auf gut Glück das Visum beantragt?
Sorry für die vielen Fragen ... Billiger als in Tunesien heiraten? Nur wegen der Papiere oder allgemein Feier etc?
Frau zahlt das ja nicht
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:14
die Ausländerbehörde hat bis heute nichts von einer Verpflichtserklärung gesagt LG
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:17
die Ausländerbehörde hat bis heute nichts von einer Verpflichtserklärung gesagt LG
Interessant!
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:20
ja du sagst es ich bin hin habe alles abgegeben meine lohnabrechnungen mein arbeitsvertrag mein Mietvertrag das einzigste was sie mir sagte es wäre besser wenn ich einen unbefristeten Vertrag hätte also bin ich am selben Tag zu meinem Chef und der hat mir etwas geschrieben das 4 wochen vor ende meines Vertrags es in ein unbefristetes verhältnis übergeht danach habe ich post bekommen wegen dem Termin zur gleichzeitigen befragung
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:37
Die Befragung ist aber auch schon vorbei oder?
Dann liegt es jetzt nur noch an dem Gehalt / Verpflichtungserklärung?
Würde evtl. doch noch über einen PlanB nachdenken!
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:39
ok vielen Dank
Posted By: maedi
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:41
Steh grad ein bißchen auf dem Schlauch. Wir haben vor 5 Monaten in D geheiratet und er musste schon zur Visumsbeantragung die Verpflichtungserklärung mit den anderen Papieren auf dem Konsulat abgeben. Mein Sachbearbeiter in der ABH hat also schon bevor es zur Visumsbeantragung kam, alles geprüft. So gabs dann auch keine Überraschung und es ging alles sehr flott. Befragung hatten wir keine.
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 19:42
Steh grad ein bißchen auf dem Schlauch. Wir haben vor 5 Monaten in D geheiratet und er musste schon zur Visumsbeantragung die Verpflichtungserklärung mit den anderen Papieren auf dem Konsulat abgeben. Mein Sachbearbeiter in der ABH hat also schon bevor es zur Visumsbeantragung kam, alles geprüft. So gabs dann auch keine Überraschung und es ging alles sehr flott. Befragung hatten wir keine.
Schön das ich nicht die einzige bin die auf dem SCHLAUCH steht!
Posted By: sunny_m
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 25/03/2012 20:51
wir brauchen keinen Dolmacher weil er Deutsch kann Lg
Dachte ich auch, aber die Standesbeamtin bestand darauf, weil eine Eheschließung ein Rechtsakt sei und dager bei neueingereisten Nichtmuttersprachlern Pflicht sei....
Na, ist ja wurscht.
Letztendlich entscheidet die Botschaft in Rücksprache mit der ABH und wenn Du der ABH zu wenig verdienst, dann hat er keinen Rechtsanspruch auf ein Heiratsvisum, wenn Sie ablehnen.
Vielleicht müsst ihr dann tatsächlich in den sauren Äpfel beißen und dort heiraten.
LG
Sunny
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 26/03/2012 15:09
Habe heute das ok der Ausländerbehörde bekommen Lg Sabine
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 27/03/2012 16:03
Inchallah wir haben das visum
Posted By: PeppermintPatty
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 28/03/2012 08:38
Hallo Sabine,
herzlichen Glückwunsch zum Visum,
ich hoffe Deine Rahmenbedingungen haben sich noch etwas geändert,
mit 950 netto ist mir ehrlich schleierhaft wie ihr das alles finanziell stemmen wollt - auch wenn ihr vermutlich dann nichts zum Integrationskurs zuzahlen müsst, und er ja vermutlich ab nach der Heirat vom Amt was bekommen würde...
Meine Meinung - es ist so schon schwierig genug die verschiedenen Kulturen, Mentalitäten, Religionen unter einen Hut zu bekommen, und wenn man sich dann noch dauernd, längerfristig wg. Geld in die Haare bekommt, dann gute Nacht schöne Welt...
Toi toi toi...
Posted By: sunny_m
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 28/03/2012 10:04
Hallo Sabine,
herzlichen Glückwunsch zum Visum,
ich hoffe Deine Rahmenbedingungen haben sich noch etwas geändert,
mit 950 netto ist mir ehrlich schleierhaft wie ihr das alles finanziell stemmen wollt - auch wenn ihr vermutlich dann nichts zum Integrationskurs zuzahlen müsst, und er ja vermutlich ab nach der Heirat vom Amt was bekommen würde...
Meine Meinung - es ist so schon schwierig genug die verschiedenen Kulturen, Mentalitäten, Religionen unter einen Hut zu bekommen, und wenn man sich dann noch dauernd,
längerfristig wg. Geld in die Haare bekommt, dann gute Nacht schöne Welt...
Toi toi toi...
Danke peppy du sprichst mir aus der Seele, aber auch von mir alle
wünsche für ein gutes Gelingen
Sunny
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 28/03/2012 14:39
Also ich habe über 1 Jahr in Tunesien gelebt und wir hatten auch kein Geld und ich denke das hat uns und unsere Liebe noch stärker gemacht LG Sabine denn nach 3 Monaten darf er ja auch Arbeiten und er hat auch schon ne Arbeit LG Sabine
Posted By: Alina 7ayati
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 28/03/2012 17:26
Also ich habe über 1 Jahr in Tunesien gelebt und wir hatten auch kein Geld und ich denke das hat uns und unsere Liebe noch stärker gemacht LG Sabine denn nach 3 Monaten darf er ja auch Arbeiten und er hat auch schon ne Arbeit LG Sabine
Wow noch nicht in D und schon eine Arbeit!
Na dann viel Glück für die Zukunft!
Posted By: sabine_hamza
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) - 28/03/2012 19:05
ja er kann bei mir in der Firma anfangen mein Chef hat schon das ok gegeben LG
Hallo zusammen!
Wie läuft es denn mit der Ausländerbehörde ab, wenn ich vor dem Visum noch bei meinen Eltern wohne und "nur" einen geringfügigen Job habe? Gibt es da auch Probleme mit der Verpflichtungserklärung oder nicht, da ja der Mietvertrag unter meinen Eltern läuft und mein Stiefvater genug verdient?!
Wollen nämlich auch in D heiraten, aber dieses Einkommenzeugs macht mir Angst
Lg, Nadine
Posted By: Nela
Re: eine Frage - 01/04/2012 09:27
Die Ausländerbehörde verlangt in der Regel eine Verpflichtungserklärung (VE), diese kann auch von Dritten (in dem Fall z.B. von den Eltern) abgegeben werden. Wenn das Einkommen hoch genug ist (dafür gibt es Berechnungsgrundlagen), sollte die Abgabe einer VE problemlos möglich sein. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch eine Kaution, falls das monatl. Einkommen nicht ausreicht.
Die VE gibt staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen. Mit der Abgabe einer VE übernimmt der Abgebende derselbigen die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Ausländers zu tragen. Auch bei einem Heiratsvisum gibt es ja keine Garantie, dass letztendlich tatsächlich geheiratet wird. Die Partner könnten sich anders entscheiden, oder der Ausländer könnte untertauchen. Auch Abchiebungskosten könnten in so einem Fall auf denjenigen zukommen, der eine VE abgegeben hat. So eine Verpflichtungserklärung will also gut überlegt sein und sollte - wenn überhaupt - nur für Personen abgegeben werden, gegenüber denen man großes Vetrauen hat.
Unabhängig von der rechtlichen Angelegenheit bleibt natürlich die Frage, ob deine Eltern überhaupt zu so einer Verpflichtung bereit sind bzw. wovon ihr (du und dein Mann) künftig euren Lebensunterhalt bestreiten wollt....
Hallo Nela,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das mit dem Vertrauen ist kein Problem, mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten
Mit der Berechnung ist das ja dann so ne Sache..Ich kann nur hoffen, dass die ABH keine Verpflichtungserklärung braucht und dass das Visa für die Eheschließung unabhängig vom Einkommen hängt.
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 02/04/2012 04:49
Um die Verpflichtungserklärung wirst Du nicht herum kommen und auch nicht um den Nachweis des Verdienstes und des Wohnraums.
Geh doch einfach zur ABH hin und lasse Dir genau sagen, was Du alles brauchst.
... mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten
äh, das würd ich nun nicht unbedingt an die große Glocke hängen...
Wüsste nicht, wo da das Problem liegt?!
aber egal..
Danke Cheker, werde ich machen.
Posted By: wuehlmaus07
Re: eine Frage - 03/04/2012 12:06
... mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten
äh, das würd ich nun nicht unbedingt an die große Glocke hängen...
Ein Bruder ehelicht die Mutter, der andere die Tochter .....mmh, den Rest der tunesischen Famile wird´s freuen....
Posted By: 8SuSu8
Re: eine Frage - 07/04/2012 19:23
Wüsste nicht, wo da das Problem liegt?!
aber egal..
Danke Cheker, werde ich machen.
Weil die ABH bei sowas schnell auf Scheinehe schließen KÖNNTE...
Nach über 3 Jahren?
und unbefristeter Aufenthaltstitel? Ich mein, dafür können wir doch auch nichts für unsere Liebe
Nach über 3 Jahren?
und unbefristeter Aufenthaltstitel? Ich mein, dafür können wir doch auch nichts für unsere Liebe
unbefristeter Aufenthaltstitel?
Ich sehe es genau so und wenn es nach den ABHs geht, sind so manche Ehen "Scheinehen" was man nie im Leben gesetzlich prüfen oder genau sagen kann, aber man kann allen Paaren etwas Angst machen.
Weder ein Altersunterschied, noch solche Inhalte sind Grund einer Scheinehe, was natürlich die Behörde nicht gern so sieht, aber wenn man etwas dagegen hält, denn dort sitzen (arbeiten) Personen welche eine Dienstleistung erbringen und diese sollten sie ordentlich erbringen.
LG Claudia
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 10/04/2012 12:14
Ich nehme an, dass der Stiefvater gemeint ist, der eine unbefristete AE hat.
Ich nehme an, dass der Stiefvater gemeint ist, der eine unbefristete AE hat.
genau
@Claudia Ja das ist richtig, man sollte bei solchen Behörden sowieso immer dagegen halten und Bestimmt auftreten.
Meine ABH hat mich an die deutsche Botschaft in Tunis verwiesen, da sie über das Visum keine Auskunft geben können..
Die können mir doch für MEINE Stadt keine Auskunft geben, oder?
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 10/04/2012 13:21
Das Visum erteilt die Botschaft.
Die ABH sendet das OK nach Tunis, was dann die Botschaft vor Ort draus macht, muss man dann sehen.
Gut, dann frage ich da mal nach
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 10/04/2012 14:10
Ich glaube nicht, dass Du da Auskunft bekommst, denn es handelt sich doch um das Visum von Deinem Verlobten?
Ich hatte eigentlich auf der ABH nur bezüglich der Verpflichtungserklärung um Auskunft gefragt..
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 10/04/2012 15:44
Verstehe ich jetzt nicht, denn weiter oben hast Du doch das hier geschrieben:
"Meine ABH hat mich an die deutsche Botschaft in Tunis verwiesen, da sie über das Visum keine Auskunft geben können..".
Um was geht es denn jetzt eigentlich?
Ich hatte bei der ABH nachgefragt wegen der Verpflichtungserklärung (Berechnung des Einkommens, ect.). Darauf hin verwiesen sie mich an die deutsche Botschaft in Tunis. Sie könnten mir sagen, welche Unterlagen nötig wären..
Posted By: Cheker
Re: eine Frage - 10/04/2012 16:50
In der Tat bekommt man bei der Botschaft die Info, welche Unterlagen zur Antragstellung vorgelegt werden müssen.
Es steht auch auf der Internet-Seite der Botschaft.
Die Verfplichtungserklärung bekommst Du hier im Bürgerbüro.
Ich wollte ja nur mich informieren, wieviel Gehalt in meiner Stadt notwendig ist, um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen. Wir können ja nicht auf gut Glück die Papiere für die Heirat in D besorgen, wenn es nacher nicht genehmigt wird
Posted By: Nela
Re: eine Frage - 11/04/2012 16:52
Ich wollte ja nur mich informieren, wieviel Gehalt in meiner Stadt notwendig ist, um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen.
Vielleicht hast du dich etwas missverständlich ausgedrückt, und der Sachbearbeiter hat entweder dich nicht verstanden oder den Vorgang nicht begriffen.
Eine Verpflichtungserklärung wird abgegeben, ein Visum wird beantragt.
Frag nochmal nach, welches Einkommen zu Grunde liegen muss, um eine
Verpflichtungserklärung abgeben zu können, damit man mit dieser dann ein
Visum beantragen kann. Am besten fragst du auch gleich noch, ob auch die Möglichkeit besteht, eine
Kaution zu hinterlegen, falls das Einkommen für eine Verpflichtungserklärung nicht ausreicht. Eigentlich müsste das verständlich sein...