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"Familienanhänglichkeit"

Posted By: Devils-Bride

"Familienanhänglichkeit" - 22/09/2003 17:00

Hallo Ihr alle,
bin ganz neu in Eurem Forum und hab (wie wahrscheinlich alle neuen) ein paar Fragen.
Wenn man einen Tunesier nach Deutschland einlädt muss man u.a. eine Verdienstbescheinigung vorlegen, ich bin leider z.Z. Arbeitslos, gibt es da Probleme?
Und wie steht es mit der Familienanhänglichkeit der Tunesier aus? Angenommen es wird mehr aus dieser Beziehung und wir würden heiraten kommen die dann auf die Idee ihre Familie nachzuholen? Ich meine ich liebe ihn, aber seine Eltern will ich nicht in meiner Wohnung haben! Viele liebe Grüße aus Berlin, Katrina
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: "Familienanhänglichkeit" - 23/09/2003 06:49

Hallo Katrina und Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum, ich wünsche dir viel Spaß hier.

Zu deinen Fragen, wenn du Arbeitslos ist wird es schwer eine Verpflichtserklärung = Einladung zu bekommen, da du Leistungen vom Staat bekommst.
Ich kann dir in dieser Sache nur empfehlen das eine Freundin für dich diese Einladung (Verpflichtserklärung) macht, denn es heißt nicht das er dann bei deiner Freundi oder bei dem der einläd sein muß, das einzige was der Einladende macht, Haften für alles.
Dies kannst du aber auch wiederrum per Vertrag mit dem Einladenden regeln, das du für alles Haften tust falls es z.B. Straftaten kommt oder wenn er nicht wieder ausreisen tut die Abschiebekosten trägst.
Deshalb diese Verpflichtserklärung du verpflichtest dich nach dem Ausländergesetz.

Deshalb muß ein Mindestgehalt nachgewiesen werden, wo Leistungen vom Staat nicht zählen.

Wenn ihr verheiratet seit ist es eigentlich nicht so das die Männer die ganze Familie nach Deutschland holen was auch nicht so leicht geht, vielleicht auf Besuch / urlaub aber nicht für immer.

Claudia
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