Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens:
Belgien,
Dänemark , Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
Im folgenden werden Ihnen die Hauptbedingung für die Eheschließung von Ausländischen Staatsbürgern mitgeteilt.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung:
Jütland (in der Nähe der Grenze)
STANDESAMT TØNDER
Tønder Kommune
Kongevej 57
DK - 6270 Tønder
Tel. 0045 74 72 80 00
Email: sekram@toender.dk
URL:
www.tonderkom.dk STANDESAMT HADERSLEV
Haderslev Kommune
Rådhuset
DK - 6100 Haderslev
Tel. 0045 74 22 23 24
Email: cbhcl@haderslev.dk
STANDESAMT SØNDERBORG
Sønderborg Kommune
Rådhustorvet
DK - 6400 Sønderborg
Tel. 0045 74 42 93 00
URL:
www.soenderborg.dk/kommunensaertjenester/saer2.asp
STANDESAMT AABENRAA
Aabenraa Kommune
Storegade 30
DK - 6200 Aabenraa
Tel. 0045 74 62 12 00
Email: post@aabenraakom.dk
Seeland
STANDESAMT KOPENHAGEN
Bryllupskontoret
Rådhuset
DK - 1550 København V
Tel. 0045 33 66 33 66
URL:
www.kff.kk.dk/mo/movi.htm#4 Es wäre auch ratsam, telefonisch oder schriftlich im voraus einen Termin mit dem betreffenden Standesamt zu vereinbaren. Beachten Sie bitte, daß die Trauung einen mehrtägigen Aufenthalt in der entsprechenden Stadt voraussetzt.
Information zwecks Eheschließung in Dänemark
Es besteht evtl. eine Möglichkeit, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können. Man schlägt Ihnen jedoch vor, sich vorher bei Ihrer zuständigen Behörde zu erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe im Ausland anerkannt wird. Für die endgültige Entscheidung, ob Sie in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:
1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam
(Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft – schicken Sie niemals dem Standesamt den Paß zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefaßt sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein.
Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam
Die Bescheinigungen werden von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Sie in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen ins Deutsche übersetzt und neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).
Sollte einer von Ihnen vorher verheiratet gewesen sein, muß das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, daß das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muß. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist desweiteren eine Bescheinigung des Nachlaßgerichts einzureichen, daß gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Sie diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlaßgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden. – Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.
Nachdem Sie das Standesamt Ihrer Wahl kontaktiert haben, werden Sie von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumenten. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.
Falls Sie die Mitteilung erhalten, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten.
Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden. Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig.
Amerikanische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, müssen anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Commanders vorlegen.
Sollte einer von Ihnen noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
Beachten Sie folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark:
Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)
Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Haben Sie zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden sie sich bitte an:
Königlich Dänische Botschaft
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Postadresse: Postfach 301245, 10722 Berlin
Tel.: 030/50 50 20 00 ▪ Fax: 030/50 50 20 50
Email: beramb@um.dk
URL:
www.daenemark.orgEs ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.
Legalisierung dänischer Heiratsurkunden
In einigen Fällen wird von Seiten der deutschen Behörden oder von anderen ausländischen Vertretungen eine Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde verlangt.
Falls Sie eine Legalsierung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in Dänemark. Das Kgl. Dänische Generalkonsulat in München nimmt keine Legalisierungen vor, es sei denn, dass entweder mindestens eine der Parteien die dänische Staatsbürgerschaft innehat, oder dass mindestens eine der Parteien seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark hat.
Stand: März 2003
http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm