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Besuchervisum

Posted By: minus

Besuchervisum - 05/08/2006 14:10

Hallo,
Ich weiß, es gibt so viele Themen zum Besuchervisum, aber ich finde keine genau Antwort bzw. verstehe es nicht.
Ich habe jetzt das Dokument. Die Verpflichtserklärung... Ist es richtig das ich nun dieses Dokument (im original!!) zu meinen freund schicke und er damit zur deutschen Botschaft geht? Was muss er noch mit nehmen?
Wie lange dauert es dann bis zu einem "ja" oder "nein"? und wann genau muss er denn die Flugreservierung vorlegen? Jetzt direkt? Weil beim Amt haben die gesagt, das braucht er nicht, aber ich habe gelesen, das sei wichtig...

Lg
Posted By: PeppermintPatty

Re: Besuchervisum - 05/08/2006 19:05

Hallo minus,

oben hier in den Themen gibt es einen Punkt "Visabestimmungen", ich kopier dir das mal hier rein:

T O U R I S T E N V I S U M
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)

PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :

1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung)

2) 1 Foto

3) Einladung mit Kostenübernahme nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in
Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der
zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Evtl.
Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel
(in Original + 1 Kopie)

4) evtl. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt.

5) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug

6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

7) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

8) Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen

9) Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung

10) Renter/Personen ohne Beruf
- Rentnerausweis falls vorhanden

11) Studenten/Schüler
- Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung

12) Minderjährige
- zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile

ALLE GENANNTEN UNTERLAGEN MÜSSEN IM ORIGINAL, IN DEUTSCHER ODER FRANZÖSISCHER SPRACHE SOWIE MIT EINER DEUTLICH LESBAREN FOTOKOPIE VORGELEGT WERDEN .
DIESE LISTE IST NICHT ERSCHÖPFEND. ZUSÄTZLICHE PAPIERE KÖNNEN NACH ANTRAGSÜBERPRÜFUNG ANGEFORDERT WERDEN . ABER AUCH DIES
GARANTIERT NICHT DIE AUTOMATISCHE ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG.
Bearbeitungsdauer: min. 48 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage

siehe auch: Link zu
Dt. Botschaft Tunis - Visum
Posted By: minus

Re: Besuchervisum - 05/08/2006 19:53

Danke schon mal.

Aber wie ist das genau mit der Reservierung vom Flugticket ? Muss er das wirklich jetzt direkt vorlegen? Gehe ich einfach ins Reisebüro und sage, ich möchte einen Flug reservieren? Bekomme ich dann ein Dokument oder wie? Kostet das was?
Posted By: PeppermintPatty

Re: Besuchervisum - 05/08/2006 20:11

Wenn es da steht wird´s wohl so sein dass er eine Reservierung vorlegen muss [Wink]
Geht dabei ja auch um die geplante Aufenthaltsdauer... [nixweiss1]

Und wenn du die Flüge von hier reservierst/buchst musst du ihm halt das Dokument dann zukommen lassen würde ich schätzen. Ist halt die Frage von wo es günstiger ist.
Ob das was kostet den Flug zu reservieren kann ich dir leider nicht sagen.

Vielleicht meldet sich ja noch ein "Profi"...

PS: PN schon gesehen?

[winken2]
Posted By: Anonym

Re: Besuchervisum - 05/08/2006 20:34

Mein Freund ist jetzt gerade seit einigen Wochen in Europa unterwegs. Ich habe ihm das Original der Verpflichtungserklärung per Post geschickt (mir vorsichtshalber ein Kopie gemacht, man weiß ja nie). Er ist dann mit allen Papieren zur Botschaft gegangen. Die konnte das Visum dann am nächsten Tag abholen und dabei mußte er dann eine Reservierung nachweisen (Flug, bzw. er ist mit dem Schiff gereist).
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