Hallo und Guten Morgen,
okay ich erkläre es euch mal etwas näher.
In jedem Bundesland gibt es eigene Zollvorschriften, es gibt auch in jeder größeren Stadt einen Zoll, dort liegen die genauen Bestimmungen wo man sich immer erkundigen kann.
Klar ist es bei manchen verschieden, eben wegen der Bundesländer.
Zum Beispiel für Thüringen Zollamt (Zoll freie Waren) Tel. 0361 / 37900
Für die anderen Bundesländer immer in den Landeshauptstädten (bei uns Erfurt) in der Stadtverwaltung nachfragen und man bekommt die Nummern.
Weiter gibt es das Auswärtige Amt dort kann man jeden Tag anrufen, denn dort liegen die besonderen Zollvorschriften die gültig sind seit dem 27.07.2000 und noch nicht verändert wurden, jedenfalls habe ich noch keine neuen Infos bekommen von dort, die ich regelmäßig bekomme.
Zum Beispiel gelten in Tunesien strenge Devisenbestimmungen, das bedeutet das Dinare nicht mit ein und ausgeführt werden können.
Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der gegenwert 1000 TD oder ca. 1600 DM übersteigt.
Das Auswärtige Amt sitzt in Berlin und zwar Referat 040
11013 Berlin
Tel. 01888/ 17-2852 das ist gleich die Durchwahl.
Fax. 01888/ 17-3402
Oder ihr ruft diese Nummer dort an 01888/17- 3310 das ist das Länderreferat
oder 01888/ 17- 2602
Herr Held ist sehr nett, wenn ihr ihn verlangen tut wird er euch an die Person die für Zollvorschriften zuständig ist weiter verbinden.
Sei denn Herr Held ist nicht dort im Amt, aber letztes Jahr war dort, und ist zu mir immer sehr nett, denn man weiß dort auch das wir diese Seite haben.
Zur Zollvorschrift: Anbindung an die EU wird im Jahre 2006 , Angleichung
Könnt ihr euch noch an das Thema Todesstrafe in Tunesien erinnern, dort bekommt die liebe Claudi die Antworten, es gibt sie noch in Tunesien aber sie wurde lange nicht mehr ausgeübt.
So ich hoffe euch etwas weiter geholfen zu haben und wünsche viel Glück.
Wobei nie vergessen denkt an das Bundesland es ist immer unterschiedlich geregelt.
Claudia