<ehem>, daß dies in diesem (und nicht nur) unserem Lande so ist, ist schon länger bekannt. Neuestes Beispiel siehe Spiegel und c't (mit Diskussionsbeiträgen) von heute, Kreditkarten-Rasterfahndung nach Kunden einer Pornoseite.
Oder - Abschuß von Flugzeugen durch Verfassungsgericht verboten? Kein Problem, versuchen wir es halt mit einer anderen Auslegung der Verfassung oder gleich der Änderung bzw. einer höherrangigen Rechtsvorschrift über die EU (so geschehen z.B. mit der Speicherung der Kommunikationsdaten und dem Urheberrecht).
Lebte Heinrich Heine noch, würde er an Deutschland nicht nur in der Nacht nicht mehr denken wollen - und Goebbels könnte sich daran erfreuen, daß eine seiner Kernthesen (die von der eingeredeten Bedrohung und den folgenden Gesetzen) auch in einer ursprünglich einmal als wasserdicht gedachten Demokratie hervorragend funktioniert. :-)