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Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? #213587
10/08/2007 13:41
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Rym Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe bereits in den verschiedenen Foren und Beiträgen gesucht, aber nichts Spezifisches zu dem Thema gefunden. Weiß jemand, ob ich, wenn ich mit meiner Tochter aus Tunesien ausreisen möchte, auch eine Ausreisegenehmigung bzw. einen tunesischen Pass für meine Tochter brauche, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe? Ihr Vater ist Tunesier, wir sind allerdings geschieden. Da ich auch nicht mehr weiß, wo sich der Vater derzeit aufhält und Pässe lt. meiner Info nur vom Vater beantragt werden können, hat sie natürlich auch keinen tunesischen Pass. Sie wurde aber auch nie hier am Konsulat gemeldet. Da ihr Familienname allerdings Arabisch ist, sofort erkennbar..

Danke und viele Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213588
10/08/2007 13:47
10/08/2007 13:47
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CandelaNeu Offline
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Schwierige Situation, um sicher zu gehen ruf doch mal beim Kosulat an oder bei der Botschaft.

Hat dein Kind denn einen deutschen Kinderausweis?

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: CandelaNeu] #213594
10/08/2007 14:03
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Hallo Candela,

ja hat sie. Eben nur einen deutsche Ausweis. Ich glaube, ich werde mich mal an der Botschaft erkundigen...

Danke und viele Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213690
11/08/2007 00:11
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VORSICHT !!!!

In Tunesien hat der Vater, ob geschieden oder nicht, alle Rechte !!!!! Ohne seine Erlaubniss kannst du deffinitiv NICHT ausreisen !!!

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: LOE060901] #213691
11/08/2007 00:22
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Ich möchte mich Habibti anschliessen,auch von mir "Vorsicht". Wenn du Pech hast kriegst du dein Kind nicht wieder raus,denn du brauchst eine Genehmigung deines Mannes das deine Tochter das Land wieder verlassen darf,die muß dein Mann dir über das zuständige Konsulat ausstellen lassen. Mache keinen Fehler,ich will dir keine Angst machen,aber ich habe so einen Fall im engsten Freundeskreis.Auch wenn deine Tochter nicht im Konsulat gemeldet ist und auch keinen tunesischen Pass hat, wissen "die" schon Bescheid..... teu teu teu Siggi.

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213796
12/08/2007 01:13
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Du könntest auch Glück haben mit dem deutschen Kinderausweis, denn die Namen sagen in der heutigen Zeit nichts mehr für die Staatsangehörigkeit aus. Ein Risiko ist allerdings gegeben.

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: DeuTunMama] #213799
12/08/2007 01:39
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als ich einmal mit meinem deutschen pass ausgereist bin,habe ich erlebt das mein vater gefragt wurde ob das ok sei,er war gottseidenk noch in der nähe.also vorsicht!!!!!

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: maram] #213823
12/08/2007 11:11
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ich würde das kind immer zusätzlich in den eigenen pass eintragen lassen,-egal welcher nationalität, sobald sich die nachnamen von mutter und kind unterscheiden (ganz unabhängig vom klag) kann es bei aus und wieder einreise zu schwierigkeiten kommen...
zusätzlich die sorgerechts-bescheinigung kopieren... dort ist die nationalität des vaters nicht aufgeführt,- nicht die scheidungs unterlagen, die geben herkunft über die nationalität dann wird man dort hellhörig und DIESE überprüfungen dauern EWIG...
so habe ich es immer gemacht und bin gut damit gefahren...


midoun
Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: midouna] #213942
13/08/2007 10:57
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Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Inzwischen habe ich mich bei der deutschen Botschaft und beim tunesischen Konsulat erkundigt. Die Dame an der deutschen Botschaft war sehr nett und meinte, dass ich, da ich über das alleinige sorgerecht verfüge, selbst einen Pass beantragen könne und eine Erklärung erhalten könne, dass ich diese berüchtigte Ausreisegenehmigung nicht brauche. Daraufhin habe ich mit dem tunesischen Konsulat gesprochen. Der Herr dort meinte, dass eine deutsche Sorgerechtbestimmung für Tunesien nicht anerkannt sei, sondern erst von tun. Gerichten bestätigt werden müsse. Somit könne ich auch keinen Pass für meine Tochter beantragen! Er empfahl mir, mit dem deutschen Pass zu reisen und die Sorgerechtsentscheidung ins Französische übersetzen zu lassen und mitzunehemn. Dann gäbe es wahrscheinlich (?!?!) kein Problem bei der Ausreise. Für mich ist das keine Lösung! Ich verstehe das absolut nicht. Zumal der Vater persönlich einen Verzticht auf das Sorgerecht unterschrieben hat!!

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesen Fällen? Wahrscheinlich gibt's sowas eher selten, da die meisten "Geschiedenen" wohl einen großen Bogen um Tunesien machen ;-)

Mein Problem ist aber, dass ich selber dort lange gelebt habe und zudem noch meine deutsche Familie dort wohnt.....

Liebe Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213943
13/08/2007 11:00
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Rym Offline OP
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Hallo Midoun,

der Nachname meiner Tochter und mein Nachname sind gleich...aber eben arabisch..

Meinst Du, wenn ich also noch die Eintragung in meinem Pass mache und den Sorgerechtsentscheid mitnehme (Vater ist übrigens Doppelstaater, hat auch dt. Staatsangehörigkeit) würde das reichen?

Liebe Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213950
13/08/2007 12:27
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annadi Offline
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Hallo Rym,
das ist schon ein schwieriges Thema.
Aber nur mal als kleinen Denkanstoß: was wäre nun, wenn eine Deutsche zusammen mit einem Algerier, Marrokaner oder Ägypter ein Kind hätte und einfach einen Urlaub in Tunesien verbringen wollte? Da dein Kind wie du geschrieben hast, nicht im Konsulat gemeldet wurde, dürften eigentlich auch keinerlei Daten am Flughafen vorliegen.
Falls dich jemand auf die arabischen Namen anspricht(und das würde mit Sicherheit passieren), könntest du einfach diese Geschichte erzählen. Voraussetzung wäre vielleicht, dass euer Nachname nicht wirklich typisch tunesisch wäre und auch in anderen Ländern zu finden ist.
Oder sind dort im Computer auch Daten zu dir selbst gespeichert? Ich weiß es leider nicht.
Viel Erfolg und einen schönen Urlaub mit unkomplizierter Heimreise wünsche ich dir!
LG,
annadi

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: annadi] #213951
13/08/2007 12:49
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Sajana Offline
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Es ist folgendermassen: Du und dein Kind haben einen arabischen Namen - vermutlicherweise auch noch typisch Tunesisch? Selbst wenn das alleinige Sorgerecht in Tunesien anerkannt wird - was durchaus wahrscheinlich sein kann, heißt das nur, dass du auch in Tunesien das Sorgerecht hast - ABER NIE DAS AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT in Tunesien! Dafür brauchst du bis das Kind volljährig ist IMMER die Genehmigung des Vaters - zudem ist es gefährlich, weil selbst wenn du die Genehmigung hast, könnte dein Ex diese am Flughafen zerreissen und für 'ungültig' erklären, sodass dein Kind nicht ausreisen kann.

Sorgerecht in Tunesien heißt nur, dass wenn DU SELBST in Tunesien leben und arbeiten würdest dein Kind BEI DIR leben dürfte.

Nur wenn du dir ganz sicher sein kannst, dass er dein Kind auch wieder ausreisen läßt fahre nach Tunesien!

Auf gut Glück Diskussionen zu überstehen warum die Kinder einen arabischen Namen haben - nun ja - ich habe schon Diskussionen dort erlebt mit Minderjährigen aus anderen arabischen Ländern die dort Urlaub machen - da wollten die Behörden halt zusätzlich zum deutschen Pass, den Ägyptischen oder Marokkanischen oder etc. pp sehen nur um sicher zu gehen, es handelt sich um keine Tunesier

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Sajana] #213955
13/08/2007 13:30
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Rym Offline OP
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Hallo zusammen,

danke für das Feedback.
Sajana, kann ich aus Deinem Feedback schlussfolgern, dass in TN das Thema Sorgerecht anders gestaltet ist. In Deutschland ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Teil der elterlichen Sorge, d. h. wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht...Sind diese beiden Komplexe in Tunesien geteilt. Der Vater ist übrigens nach Asien verzogen (Adresse unbekannt), so dass ich hier keinerlei Hilfestellung zur Beantragung der erforderlichen Papiere habe..

Viele Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213958
13/08/2007 13:58
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Sajana Offline
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Hallo Rym,

Ich wollte Dir eine PN schicken - geht aber nicht, wie bei sovielen hier - von den Admis scheint's ja auch keinen zu jucken

Ja, so ist es mit dem Sorgerecht in Tunesien, das beinhaltet nicht das Recht mit dem Kind das Land zu verlassen ohne Zustimmung des Vaters - ich habe es mal das 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' (a la Tunisienne) genannt - das liegt immer beim Vater. \:\(

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Sajana] #213964
13/08/2007 14:26
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Hallo !

Ich habe im Grunde genau das selbe Problem, meine Tochter und ich behalten beide unsere arab. Nachnamen und werden schon aufgrund dessen an der Paßkontrolle festgehalten, ohne Ehemann geht nicht´s. Sorgerecht bla, bla hin oder her.
Ich für meinen Teil habe beschlossen diesen ganzen Ärger und die Angst loszuwerden, indem ich gar nicht erst nach Tunesien in Urlaub gehe ! Es gibt auch andere schöne Urlaubsziele auf der Welt.
Ist zwar immer schade für die Großeltern etc. aber ja, ich kann die Gesetze dort einfach nicht ändern !
Das Risiko ist mir einfach zu groß !!!

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: LOE060901] #213969
13/08/2007 15:01
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Frankenland
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Frankenland
besteht die möglichkeit dem kind einen anderen nachnamen zu geben?
als mutter kann ich ja jederzeit meinen mädchennamen wieder annehmen. kann ich dann den namen nicht auch vielleicht dem kind geben?

Last edited by dreamfighter; 13/08/2007 15:01.

Hold fast to Dreams, for it Dreams die
Life is a brocken winged Bird
that can not fly

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Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: dreamfighter] #213971
13/08/2007 15:06
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Hallo..

um den Nachnamen zu ändern bei einem Kind, braucht Frau nach meinem Kenntnisstand das Einverständnis des Vaters, der diesem Namenswechsel zustimmen muss.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Hayati] #213977
13/08/2007 15:31
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Hallo zusammen,

stimmt... Namensänderung geht nicht, hab mich mal im Imternet schlau gemacht. Aber ich hätte sowieso ein seltsames Gefühl dabei, so in die "Persönlichkeitsgeschichte" meiner Tochter einzugreifen...

Ich frag mich vielmehr, warum die tun. Behörden sich hier so dusselig anstellen. Jetz will ich schon nachholen was der tun. Vater versäumt hat und mein Kind offiziell "tunesialisieren" und keiner lässt mich....

Nun ja, offenbar darf also mein Kind, das ja laut Geburt Tunesierin ist nun nicht gemeldet werden und kann damit nicht einmal Tunesien und Verwandtschaft besuchen... Traurig aber wahr, denn angesichts dieses Risikos bleib ich doch lieber hier oder bereise die übrigen 189 Länder der Welt.. ohne Stress hoffentlich, oder werde ich in anderen arabischen Staaten ein ähnliches Problem haben??

Viele Grüße
Rym

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: dreamfighter] #213990
13/08/2007 17:54
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Hallo,

wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, behält das Kind den Namen des Vaters. Der Standesbeamte hat mir erklärt, dass das Kind, wenn einmal erhalten, diesen Namen behält. Auch im Falle einer Scheidung. Eine Änderung ist nach meinem Wissensstand nur möglich, wenn Du wieder heiratest und der Kindesvater der Adoption durch den neuen Ehemannes stattgibt. Aber welcher Expartner würde das schon tun. In diesem Falle würdest Du aber auch die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Kindsvater verlieren.

Wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, wird es noch auffälliger. Dann kann es Dir passieren, dass Du am Flughafen stehst und trotz Kinderausweis gefragt wirst, in welchem Verhältnis zu Deinem Kind stehen würdest. Das ist schon sehr makaber. Ist mir tatsächlich passiert, weil das Kind bereits den Namen des Vaters trug, wir aber noch nicht verheiratet waren.

Wenn Du endgültig aus Tunesien ausreisen wolltest, hätte ich gesagt, riskier es und tue möglichst selbstverständlich am Flughafen.

So würde ich das Risiko an Deiner Stelle nicht eingehen und auf Tunesien verzichten, so weh es auch tut.

Liebe Grüße
Sonja

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #213997
13/08/2007 18:57
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Hallo Rym! In einem anderen arabischen Land wirst du keine Probleme kriegen,war jetzt bei mir der Fall.Ich war ohne meinen Mann mit meiner Tochter und einer befreundeten Familie in der Türkei.Vorher hatte ich auch Bedenken ,habe im türkischen Konsulat angerufen und dann bei der Bundespolizei in Hannover wo wir auch abgeflogen sind.Die Polizei sagte mir, wenn ihre Tochter einen deutschen Kinderausweis hat kann sie ohne Probleme ein und ausreisen.Wir haben einen Namen den es auch in der türkischen Sprache gibt und da bekam ich es doch mit der Angst zu tun.Es gab überhaupt keine Probleme für uns in der Türkei weder auf der Hin-oder auf der Rückreise.Die Probleme habe ich nur wenn ich aus Tunesien wieder raus will und keine "Genehmigung" meines Mannes habe.Gruss Siggi.

Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Tanit] #214009
13/08/2007 19:37
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Rym, hast du ein gutes Verhältnis zu deinem Schwiegervater?
Mit seiner beglaubigten Einverständniserklärung zur Ausreise und zur Sicherheit seiner Anwesenheit am Flughafen dürfte es auch keine Probleme geben.


Dilan

Niemand ist sicher vor Gedanken;
Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun!
(Marguerite Duras)
Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: Rym] #214024
13/08/2007 22:07
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ich wurde am flughafen auch nach der nationalität des vaters meiner tochter gefragt.ich antwortete marokkaner,der beamte gab die daten in den computer ein,fragte nach dem vornamen und schaute wieder auf den bildschirm.wir konnten rein und raus ok aber immmer war diese protzedur.ich würde es an deiner stelle nicht riskieren.es gibt andere urlaubsländer.


Eine Frau ohne Bauch ist wie ein Himmel ohne Sterne!
Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise? [Re: katze77] #214046
14/08/2007 09:18
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@Katze! Ich sehe das genau so wie du. Vielleicht könnte Rym ja auch versuchen Opa oder Oma nach Deutschland einzuladen...Gruss Siggi.