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Führerschein in TN machen #233759
29/01/2008 15:10
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Hallo

Wer hat das Fahren in TN erlernt und dort den Führerschein absolviert?
Wie sieht es mit den Preisen und den Unterschieden zu Europa aus (sowohl Theorie wie auch Praxis) ?
Und wie siehts mit Anerkennung in Europa aus?

Bin über Infos dankbar.

Viele Grüsse

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233763
29/01/2008 15:13
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Also seit Einiger Zeit gilt der tun. führerschein auch in Europa. Allerdings würd ichs lassen. Wenn ich dran denke wie mein Mann f´gefahren ist, oje. Nene mach den lieber hier.

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233765
29/01/2008 15:16
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Letztes Mal, als ich geguckt habe, lagen die Preise so bei 600 TND (400€) - aber mit DIESEM Führerschein ist man keinesfalls für das Fahren (allenfalls das Lenken) eines Autos vorbereitet <g>.

Re: Führerschein in TN machen [Re: missy] #233766
29/01/2008 15:18
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...Also seit Einiger Zeit gilt der tun. führerschein auch in Europa...

Das tat er immer schon - aber in Deutschland NUR für einen touristischen Aufenthalt. Danach muß(!) die deutsche Fahrprüfung abgelegt werden, um den Führerschein in einen deutschen umzuwandeln.

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233767
29/01/2008 15:19
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...das Fahren in TN erlernt...

meinst Du jetzt "das Fahren erlernt, und zwar mit einem Lehrgang in Tunesien" oder "das Fahren_in_Tunesien" erlernt? :-)

Re: Führerschein in TN machen [Re: Frogger] #233770
29/01/2008 15:33
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ja, man kann schon ein wenig günstiger an den führerschein kommen, wenn der in tunesien gemacht wird und später nur die prüfungen in deutschland gemacht werden, um ihn "umzuschreiben"
die rechnung geht aber nur auf, wenn man schon vorab einigermaßen autofahren kann (woher auch immer)
wenn man die prüfungen dann hier mehrmals machen muß ist die ersparniss fast weg *g*
ich hatte den direkten vergleich, als mein mann und meine tochter etwa zur gleichen zeit den führerschein machten,- und ein bekannter von uns diesen weg wählte um geld zu sparen...
wir ziehen ihn heute noch damit auf, das er im endeffekt 20,- mehr bezahlte als meine tochter...


midoun
Re: Führerschein in TN machen [Re: Frogger] #233772
29/01/2008 15:36
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Danke für eure schnellen Antworten.
Wer sagt, dass es um mich geht? ;-) Bin lediglich an Infos interessiert. Es gibt halt Leute, die den Führerschein im Ausland machen. Eine Kollegin hat ihn bsp. in Kanada gemacht, weil er dort einfach günstiger war und sie eh öfters dort war.

Ja in TN ist so einiges anders…Aber wenn man danach auch ausschliesslich dort fährt? Oder hier mit Nachhilfeunterricht? ;\)

@ Wolf
Wenn also ein Europäer den Führerschein in TN macht und dann in seinem Heimatland damit fahren möchte, muss er ihn dann irgendwann doch auch noch komplett in Europa machen (da kein touristischer Aufenthalt)? Ich meine, dann bezahlt man ja doppelt und es wäre wirklich sinnlos. Wenns "nur" die Umschreibung ist, naja dann muss man vorher wohl gut ausrechnen.

Wenns um mich geht: Ich habe hier eine Fahrschule, die um mich buhlt. Werde den Schein also wohl hier machen – auch wenns teurer ist. Aber dann ist man hoffentlich gerüstet.

Viele Grüsse

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233774
29/01/2008 15:48
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Ich habe hier eine Fahrschule, die um mich buhlt.

Tzzzzz, jetzt buhlen schon die Fahrschulen! Wo soll das noch hinführen...? ;\)

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233775
29/01/2008 15:52
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...Wenn also ein Europäer den Führerschein in TN macht und dann in seinem Heimatland damit fahren möchte, muss er ihn dann irgendwann doch auch noch komplett in Europa machen (da kein touristischer Aufenthalt)?...

Er muß ihn in jedem Falle umschreiben lassen - dazu ist in Deutschland die deutsche Fahrprüfung (Theorie + Praxis) zwingend notwendig.

Re: Führerschein in TN machen [Re: Nela] #233776
29/01/2008 15:54
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...Wo soll das noch hinführen...

Zu Baby-Fahrschulen?

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233777
29/01/2008 15:54
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...Ja in TN ist so einiges anders...

Oh?

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233781
29/01/2008 16:01
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In der Schweiz kann man sich doch als Führerschein-Anwärter schon vor der Prüfung eine gewisse Fahrpraxis aneignen, indem man mit einer Begleitperson und dem "L" am Heck auf nationalem Territorium fährt. War jedenfalls früher so. Man benötigt dann nicht so viele (teure) Fahrstunden.

Re: Führerschein in TN machen [Re: Nela] #233793
29/01/2008 17:53
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Nela, das ist korrekt. Nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung erhält man den Lernfahrausweis (das blaue „L“), mit welchem man mit einer privaten Begleitperson fahren (üben) darf und zum Schluss geht man dann an die praktische Prüfung.

lG

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233798
29/01/2008 18:12
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Hallo Pina,
um Führerschintourismus vorzubeugen müssen Deutsche, die den Füherschein im Ausland gemacht haben auch mind. 1 Jahr nachweislich dort gelebt haben....um diesen später überhaupt "umtauschen" zu können.
LG Simla

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE110119] #233799
29/01/2008 18:22
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Hallo Simla

Danke für die Info. Das wusste ich z.Bsp. nicht.

LG

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233801
29/01/2008 18:31
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\:\) ....mein Sohn hatte auch schon die Idee.
Ruf mal Deine Führerscheinstelle an. Auch da gibt es wieder unterschiede. Vielleicht reicht da auch nur 6 Monate?
Ich sag immer --> wer in TN fahren kann, kann es auf der ganzen Welt
LG Simla

...ups, ich sehe jetzt erst SCHWEIZ. Da hab ich keine Ahnung, sorry!!

Last edited by Simla; 29/01/2008 18:32.
Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE110119] #233805
29/01/2008 19:02
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...Vielleicht reicht da auch nur 6 Monate?...

185 Tage, um genau zu sein - man muß seinen Aufenthalt dort mehr als ein halbes Jahr gehabt haben (und zwar nicht als Tourist, sondern seinen Lebensmittelpunkt - wer also z.B. 7 Monate in Tunesien seinen Hauptwohnsitz hat, würde diese Voraussetzungen erfüllen).

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE110119] #233809
29/01/2008 19:16
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So wie ich das verstanden habe, läuft das bei uns ein bisschen anders.
Nur wer länger als 1 Jahr in der CH ist, muss den ausländischen Führerschein „umschreiben“ lassen. Das Umschreiben (aus Nicht-EU-oder EFTA-Staaten) bedeutet "nur" eine Kontrollfahrt, bei der man seine Fahrkunst beweisen muss. Keine erneute theoretische Prüfung.

Und von „Mindestzeit im Ausland wohnen“ steht gar nichts.

Quelle:
http://www.baselland.ch/index.htm

Bei der Quelle nimmt es den Pfad nicht mit. Wen es interessiert, klicke auf:
Verkehr (links), nochmals Verkehr, Motorfahrzeugkontrolle, Führer- und Lernfahrausweise und dann Umschrieb von ausländischen Führerausweisen.


Last edited by Pina; 29/01/2008 19:20.
Re: Führerschein in TN machen [Re: Frogger] #233810
29/01/2008 19:17
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 Antwort auf:
Ich sag immer --> wer in TN fahren kann, kann es auf der ganzen Welt


Da hab ich aber grade herzlich gelacht. Wenn ich dran denke wie mein Mann damals im Tunnel ohne Licht und in der mitte beider spuren gefahren ist . Nene

Fahren lernen heißt dort 2 mal mitm Auto um Block fahren, Geld zahlen, Prüfer bestechen, fertig ;-)

Re: Führerschein in TN machen [Re: missy] #233811
29/01/2008 19:31
29/01/2008 19:31
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vor allem, weil es in manchen gegenden in tunesien auch so viele ampeln, linksabbiegerspuren, autobahnkreuze, staus usw. gibt *lach*
mein mann hatte jedenfalls ganz schön mit dem "deutschen" verkehr zu kämpfen...


midoun
Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233825
29/01/2008 21:53
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Zumindest im Jahre 2004 noch galt dies:

>>>>>>>>>>

Führerprüfung im Ausland - Rechtliche Auffassung des ASTRA

Ausländische Führerausweise werden in der Schweiz nur anerkannt, wenn sie von Personen mit Wohnsitz im Ausland oder von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorgelegt werden, die den Ausweis anlässlich eines mindestens einjährigen Aufenthalts in einem andern Staat erworben ha&SHY;ben (gemäss asa-RL Nr. 1). Das Inkrafttreten der Bilateralen Verträge Schweiz-EU hat daran nichts geändert.

Im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Ausgangslage

Gemäss Sonntags-Zeitung bietet die Europäische Fahrschulvermittlung Billigfahrkurse in Ungarn, Tschechien und der Slowakei an. Fahranfängern wird ein Paket mit Unterkunft, Fahrstunden, Überset&SHY;zer und Begleitung zur Fahrprüfung für rund CHF 1500 angeboten.

Anbieter Hans Hartmann, Hermann-Götz-Strasse 9, Winterthur, behauptet, sein Angebot sei absolut legal. Er stützt sich dabei auf die Aussage von Volker Westphal, der die Auffassung vertritt, die Um&SHY;tauschregel verstosse gegen das Recht, insbesondere Artikel 2 (Diskriminierungsverbot) des Freizü&SHY;gigkeitsabkommen CH-EU (SR 0.142.112.681).

2. Zuständigkeit für die Abnahme der Führerprüfung und Erteilung des Führerausweises nach EG-Recht

Nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Führerschein-Richtlinie darf ein Mitgliedstaat einem Ge&SHY;suchsteller nur dann einen Führerschein ausstellen, wenn er dort Wohnsitz hat. Dies wird auch durch das Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (C-476/01 - Kapper) bestätigt.

Es stellt sich daher die Frage, wer überprüfen muss oder darf, wo ein Bewerber seinen Wohnsitz hat. Gemäss EuGH obliegt diese Pflicht einzig und allein demjenigen Mitgliedstaat, in dem das Gesuch um Erteilung eines Führerausweises gestellt wird. Auch wenn es dieser mit den Abklärungen nicht so ge&SHY;nau nimmt (wie offenbar in den oben genannten Ländern), ist es dem tatsächlichen Wohnsitzstaat überhaupt verwehrt, seine Zuständigkeit zu prüfen. Er muss gestützt auf die Führerschein-Richtlinie den ausländischen Ausweis anerkennen (ausgenommen, er habe eine Entzugsmassnahme verfügt, die noch Gültigkeit hat). Dem tatsächlichen Wohnsitzstaat bleibt nur die Möglichkeit, dem ausstellen&SHY;den Staat diesen Sachverhalt mitzuteilen. Falls dieser nicht die geeigneten Massnahmen ergreift (kon&SHY;kret: den Ausweis wieder entzieht oder annulliert), muss der tatsächliche Wohnsitzstaat durch den EuGH einen Verstoss gegen die Verpflichtung aus der RL/91/439 feststellen zu lassen.

Somit ergibt sich klar, dass auch in der EU weiterhin das Wohnsitzprinzip gilt und Verstösse dagegen - zwar nicht gegen der Führerschein-Erwerber, sondern gegen den widerrechtlich ausstellenden Mit&SHY;gliedstaat - sanktioniert werden.

3. Rechtslage in der Schweiz

Auch in der Schweiz gilt anerkanntermassen für die Führerausweiserteilung das Wohnsitzprinzip (Art. 22 Abs. 1 zweiter Satz SVG). Die einzige Ausnahme besteht darin, dass gemäss asa-RL Nr. 1 auf die Geltendmachung des Wohnsitzprinzips (im Sinne einer Härtefallregelung) verzichtet wird, wenn sich die Person mindestens ein Jahr lang im Ausland aufgehalten hat.

Ausländische Führerausweise werden in der Schweiz anerkannt. Die Rechtsgrundlage ist aber nicht die EG-Führerschein-Richtlinie, sondern das Wiener Abkommen. Bei Wohnsitznahme in der Schweiz sind alle Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen aus der EU und dem EWR (und noch einigen andern Staaten) von der Kontrollfahrt und dem Ablegen der Zusatztheorieprüfung für berufsmässige Kategorien befreit.

Somit anerkennt die Schweiz schon heute alle Fahrberechtigungen, die im EU-Raum erworben worden sind. Dies bedeutet aber nicht, dass sie bereit ist, vom Wohnsitzprinzip abzuweichen. Dies hätte näm&SHY;lich (wie Figura in der EU zeigt) zur Folge, dass ein Führerschein-Tourismus in jene Länder generiert würde, die faktisch die tiefsten Anforderungen stellen (Prüfung ist zwar harmonisiert, nicht aber die Ausbildung, z.B. Nothelfer, VKU, prakt. Grundschulung für Motorradfahrer sowie die zweite Ausbil&SHY;dungsphase).

Das ASTRA ist klar der Auffassung, dass nur die schweizerischen Führerausweisvorschriften anwend&SHY;bar sind, zumal die Schweiz eine Verletzung der Führerschein-Richtlinie durch einen EU-Mitgliedstaat gar nicht rügen könnte, weil die Führerschein-Richtlinie nicht Inhalt der bilateralen Abkommen ist.

4. Vorgehen bei festgestelltem Führerausweis-Tourismus

Erfährt die Zulassungsbehörde von einer Umgehung der schweizerischen Zuständigkeitsvorschriften, so aberkennt sie den vorgelegten Ausweis. Macht die Person zusätzlich mit falschen Wohnsitzbe&SHY;scheinigungen und ähnlichen Aussagen geltend, sie habe sich mindestens ein Jahr im betreffenden Staat aufgehalten, so verzeigt sie die Person zusätzlich nach Artikel 97 SVG, sofern dies nicht zutrifft.

5. Ausblick

Die Bundesversammlung hat in Artikel 106 Absatz 7 Buchstabe a SVG den Bundesrat ermächtigt, im Rahmen von Vereinbarungen mit andern Staaten, auf den Umtausch zu verzichten.

Die EU-Kommission hat das Begehren bereits im Gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkom&SHY;men deponiert. Indessen ist die Schweiz an einer raschen Umsetzung nicht interessiert, so lange die Probleme mit dem Führerschein-Tourismus nicht gelöst sind und insbesondere so lange die Konse&SHY;quenzen aus der Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie noch nicht definitiv bekannt sind.

Abteilung Strassenverkehr

sig. W. Jeger

Werner Jeger, Vizedirektor

<<<<<<<<

Re: Führerschein in TN machen [Re: missy] #233827
29/01/2008 22:01
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...Fahren lernen heißt dort 2 mal mitm Auto um Block fahren...

Nein, die fahren schon um mehr Blöcke - aber irgendwie paßt der Fahrlehrer nicht sonderlich auf, was der Schüler so zusammen fährt, habe mich schon oft über die Fahrschulwagen dort geärgert und den Fahrlehrer mit einem ౪ bzw. Ѡ verglichen...

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233828
29/01/2008 22:03
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Mein Mann hat Ende 2005 seinen Führerschein in Mahdia gemacht und fuhr von Anfang an in D. Ich persönlich finde er fuhr super gut. Und tut das auch heute noch.
Gekostet hatte das alles ca. 800,-€
Also im Verhältnis zu D spottbillig.
Die Anforderungen waren die gleichen wie hier in D ausser dass Autobahn und Nachtfahrt fehlten. Theorie war aber im Grunde gleich.

In D darf man 1 Jahr lang nach der ersten Einreise fahren und muss aber innerhalb von 3 Jahren eine theor. und prakt. Prüfung wiederholen. Ist das erste Jahr abgelaufen darf man nicht mehr fahren bis die Prüfungen gemacht wurden. Dann gibt man den TN Führerschein ab und bekommt nen EG-Kärtchen...
Sowars jedenfalls bei meinem Mann.

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233829
29/01/2008 22:10
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Pina ich glaube das mit: ich mach ihn woanderst weils dort billiger ist, geht nicht immer auf...

Mein Mann musste bei der Umschreibungsanmeldung einen Zettel unterschreiben und einen Nachweis aus TN nachholen, dass er zum Zeitpunkt der tn. Prüfung seit mind. einem Jahr in diesem Land lebte...

Re: Führerschein in TN machen [Re: LOE151215] #233831
29/01/2008 22:26
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Wieviele Pflichtstunden muß mann denn in Tunesien machen und wieviel Dinar kostet eine Stunde? Wie hoch ist die Durchfallquote?

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