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Re: Zollvorschriften...
[Re: Schaetzle84]
#251288
29/04/2008 02:31
29/04/2008 02:31
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2Liter Naps darf nach Tucknesien mitgebracht werden, pro Kopf(ab18J.)
Ich glaube, da hat jemand ein wenig appetit auf was MEHR zu trinken! PROST!
UND
Ich hatte mal zwei Flaschen zu viel dabei, diese wurden mir weggenommen und durfte zur Ausreise diese abholen beim Zoll und wieder nach DE mitnehmen!
LG aus sudTN von Karsten
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Re: Zollvorschriften...
[Re: Frogger]
#251606
30/04/2008 14:34
30/04/2008 14:34
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Tunesien
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Sorry, aber dies ist nicht korrekt, es muß heißen: EINEN Liter Hochprozentiges (z.B. Schnaps) und EINEN Liter Niedrigprozentiges (z.B. Likör). Zoll + ZollbestimmungenEinreise nach Tunesien!Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw. können werden. Dazu zählen auch: 2 Fotoapparate und 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera (s. unbedingt Hinweis auf Deklaration) mit Leerkassetten, 1 Laptop (s. Deklaration), 1 Radio, 1 Tonbandgerät, 1 Musikinstrument (tragbar), Fernglas, Kinderwagen, Fahrrad, Sport- und Campingausrüstung. Deklaration bei der Einreise wird bei besonders wertvolle Gegenstände empfohlen. Diese vom tunesischen Zoll in den Reisepass eintragen lassen, damit wird eine ungehinderte Ausfuhr gewährleistet. Das Mitführen von Funkgeräten ist nicht erlaubt. Zollfrei für Reisende ab 16 Jahren:400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 Liter Spirituosen über 25 Prozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Prozent; 0,25 Liter Parfüm, bis zu 1 Liter Eau de Toilette. Geschenke bis zum Gesamtwert von 10 tD. AusreiseAusländer dürfen formlos die Gegenstände ausführen, die sie für persönliche Bedürfnisse im Lande gekauft haben. Der Zoll kann bei allen tunesischen Waren, die den Wert von 30 tD überschreiten und keinen Handelscharakter haben, die Vorlage einer bezahlten Rechnung und die Bescheinigung über den Umtausch der zum Kauf benötigten Geldmittel verlangen. (Daher immer an eine Rechnung denken und die Geldumtauschbelege aufbewahren). LG aus sudTN von Karsten Quelle
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Re: Zollvorschriften...
[Re: LOE090126]
#251614
30/04/2008 15:30
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Frogger
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...1 Liter Spirituosen über 25 Prozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Prozent;...
Sorry, hatte mich vertippt, ZWEI Liter Likör mußte es heißen - was aber nichts daran ändert, daß nur EIN Liter Schnaps (Wodka, Whisky, Rum, Asbach, Korn, etc.) mitgenommen werden darf. :-)
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